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Geblitzt in Österreich

Spezialwidde schrieb:
Mal so rein interessehalber: Wie ist es denn in Österreich mittlerweile mit automatisierter Nummernschilderkennung? Da war ja mal was angedacht in Punkto Moutabrechnung damit man diese Vignette nicht mehr kleben muss und automatisch erfasst wird.
Genau weiß ich es nicht, aber angesichts der Tatsache, dass man eine digitale Vignette unter Angabe des Kennzeichens anbietet: https://shop.asfinag.at/de/
halte ich die Wahrscheinlichkeit dafür an Sicherheit grenzend.
 
TiPi schrieb:
Deshalb kann ich nur jedem raten, sich für € 4,99 die Blitzer App Plus zu holen.
Mann kann sie so einstellen, dass sich die App automatisch öffnet, wenn sich das Handy mit dem Fahrzeug verbindet.
Ohne die App hätte ich schon des Öfteren für längere Zeit zu Fuß gehen müssen ;)

ich kann nur raten, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, denn sie haben einen Sinn und sind nicht als Schikane gedacht.
A propos: Blitzer-App kostet in Deutschland 75 Euro + 1 Punkt: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/radarwarner/
 
Hat schonmal jemand in der Praxis mitbekommen, dass Smartphones auf Blitzer Apps kontrolliert wurden?
 
Bocky schrieb:
Hat schonmal jemand in der Praxis mitbekommen, dass Smartphones auf Blitzer Apps kontrolliert wurden?
Eine Blitzerapp auf dem Smartphone zu haben ist ja gar nicht verboten. Lediglich aktive Radarwarngeräte sind komplett verboten, auch das bloße Mitführen. Es ist lediglich verboten sie als Fahrer während der Fahrt in Betrieb zu haben, der Beifahrer darf das allerdings uneingeschränkt. Deswegen müsste ein Polizist dem Fahrer sicher nachweisen können sie während der Fahrt aktiv gehabt zu haben. Dafür hätte er aber neben dir gesessen und dabei auch mitgekrigt haben müssen wie eine Meldung reinkommt. Da dies in der Praxis unmöglich sein dürfte hat das wahrscheinlich noch keiner kontrolliert. Solange nicht aktiv auf das Radarsignal der Messanlage reagiert wird haben solche Apps den gleichen Stellenwert wie die Blitzerdurchsage im Radio. Deswegen kann man diesen Ordnungswidrigkeitstatbestand als ziemlich sinnbefreit abhaken.
 
da_Woifi schrieb:
TiPi schrieb:
Deshalb kann ich nur jedem raten, sich für € 4,99 die Blitzer App Plus zu holen.
Mann kann sie so einstellen, dass sich die App automatisch öffnet, wenn sich das Handy mit dem Fahrzeug verbindet.
Ohne die App hätte ich schon des Öfteren für längere Zeit zu Fuß gehen müssen ;)

ich kann nur raten, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, denn sie haben einen Sinn und sind nicht als Schikane gedacht.
A propos: Blitzer-App kostet in Deutschland 75 Euro + 1 Punkt: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/radarwarner/

Wenn man viel unterwegs ist, übersieht man manch eine 30er, oder 80er Zone sehr leicht. Zumal man die Begrenzung aufgrund der Topographie dort gar nicht vermutet.
Viele Blitzer sind zudem reine Abzocke, um das marode Stadtsäckel aufzubessern. :sauer:

Die Gefahr, dass das Nutzen der Blitzer App auffällt ist gleich Null, da man den Bildschirm des Handy bei der Fahrt von außen nicht sehen kann (ist eh nur ein Smiley drauf).
Wenn man angehalten wird, ist das ein Klick und die App ist aus ;)
 
Spezialwidde schrieb:
Eine Blitzerapp auf dem Smartphone zu haben ist ja gar nicht verboten.
[...] Es ist lediglich verboten sie als Fahrer während der Fahrt in Betrieb zu haben

Das ist falsch - es reicht, dass die App betriebsbereit ist
Siehe auf Paragraph 23 der StVO:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören."
Eine installierte Blitzer-App ist betriebsbereit.

