Laut Kässbohrer:
Fahrzeugführer müssen zum Führen von Pistenraupen
beauftragt sein.
Mit dem selbständigen Führen von Pistenraupen
dürfen nur Personen beauftragt werden, bei denen
zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertragenen
Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen insbesondere:
das 18. Lebensjahr vollendet haben.
körperlich und geistig geeignet sein.
im Führen der Pistenraupe unterwiesen sein und
ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer
nachgewiesen haben.
Kenntnisse über die Eigenschaften des Schnees
und die Eigenarten des Betriebes von Skiabfahrten
besitzen.
Kenntnisse des Einsatzgebietes, vor allem in Hinblick
auf besondere Gefahrenstellen besitzen.........

Bei Geräten die die Straße kreuzen, bin ich der Meinung das es eine Selbstfahrende Arbeitsmaschine ist und mindestens den Führerschein kl. L besitzen sollte bzw. kl B aber wie das genau ist weis ich selber net.

auch jemand da der nen caron hat?
