Theo
Matterhorn (4478m)
Das hier habe ich bei den Kollegen von funivie.org gefunden
http://www.funiforum.org/funiforum/showthread.php?p=121594#post121594
Da der Link wohl nur geht wenn man angemeldet ist mache ich mal ein Kurzfassung und übersetze aus dem italienischen.
Zwei Skifahrer waren im Januar 2004 in Arabba auf der Piste Ornella unterwegs. Hier wurde zu dieser Zeit scheinbar noch ordentlöich beschneit denn auf der Piste muss ein riesiger Kunstschneehaufen gewesen sein. Wie dem auch gewesen sei, die zwei sind jedenfalls auf den Kunstschneehaufen hinauf gefahren. Der Haufen war dermassen hoch, dass die beiden von einer Kabine der an dieser Stelle die Piste kreuzenden Seilbahn am Kopf getroffen wurden.
Die beiden wurden dabei erheblich verletzt und verklagten den Seilbahnbetreiber auf Schadenersatz.
Ein Gericht hat nun den beiden recht gegeben und der Seilbanbetreiber von Arabba muss nun den beiden Schadenersatz zahlen.
Einer bekommt €150000.-, der andere bekommt €200000.-
Der Seilbahnbetreiber soll nach meinung des Gerichts die Sorfaltspflicht verletzt haben weil man über die Gefahr nur informierte jedoch nicht das Auffahren auf den Kunstschneehaufen verunmöglichte.
http://www.funiforum.org/funiforum/showthread.php?p=121594#post121594
Da der Link wohl nur geht wenn man angemeldet ist mache ich mal ein Kurzfassung und übersetze aus dem italienischen.
Zwei Skifahrer waren im Januar 2004 in Arabba auf der Piste Ornella unterwegs. Hier wurde zu dieser Zeit scheinbar noch ordentlöich beschneit denn auf der Piste muss ein riesiger Kunstschneehaufen gewesen sein. Wie dem auch gewesen sei, die zwei sind jedenfalls auf den Kunstschneehaufen hinauf gefahren. Der Haufen war dermassen hoch, dass die beiden von einer Kabine der an dieser Stelle die Piste kreuzenden Seilbahn am Kopf getroffen wurden.
Die beiden wurden dabei erheblich verletzt und verklagten den Seilbahnbetreiber auf Schadenersatz.
Ein Gericht hat nun den beiden recht gegeben und der Seilbanbetreiber von Arabba muss nun den beiden Schadenersatz zahlen.
Einer bekommt €150000.-, der andere bekommt €200000.-
Der Seilbahnbetreiber soll nach meinung des Gerichts die Sorfaltspflicht verletzt haben weil man über die Gefahr nur informierte jedoch nicht das Auffahren auf den Kunstschneehaufen verunmöglichte.