Siehe auch:
https://www.netzwelt.de/news/166542-blitzer-apps-legal-illegal-autofahrer-wissen.html
Zitat:
Wenn ihr während der Fahrt einen Blitzerwarner nutzt und erwischt werdet, wird es teuer. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog werden 75 Euro fällig, zusätzlich erhaltet ihr einen Punkt in Flensburg. Die Strafe könnte sogar auf euch zukommen, wenn ihr die Blitzer-App lediglich installiert, doch nicht geöffnet habt. Ein Blitzerwarner gilt nämlich bereits als betriebsbereit, wenn er während der Fahrt ohne Aufwand eingeschaltet werden kann.

Auch eine nicht aktive App gilt also als Betriebsbereit.
Als Fahrer eines Auto darf man also streng genommen KEINE Blitzerapp auf dem Handy installiert haben.

Aber das ist natürlich eher theoretischer Natur - ohne konkreten Verdacht wird ein Polizist ja nicht das Smartphone kontrollieren - und darf das wahrscheinlich auch nicht.
Auch kann der Polizist, soweit ich weiß, einen nicht zwingen, das Smartphone zu entsperren. Wenn es also gesperrt ist, kann er nicht viel machen. Für eine Beschlagnahmung dürfte ein unbegründeter Verdacht m.E. nicht ausreichen.
Solange also nicht die App bei der Kontrolle direkt sichtbar ist, dürfte hier das Risiko relativ gering sein.

Aber das jetzt alles nur aus meinem Bauchgefühl - so genau kenne ich mich mit den rechtlichen Sachen nicht aus.
 
Bjoerndetmold schrieb:
Nö, das ist überhaupt nicht aufwändig: Nicht zahlen und wenn Österreich in D vollstrecken will, gegenüber dem BfJ geltend machen, dass man nicht selbst gefahren ist. Dann wird das in Deutschland nicht vollstreckt.
Dann KANN aber Österreich im Rahmen der Amtshilfe eine Fahrerermittlung in Deutschland auslösen - genau wie in D, wenn man sagt, dass man nicht gefahren ist. Und wenn es ein Verwandter ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Fahrer dann finden, relativ groß - und dann wird es halt teuer, weil dann alle Verfahrenkosten on top kommen..
Wie oft oder ab welchen Betrag das natürlich gemacht ist, ist eine andere Sache - da habe ich keine Ahnung.

Glück hat man natürlich, wenn es ein alter Blitzer ist, der nur von hinten Blitz und sie so kein Foto des Fahrers haben - aber es gibt mittlerweile genug Blitzer in Ö, die auch vor vorne Blitzen - genau aus diesem Grund.
In der Anonymverfügung steht aber nicht drin, ob ein Foto gemacht wurde oder nicht - solange man also jetzt den Blitzer nicht genau kennt und weiß, ob mit oder ohne Fahrer-Foto ist das ein riskantes Spiel.

Und natürlich: Wie hier schon mehrfach geschrieben: Wenn man zu schnell gefahren ist, sollte man die Strafe auch akzeptieren und nächstes mal langsamer fahren, und nicht versuchen, sich da rauszuwinden.
Ich bin jetzt in den letzten 10 Jahren einmal in Ö geblitzt wurden (6 km/h zu schnell) - klar habe ich mich geärgert, aber Fakt ist: Ich war zu schnell, also zahle ich auch die Strafe und passe nächstes mal besser auf die Geschwindigkeit auf.
 
jens.f schrieb:
Dann KANN aber Österreich im Rahmen der Amtshilfe eine Fahrerermittlung in Deutschland auslösen - genau wie in D, wenn man sagt, dass man nicht gefahren ist. Und wenn es ein Verwandter ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie den Fahrer dann finden, relativ groß - und dann wird es halt teuer, weil dann alle Verfahrenkosten on top kommen..

Ja, hab ich ja in meinem ersten Beitrag geschrieben, wie das funktioniert, und in meinem zweiten zitiert, dass Österreich das in der Regel direkt macht....

Wie oft oder ab welchen Betrag das natürlich gemacht ist, ist eine andere Sache - da habe ich keine Ahnung.
Die Schweiz macht eine Fahrerermittlung sogar bei minimalen Überschreitungen (1 km/h nach Toleranz), ist aber auch trotzdem teuer. Österreich nicht anders. Da geht es ums Prinzip.
 
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