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Die Österreichischen Grenzen

maba04 schrieb:
*wobei die Reisewarnung ja noch bis 15.06. gilt*
:roll:

Reisewarnungen sind keine Reiseverbote, das war auch bisher so. Das hat eher versicherungstechnische Gründe: Wenn ich mich nun nachweislich in diesem Zeitraum in Österreich mit dem Virus anstecken würde, müsste meine Krankenversicherung nicht zahlen - es sei denn, du hast dich nochmal zusatzversichert o.Ä.
Ich habe mich z.B. letztes Jahr für eine Tansaniareise diesen August angemeldet (k.A., ob die stattfindet...) und musste bei der Auslandskrankenversicherung einen Aufpreis zahlen und eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Trotzdem ist eine Einreise prinzipiell möglich - wie beispielsweise in politisch instabile Regionen auch.

Konkret gab es z.B. mal einen Fall einer Entführung in der Sahara, bei der die Bundesrepublik ein Lösegeld gezahlt hat und das Lösegeld danach von den Freigelassenen zumindest anteilig zurückgefordert hat, da explizit vor Solotrips in diesen Sektor gewarnt wurde.

Ergo: Du darfst völlig legal nach Österreich reisen, dir wird aber von offizieller Seite davon abgeraten. Das ist für mich eigentlich kein Widerspruch...

Balu83 schrieb:
maba04 schrieb:
...außerdem dürften einige Arbeitgeber Probleme damit haben, wenn man trotz Reisewarnung ins Ausland fährt.
?? Ich brauch doch meinem Arbeitgeber nicht zu sagen, was ich in meiner Freizeit mache...

Ich als Beamter könnte da tatsächlich dienstrechtliche Probleme bekommen, als normaler Arbeitnehmer normalerweise nicht...
 
Christian Heinrich schrieb:
Balu83 schrieb:
maba04 schrieb:
...außerdem dürften einige Arbeitgeber Probleme damit haben, wenn man trotz Reisewarnung ins Ausland fährt.
?? Ich brauch doch meinem Arbeitgeber nicht zu sagen, was ich in meiner Freizeit mache...

Ich als Beamter könnte da tatsächlich dienstrechtliche Probleme bekommen, als normaler Arbeitnehmer normalerweise nicht...
Doch, ich auch als nicht-Beamter.
Bei uns in der Firma gilt die Regel, wer in ein Land mit Corona-Reisewarnung fährt darf das Firmengelände 2 Wochen nach Rückkehr nicht betreten, bzw. wird es individuell durch die Geschäftsführung entschieden, mittlerweile würde es eher eine Woche als 2 Wochen sein wahrscheinlich. Wird die Reisewarnung erst ausgesprochen wenn der Mitarbeiter vor Ort ist (im März war das ja oft der Fall), bekommt er falls möglich eine Homeoffice-Möglichkeit für diese Zeit, oder wenn nicht möglich dann bezahltes zuhausebleiben. Fährt man aber wissentlich trotz Reisewarnung ist man selbst schuld, das heißt man muss seinen Urlaub oder sein Stundenkonto für diesen Zeitraum nach Rückkehr opfern.
Diese Regelung halte ich aus Arbeitgebersicht auch für angemessen. Was ich eher in Frage stelle ist, warum man eine Reisewarnung bis 15.06. aufrechterhält für ein Land das weitaus bessere Coronazahlen hat als man selbst.

Aber gut, warte ich halt den 15.06. ab. Ich kanns verkraften, auch in Anbetracht der derzeitigen Wetteraussichten.
 
Genau. Völlig absurd, die Warnung jetzt noch aufrecht zu erhalten. Theoretisch müsste dann ja einer, der am 14.6. in AT war, in die Quarantäne, und am 15.6. ist dann alles kein Problem mehr... :roll:
Ein deutscher Besucher von uns am 12.6. wird drum erst am Montag früh heimfahren.
 
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