Scherbenhaufen am Pizol
Keine Investitionshilfe mangels Einigung zwischen Wangs und Bad Ragaz
Luftseilbahn Wangs-Pizol und Sportbahnen Bad Ragaz haben keine gemeinsame Strategie gefunden zur künftigen Pizol- Erschliessung. Damit stehen für eine Erneuerung der Anlagen am Pizol keine Gelder von Bund und Kanton zur Verfügung.
so.- Die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen teilte gestern mit: Noch Mitte Januar gab es einen Hoffnungsschimmer - nach einer von Regierungspräsident Josef Keller geführten Aussprache zwischen der Luftseilbahn Wangs-Pizol AG und den Sportbahnen Bad Ragaz AG erklärten sich deren Verwaltungsräte zu weiteren Verhandlungen über eine gemeinsame Strategie zur künftigen seilbahntechnischen Pizol-Erschliessung bereit.
Die von Regierungspräsident Josef Keller gesetzte Frist bis Mitte März ist nun aber verstrichen, ohne dass sich die beiden Bergbahngesellschaften finden konnten. Der Regionalplanung Sarganserland-Walensee wurden zu Handen des kantonalen Amtes für Wirtschaft zwei separate, sich materiell gegenseitig ausschliessende Gesuche um Investitionshilfedarlehen und Zinskostenbeiträge eingereicht.
Bedingungen längst klar
Bereits im Sommer 2003 hatten die kantonalen Stellen den Bergbahnunternehmen die Bedingungen für die Gewährung von Investitionshilfedarlehen im Umfang von 3 bis 5 Millionen sowie von Zinskostenbeiträgen für die Erneuerung der Zubringeranlagen am Pizol bekannt gegeben. Neben der betriebswirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Projekte wurde eine gemeinsame Strategie der beiden Gesellschaften für die Zubringererneuerung und die weitere künftige Investitionstätigkeit am Pizol verlangt. Nach eineinhalb Jahren erfolglosen Verhandelns wurde den Gesellschaften Mitte Januar 2005 eine letzte zweimonatige Frist für den erfolgreichen Abschluss von Kooperationsverhandlungen gesetzt.
Investitionshilfedarlehen werden nur für Projekte gewährt, die nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgreich betrieben werden können. Mit Blick darauf hat das Volkswirtschaftsdepartement bereits früher darauf hingewiesen, dass ein Zusammengehen der beiden Unternehmungen bzw. die Ausarbeitung eines Gesamtprojektes Grundlage für die Gewährung der Unterstützung bilden muss und die Investitionshilfe nicht einer von zwei konkurrierenden Unternehmen im gleichen Gebiet gewährt werden könne.
Nachdem sich die Verwaltungsräte der Bergbahngesellschaften nunmehr nicht einigen konnten und separate, sich gegenseitig ausschliessende Gesuche eingereicht wurden, stehen für eine Erneuerung der Zubringeranlagen am Pizol keine Gelder von Bund und Kanton zur Verfügung.
Gemäss der einschlägigen Bundesgesetzgebung sollen mit Investitionshilfedarlehen die wirtschaftlichen Entwicklungsvoraussetzungen und die Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet verbessert werden. Ausdrücklich soll auch die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Teilregionen und Regionen gefördert werden.
«Gartenhagdenken»
Für Darlehen an Bergbahnprojekte stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) aufgrund von eingetretenen Verlusten in anderen Landesgegenden erhöhte Anforderungen. Selbst der Seilbahnverband ortet im «Gartenhagdenken» der einzelnen Betriebe und einem zu kleinräumigen Konkurrenzdenken ein Hindernis für eine bessere Zusammenarbeit und für eine erfolgreichere und marktgerechte Angebotsgestaltung (NZZ 3. März).
Eine unkoordinierte Investitionstätigkeit zweier Gesellschaften am gleichen Berg kann unter diesen Voraussetzungen nicht als zukunftsträchtig und damit förderungswürdig qualifiziert werden. Das Volkswirtschaftsdepartement bedauert sehr, dass die Bergbahnverwaltungsräte ihre Verantwortung für die Bedürfnisse ihrer eigenen Region ungenügend wahrnehmen und eine zukunftsweisende, den Erfordernissen des Marktes angepasste Neuausrichtung des Skigebiets Pizol behindern.
Regionale Nutzniesser?
Die nunmehr frei werdenden Darlehensgelder des Bundes werden nach Möglichkeit in den Regionen Sarganserland-Walensee und Toggenburg in andere, die regionale Wertschöpfung steigernde Projekte investiert.
