Wenn Skipisten begründet wegen akuten Gefahren gesperrt sind, macht es Sinn, eine Missachtung der Sperrung zu ahnden. Dann muss man aber auch entsprechend differenzieren und die Regulierung eindeutiger formulieren.
Ohne diese Abgrenzung wäre die Regulierung abwegig, weil - besonders zu Saisonbeginn und gegen Saisonende - in manchen Skigebieten komplette Pisten willkürlich wegen geringen Andrangs, wegen 10 Metern schneefreier Trasse, wegen Personalmangels oder wegen reiner Lustlosigkeit gesperrt werden. Ohne entsprechende Abgrenzung würde die Regulierung so manchem Skigebietsbetreiber Tür und Tor öffnen, aus Kostengründen nur noch einen Teil seiner Pisten freizugeben und den anderen Teil zu sperren - bei vollem Skipasspreis, versteht sich.