Geblitzt in Österreich - Nicht bezahlen

Ilcko

Massada (5m)
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Servus Mander und Madels,

Auf den Tiroler Transitstrecken gibt es so einige Blitzer. Als typische Schikanemaßnahme gegen Reisende gelten die Blitzer auf der Brennerautobahn und in Obsteig.

Der Merkur beschreibt, wie und warum man sich um die Zahlung drücken kann.

https://www.merkur.de/welt/177-000-strafzettel-an-brenner-baustelle-doch-viele-deutsche-weigern-sich-zu-zahlen-94075613.html#google_vignette


https://www.merkur.de/welt/177-000-...-sich-zu-zahlen-94075613.html#google_vignette

Ski-Heil
 
Servus ....

Dann wird es ja Zeit, das die EU das endlich auf die Kette bekommt ... es kann ja nichts sein, das man sich einfach so drücken kann, nur weil man ein Idiot ist der sich nicht an Verkehrsregeln halten kann. Alles Gelder die dann hinterher der Allgemeinheit fehlen, und auch die bezahlen die ihren Gasfuß im Griff haben, und nicht mit "Protesthupern" herumprollen müssen ... just my 2 cents ...
 
Sorry, aber aus dem Artikel geht hervor, dass ohnehin nur jene zur Kasse gebeten werden, die 25km/h zu schnell waren. Wenn man die Toleranz vom Gerät auch noch mit einrechnet, sind das nur jene, die statt 50km/h mindestens 80km/h gefahren sind. Da von "Schikane" zu reden, ist wohl voll daneben!
 
Der Merkur beschreibt, wie und warum man sich um die Zahlung drücken kann.
Einfach an die Verkehrsregeln halten und dann gibt es auch keine Bussen.

Das sind wirklich tolle Tipps ;)
Natürlich kann man sich als Ausländer um die zugestellte Busse foutieren. Aber dann muss man damit rechnen, dass es bei der nächsten Einreise sehr ungemütlich werden kann.
 
Lieber ein paar Minuten 40kmh am Brenner fahren, als demnächst eine Nachricht über 40 Tote durch abgestürzten Reisebus lesen zu müssen.
Und anstatt die Anrainer anzuhupen, könnte man auch an die Menschen (jung und alt) dort denken, die vielleicht einfach mal die Straße überqueren möchten.
 
„Besonders bei ausländischen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern gestaltet sich die Verfahrensführung oftmals komplex und zeitintensiv, etwa aufgrund unterschiedlicher Zustellmodalitäten, Sprachbarrieren oder ergänzender Erfordernisse bei der Beweisführung“, berichtet Clemens Rosner, Sprecher des Tiroler Verkehrslandesrates René Zumtobel dem Münchner Merkur von Ippen.Media. Geldbußen unter 70 Euro werden gar nicht eingetrieben, da der Aufwand nicht im Verhältnis stehe.

Kann ich so nicht bestätigen. Hab in den letzten Jahren zweimal jeweils zwischen 30 und 40 Euro bezahlt.
 
Kann ich auch nicht bestätigen.
Gerade erst Knöllchen bekommen: 11km/h zu schnell (51km/h anstelle 40km/h)
Logisch, 40er Schild innerorts nicht gesehen.

Meine Meinung dazu?
ICH habs verbockt.
ICH stehe dazu und bezahle meine Strafe.

Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nicht zum Spass da. Sie dienen in der Regel dazu die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Nicht auszumalen wenn jeder überall so schnell fahren dürfte wie er gerade möchte, tausende Tote mehr!
Klar es gibt auch die Stellen bei denen es schon komisch aussieht, niedrige Geschwindkeitsbegrenzung mit Radarfalle an Stellen ohne Unfallschwerpunkt. Das bedeutet aber nicht das man sich einfach so nirgends an die Begrenzugen halten sollte... Oft ist die Gefahr eben nicht auf den ersten Blick erkennbar!!
 
So ist es:
Ich habe im Sommer übersehen, dass einige 100m nach der Ortstafel von Reichenau an der Rax, wo eine 70 km/h Beschränkung ist, der 70er aufgehoben ist und daher die 50 km/h des Ortsgebiets gelten.
Ich wurde mit 65 geblitzt.

Hab ich ohne zu murren gezahlt.
Ist ärgerlich, gehört aber eindeutig mir.
 
