Bei Pendelbahnen weniger üblich als bei Umlaufbahnen sowie Skilifte. Wird je nach Anlage jeden Abend oder nur bei Gewitterrisiko eingesetzt.
Automatisch kontaktierende Erdungssysteme existieren, sind jedoch nicht gängig.
Die Parkierstellung der Erdungsvorrichtung muss elektrisch ausreichend sicher überwacht werden, damit ein Anfahren der Anlage bei nicht parkierter (d.h. dementsprechend vermutlich noch aufgeklemmter) Förder- bzw. Zugseilerdungsvorrichtung automatisch verhindert wird.
Das Kontaktsystem kann je nach Ausführung auf einer eigenen OEM-Entwicklung oder handelsüblichen Erdungskomponenten aus anderen Bereichen basieren.
Die Klemmung sollte über eine von Hand anzuziehende Schraubsystem erfolgen, da rein durch Federkraftbeaufschlagte schliessende Zangen (ähnlich wie Zangen von Fahrzeugbatterieüberbrückungen) keinen ausreichenden sicheren Kontaktdruck gewährleisten. Die korrekt geschlossene Zange darf zudem das Seil nicht beschädigen.
Die elektrische Überwachung ist nicht immer korrekt ausgeführt (z.B. u.a. Zwangsöffnung des/der Überwachungskreise(s) beim Abnehemen der Erdungsvorrichtung von dessen Halterung).
Bei Pendelbahnen *OHNE* Fangbremse waren während einem Bestimmten Zeitraum Blitzzähler (Zugseileinschlag) vorgeschrieben, diese m.E. onehin fragwürdige Vorgabe wurde irgendwann von den EN des CEN TC/242 gestrichen.
Blitzzähler können mehr oder weniger aufwendig ausgeführt sein, von rein elektromechanisch bis elektronisch mit Blitzstrommessung (i.d.R. Messung des impulsförmigen Stroms, der durch den einizgen Potentialausgleichsleiter ("Blitzableiter") fliesst). Blitzzähler dann elektrisch mit der Steuerung verbinden, finde ich nicht so genial (ausser evtl. über LWL und Stromversorgung mit erhöhter Isolation).
Kenn mich da jedoch nicht gut aus bzgl. Messung. Habe mich eher mit Erdungverbindungssüberwachung für den Potentialausgleich beim Explosionsschutz befasst sowie Überspannungsschutz im Anlagenbereich jedoch wenig mit reinem Blitzschutz wofür spezielle Experten zuständig sind.
Blitzschutz ist eine Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses, wobei dies dann probabilistisch aufgrund von mehr oder weniger sinnvollen Annahmen berechnet wird. Ein worst-case Restrisiko mit Anlagenschäden bleibt stets vorhanden (siehe z.B. Blitzeinschlag in Gebäude direkt am Fusse eines geerdeten Hochspannungsmastes liegend).