• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Garagieren

Hiro schrieb:
Snowking99 schrieb:
[...] Ist aber in fast allen Fällen verboten, da sich der Bahnhof nicht mit dem Notantrieb fahren lässt.
Dann kommt der Stromausfall, man kann die Weiche nicht mehr ausschwenken und somit nicht zurück auf Umlauf stellen, dann muss die Anlage geborgen werden da sie mit dem Notantrieb nicht leer gefahren werden kann.
Je nach Anlage gibt es dann Notstromaggregate die den Bahnhof versorgen und ein ausschwenken oder weiter garagieren mit Notantrieb ermöglichen, ist aber eher selten der Fall.
Das ist das erste Mal, dass ich davon höre. Laut dieser Logik dürfte man ja während des Fahrbetriebs keine Weiche mehr stellen, um z.B. ein Fahrzeug mit einer Fehlfunktion aus dem Betrieb zu nehmen; weil wenn in dem Moment, wo die Weiche nicht in Umlaufstellung ist, ein Stromausfall passiert, müsste man ja anscheinend die Bahn bergen.
Gibt für einige Weichenmotoren aber extra Handbetätigungen, und auch sonst kann man die Weichen auch mit Muskelkraft stellen, man muss dazu z.B. den Motor abschrauben. Also nur weil man eine Weiche nicht schwenken kann, muss man nicht gleich bergen.

Ich glaube da denkst du gerade zu praktisch.
Natürlich lassen sich viele (?) (möglicherweise alle, außer Hub/Dreh Elemente etc.) Weichen durch Demontage von einzelnen Antriebskomponenten wieder auf Umlauf stellen.
Das dies in der Praxis gemacht wird bevor ich eine Bergung einleite, ja selbstverständlich.
Dennoch ist es ja in solchen Szenarien weder vom Hersteller noch von der genehmigenden Behörde gewünscht, dass solche Arbeiten bei besetzter Anlage stattfinden müssen. Gründe dafür sind u.a. Zeitaufwand, Fehleranfälligkeit, Werkzeugbedarf und Fachkenntnis (die die des Bedieners oftmals übersteigt).
Dazu kommt noch wenn genau dann ein Fzg. In der Weiche steht. Dann sind je nach Bauweise noch größere Demontagearbeiten erforderlich um das Fzg. da wegzubringen und die Weiche überhaupt bewegen zu können.

Das Thema stellt daher mit einen Grund dar, weshalb das Garagieren mit besetzten Fahrzeugen meist verboten ist. In der Konsequenz des Herstellers führt eine Zuwiderhandlung zur Bergung. (Aussage Hersteller)

Der Vergleich mit dem defekten Fahrzeug hinkt meines Erachtens ein wenig, da die Grundlage eine andere ist.
Bspw. Connect: zur garagierung auch nur eines Fahrzeuges benötige ich zwangsläufig den Service Modus (sofern ich keine Förderer heben kann und daher die Hauptanlage brauche), ich darf aber im Service Modus aufgrund inaktiver Überwachungen keine Personen transportieren.
Daraus folgt ich darf solange alles Normal ist, mit Personen nicht Garagieren.
Habe ich jetzt ein defektes Fahrzeug bspw. Aufgrund Federbruch Klemme, ist die Situation insoweit eine andere als das es nun zwei Gefährdungen gegeneinander abzuwägen gilt von denen aber eine zwangsläufig eintreten muss, was ja vorab schon in etlichen Gefährdungsbeurteilungen und Risiko Matrixen ermittelt wird.
Daraus ergibt sich dann das geringere Risiko des Garagierens dieses einen Fahrzeugs auch mit besetzter Anlage.
 
Angenommen ein Fahrzeug steht im Weichenbereich und ich habe in dem Bereich Reifenförderer dann einfach Reifen weg und durchschieben :wink:

Bezüglich den Betriebsarten ist ja auch nicht an allen Anlagen so. Bei unserem 6CLD hat die Betriebsart "ohne Fahrgäste" rein gar keine Verbindung zum Beschicken/Garagieren.
 
Zurück
Oben