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EuGH Entscheid über Einbettung

Naturbahnrodler

Feldberg (1493m)
Es ist gerade ein interessantes Urteil des Europäische Gerichtshof (EuGH) über Einbettung bekannt worden. Hierbei ging es konkret um die einbettung eines Youtube Videos. Die Konsequenz des Urteils ist wohl viel weitreichender.

Der EuGH meinte nun, durch die Einbettung werde kein neues Publikum erschlossen, weil das Video bereits für alle Internetnutzer zugänglich war.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/EuGH-Eingebettete-Videos-verstossen-nicht-gegen-das-Urheberrecht-2431793.html

Konkret heisst das, so lange ein Medium nur eingebettet ist und keine Kopie gemacht wurde ist es legal.

Ich erwarte nicht, dass die Forumsregeln deswegen gleich geändert werden, aber es sollte den Admins trotzdem helfen zu wissen, dass eingebettete Medien genauso legal sind wie verlinkte.

:top:
 
wir werden das mal intern anschauen, diskutieren und dann werden wir entscheiden wie wir weiter vorgehen.
Wichtig ist halt auch das Thema Datenweitergabe bei Missbrauch, da haben wir im Moment noch einige Fragezeichen....
 
Ich wäre mir nicht sicher, dass diese Entscheidung einen wesentlichen Einfluss auf das Alpinforum ausüben wird können. Hier im Forum geht es ja meist um die Frage, ob fremde Bilder (meist Webcams) im Forum per Hot Link eingebettet werden dürfen.
Der verhandelte Fall bezog sich aber insbes. auf die Youtube-Videos die mittels Frame Link eingebettet wurden. Erwähnt wurden in diesem Zusammenhang dann auch die Facebookbilder. Der Unterschied dürfte mMn aber vor allem darin liegen, dass man den Youtube- und Facebook Links schon an der äußeren Aufmachung sofort ansieht, dass es sich dabei um fremden Content handelt und nicht versucht wird, sich diesen zu eigen zu machen.
 
Denke nicht, dass dies für das Forum etwas ändern wird.
Gerade bei Youtube & Co wird meistens sogar ein Link angegegben, wie man das Video auf anderen Seiten einbinden kann.
Und es gibt im Beitragseditor des Forums sogar einen Button, wo man die Youtube-Videos vereinfacht einbinden kann.
Somit muss man ja fast davon ausgehen, dass dies erlaubt ist bzw. wurde nun sogar durch das Gericht bestätigt.
Meines Wissens hat auch noch kein Forumane eine Verwarnung wegen dem Einbinden eines Youtube-Videos gekriegt ?

Hingegen für das Einbinden eines Webcam-Bild's braucht es meistens schon ein bisschen Kenntnisse, damit dies erfolgreich gelingt.
Aber man müsste sicher in beiden Fällen die AGB's des Webseitenbetreibers genau analysieren.

Aber dieses Urteil ist garantiert kein Freipass für das beliebige Einbinden von fremden Inhalten !
 
Man sollte sich die AGBs bei Youtube auch durchlesen, da steht nämlich schon drin, dass man durch das hochladen zustimmt, dass das Video auf anderen Seiten eingebunden werden darf.

Will man andere Inhalte einbinden, nicht Youtube, muß man aber immer noch den Urheber selbst fragen.
 
Yeah, endlich könnt ihr Admins die 20.000 Euro Rücklagen für Rechtsstreitigkeiten versaufen :D






Da hier manch einer keinen Spaß versteht, von Ironie ganz zu schweigen: Das ist ein S C H E R Z.
 
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