Quelle: Die Südostschweiz 17. März 2005
Keine Investitionshilfe mangels Einigung zwischen Wangs und Bad Ragaz
Luftseilbahn Wangs-Pizol und Sportbahnen Bad Ragaz haben keine gemeinsame Strategie gefunden zur künftigen Pizol- Erschliessung. Damit stehen für eine Erneuerung der Anlagen am Pizol keine Gelder von Bund und Kanton zur Verfügung.
so.- Die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen teilte gestern mit: Noch Mitte Januar gab es einen Hoffnungsschimmer - nach einer von Regierungspräsident Josef Keller geführten Aussprache zwischen der Luftseilbahn Wangs-Pizol AG und den Sportbahnen Bad Ragaz AG erklärten sich deren Verwaltungsräte zu weiteren Verhandlungen über eine gemeinsame Strategie zur künftigen seilbahntechnischen Pizol-Erschliessung bereit.
Die von Regierungspräsident Josef Keller gesetzte Frist bis Mitte März ist nun aber verstrichen, ohne dass sich die beiden Bergbahngesellschaften finden konnten. Der Regionalplanung Sarganserland-Walensee wurden zu Handen des kantonalen Amtes für Wirtschaft zwei separate, sich materiell gegenseitig ausschliessende Gesuche um Investitionshilfedarlehen und Zinskostenbeiträge eingereicht.
Bedingungen längst klar
Bereits im Sommer 2003 hatten die kantonalen Stellen den Bergbahnunternehmen die Bedingungen für die Gewährung von Investitionshilfedarlehen im Umfang von 3 bis 5 Millionen sowie von Zinskostenbeiträgen für die Erneuerung der Zubringeranlagen am Pizol bekannt gegeben. Neben der betriebswirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Projekte wurde eine gemeinsame Strategie der beiden Gesellschaften für die Zubringererneuerung und die weitere künftige Investitionstätigkeit am Pizol verlangt. Nach eineinhalb Jahren erfolglosen Verhandelns wurde den Gesellschaften Mitte Januar 2005 eine letzte zweimonatige Frist für den erfolgreichen Abschluss von Kooperationsverhandlungen gesetzt.
Investitionshilfedarlehen werden nur für Projekte gewährt, die nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgreich betrieben werden können. Mit Blick darauf hat das Volkswirtschaftsdepartement bereits früher darauf hingewiesen, dass ein Zusammengehen der beiden Unternehmungen bzw. die Ausarbeitung eines Gesamtprojektes Grundlage für die Gewährung der Unterstützung bilden muss und die Investitionshilfe nicht einer von zwei konkurrierenden Unternehmen im gleichen Gebiet gewährt werden könne.
Nachdem sich die Verwaltungsräte der Bergbahngesellschaften nunmehr nicht einigen konnten und separate, sich gegenseitig ausschliessende Gesuche eingereicht wurden, stehen für eine Erneuerung der Zubringeranlagen am Pizol keine Gelder von Bund und Kanton zur Verfügung.
Gemäss der einschlägigen Bundesgesetzgebung sollen mit Investitionshilfedarlehen die wirtschaftlichen Entwicklungsvoraussetzungen und die Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet verbessert werden. Ausdrücklich soll auch die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Teilregionen und Regionen gefördert werden.
«Gartenhagdenken»
Für Darlehen an Bergbahnprojekte stellt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) aufgrund von eingetretenen Verlusten in anderen Landesgegenden erhöhte Anforderungen. Selbst der Seilbahnverband ortet im «Gartenhagdenken» der einzelnen Betriebe und einem zu kleinräumigen Konkurrenzdenken ein Hindernis für eine bessere Zusammenarbeit und für eine erfolgreichere und marktgerechte Angebotsgestaltung (NZZ 3. März).
Eine unkoordinierte Investitionstätigkeit zweier Gesellschaften am gleichen Berg kann unter diesen Voraussetzungen nicht als zukunftsträchtig und damit förderungswürdig qualifiziert werden. Das Volkswirtschaftsdepartement bedauert sehr, dass die Bergbahnverwaltungsräte ihre Verantwortung für die Bedürfnisse ihrer eigenen Region ungenügend wahrnehmen und eine zukunftsweisende, den Erfordernissen des Marktes angepasste Neuausrichtung des Skigebiets Pizol behindern.
Regionale Nutzniesser?
Die nunmehr frei werdenden Darlehensgelder des Bundes werden nach Möglichkeit in den Regionen Sarganserland-Walensee und Toggenburg in andere, die regionale Wertschöpfung steigernde Projekte investiert.
Quelle: Die Südostschweiz 17. März 2005