Butters schrieb:
„Besonders bei ausländischen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern gestaltet sich die Verfahrensführung oftmals komplex und zeitintensiv, etwa aufgrund unterschiedlicher Zustellmodalitäten, Sprachbarrieren oder ergänzender Erfordernisse bei der Beweisführung“, berichtet Clemens Rosner, Sprecher des Tiroler Verkehrslandesrates René Zumtobel dem Münchner Merkur von Ippen.Media. Geldbußen unter 70 Euro werden gar nicht eingetrieben, da der Aufwand nicht im Verhältnis stehe.

Kann ich so nicht bestätigen. Hab in den letzten Jahren zweimal jeweils zwischen 30 und 40 Euro bezahlt.

Verstehe das so, die Strafaufforderung bekommt man auch mit geringeren Betragen, aber wenn jemand nicht bezahlt, treibt man sie erst ab 70 Euro Strafe im Exekutionsweg ein.
 
Olli schrieb:
Butters schrieb:
„Besonders bei ausländischen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern gestaltet sich die Verfahrensführung oftmals komplex und zeitintensiv, etwa aufgrund unterschiedlicher Zustellmodalitäten, Sprachbarrieren oder ergänzender Erfordernisse bei der Beweisführung“, berichtet Clemens Rosner, Sprecher des Tiroler Verkehrslandesrates René Zumtobel dem Münchner Merkur von Ippen.Media. Geldbußen unter 70 Euro werden gar nicht eingetrieben, da der Aufwand nicht im Verhältnis stehe.

Kann ich so nicht bestätigen. Hab in den letzten Jahren zweimal jeweils zwischen 30 und 40 Euro bezahlt.

Verstehe das so, die Strafaufforderung bekommt man auch mit geringeren Betragen, aber wenn jemand nicht bezahlt, treibt man sie erst ab 70 Euro Strafe im Exekutionsweg ein.

Ah, das könnte sein.
 
Olli schrieb:
Butters schrieb:
„Besonders bei ausländischen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern gestaltet sich die Verfahrensführung oftmals komplex und zeitintensiv, etwa aufgrund unterschiedlicher Zustellmodalitäten, Sprachbarrieren oder ergänzender Erfordernisse bei der Beweisführung“, berichtet Clemens Rosner, Sprecher des Tiroler Verkehrslandesrates René Zumtobel dem Münchner Merkur von Ippen.Media. Geldbußen unter 70 Euro werden gar nicht eingetrieben, da der Aufwand nicht im Verhältnis stehe.

Kann ich so nicht bestätigen. Hab in den letzten Jahren zweimal jeweils zwischen 30 und 40 Euro bezahlt.

Verstehe das so, die Strafaufforderung bekommt man auch mit geringeren Betragen, aber wenn jemand nicht bezahlt, treibt man sie erst ab 70 Euro Strafe im Exekutionsweg ein.

Das stimmt.
Da gibt es irgendeine EU Regelung, die die Vollstreckung im Ausland erst ab einem bestimmten Betrag erlaubt.
 
Klosterwappen schrieb:
Da gibt es irgendeine EU Regelung, die die Vollstreckung im Ausland erst ab einem bestimmten Betrag erlaubt.
Theoretisch darf jeder Betrag eingetrieben werden wenn ein Länderabkommen besteht aber die EU Regel begrenzt die anteiligen Zusatzgebühren, die dürfen einen gewissen Prozentsatz des eigentlichen Bußgeldes nicht übersteigen. Bei kleinen Beträgen würden die Kosten für Auslandsermittlung des Fahrers, Zustellung etc das eigentliche Bußgeld übersteigen, es darf aber nur ein bestimmter Prozentsatz umgelegt werden. Dann lohnt sich das erst am einem Mindestbetrag und man lässt Kleckerbeträge unter den Tisch fallen. Wobei, gibts in Ö überhaupt was billigeres als 70Euro?
 
Spezialwidde schrieb:
Klosterwappen schrieb:
Da gibt es irgendeine EU Regelung, die die Vollstreckung im Ausland erst ab einem bestimmten Betrag erlaubt.
Theoretisch darf jeder Betrag eingetrieben werden wenn ein Länderabkommen besteht aber die EU Regel begrenzt die anteiligen Zusatzgebühren, die dürfen einen gewissen Prozentsatz des eigentlichen Bußgeldes nicht übersteigen. Bei kleinen Beträgen würden die Kosten für Auslandsermittlung des Fahrers, Zustellung etc das eigentliche Bußgeld übersteigen, es darf aber nur ein bestimmter Prozentsatz umgelegt werden. Dann lohnt sich das erst am einem Mindestbetrag und man lässt Kleckerbeträge unter den Tisch fallen. Wobei, gibts in Ö überhaupt was billigeres als 70Euro?

Jop. Musst halt möglichst knapp überm Limit fahren.
 
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