Bjoerndetmold schrieb:
Nö, das ist überhaupt nicht aufwändig: Nicht zahlen und wenn Österreich in D vollstrecken will, gegenüber dem BfJ geltend machen, dass man nicht selbst gefahren ist. Dann wird das in Deutschland nicht vollstreckt.
Dann KANN aber Österreich im Rahmen der Amtshilfe eine Fahrerermittlung in Deutschland auslösen - genau wie in D, wenn man sagt, dass man nicht gefahren ist. Und wenn es ein Verwandter ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Fahrer dann finden, relativ groß - und dann wird es halt teuer, weil dann alle Verfahrenkosten on top kommen..
Wie oft oder ab welchen Betrag das natürlich gemacht ist, ist eine andere Sache - da habe ich keine Ahnung.
Glück hat man natürlich, wenn es ein alter Blitzer ist, der nur von hinten Blitz und sie so kein Foto des Fahrers haben - aber es gibt mittlerweile genug Blitzer in Ö, die auch vor vorne Blitzen - genau aus diesem Grund.
In der Anonymverfügung steht aber nicht drin, ob ein Foto gemacht wurde oder nicht - solange man also jetzt den Blitzer nicht genau kennt und weiß, ob mit oder ohne Fahrer-Foto ist das ein riskantes Spiel.
Und natürlich: Wie hier schon mehrfach geschrieben: Wenn man zu schnell gefahren ist, sollte man die Strafe auch akzeptieren und nächstes mal langsamer fahren, und nicht versuchen, sich da rauszuwinden.
Ich bin jetzt in den letzten 10 Jahren einmal in Ö geblitzt wurden (6 km/h zu schnell) - klar habe ich mich geärgert, aber Fakt ist: Ich war zu schnell, also zahle ich auch die Strafe und passe nächstes mal besser auf die Geschwindigkeit auf.