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Aufgrund der Verordnung des Bundesrates vom 13. März 2020 ist das Skigebiet Engelberg-TITLIS bis auf weiteres geöffnet. In den Restaurants halten wir uns ebenfalls an die Verordnung.
fabile schrieb:Die BAG Info ist eigentlich klar!
Die Absätze 1 und 2 gelten gleichermassen für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe, namentlich Museen, Sportzentren, Fitnesszentren, Schwimmbäder und Wellnesszentren.
Als Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe zu betrachten sind zum Beispiel: Museen, Zoos, Tier- und Freizeitpärke, Casino und Spielsalons, Sportzentren, Fitnesszentren, Jugendzentren, Schwimmbäder, Thermalbäder, Wellnesszentren und Transportanlagen in Skigebieten (ohne Erschliessungsfunktion).
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