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Geblitzt in Österreich

Shrempfer87

Massada (5m)
Guten Tag,

mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.

Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Stimmt das?
 
Stimmt absolut nicht. Man muss zahlen. Zumindest in den EU Ländern die miteinander Vollstreckungsabkommen haben und das sind mittlerweile die Meisten. Österreich gehört definitiv dazu. Es kann halt ein paar Wochen dauern, manchmal bis zu 3 Monaten. Wenn er erwischt wurde krigt er auch Post.
 
Ich wurde in Altglasshütten im Schwarzwald geblitzt letzten Sommer. Bin von AT und bis jetzt kam noch nichts.

Ich weiß nicht genau wie das ist, sollte man aber öfters in jenem Land fahren, würde ich schon zahlen.

Ich weiß nicht, falls die dich dann aufhalten, ob das noch teurer werden könnte...

Gute Frage also!

EDIT: Danke für die Antwort Spezialwidde! Schrieb gerade.
 
Greithner schrieb:
Ich wurde in Altglasshütten im Schwarzwald geblitzt letzten Sommer. Bin von AT und bis jetzt kam noch nichts.

Es ist halt auch immer eine Ermessenssache. Vollstreckungsabkommen heißt: Bußgelder dürfen im EU Ausland vollstreckt werde. Heißt aber nicht müssen. Wenns da nur um 20 Euro geht wird das in der Regel fallengelassen weil der Verwaltungsaufwand größer als der Bußgeldgewinn ist, so billig isses halt in AU selten ;D
 
Shrempfer87 schrieb:
mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.
Bei mir kam bisher noch jeder Bescheid zuverlässig - auch wenn's manchmal ein wenig dauert. :wink:
3 Wochen ist ja selbst innerhalb D normal.

Shrempfer87 schrieb:
Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Zahlen muss er nicht; er sollte sich dann aber halt nicht mehr in Ö blicken lassen.
 
Spezialwidde schrieb:
Greithner schrieb:
Ich wurde in Altglasshütten im Schwarzwald geblitzt letzten Sommer. Bin von AT und bis jetzt kam noch nichts.

Es ist halt auch immer eine Ermessenssache. Vollstreckungsabkommen heißt: Bußgelder dürfen im EU Ausland vollstreckt werde. Heißt aber nicht müssen. Wenns da nur um 20 Euro geht wird das in der Regel fallengelassen weil der Verwaltungsaufwand größer als der Bußgeldgewinn ist, so billig isses halt in AU selten ;D

Danke für eure Antworten.
Also so leicht wie er sich das vorgestellt hat wird es wohl nicht sein.
Habe grad mal recherchiert weil du das mit den 20€ geschrieben hast.
Hier Dauerwerbesendung steht,dass es bis 70€ als Bagatelle angesehen werden kann.
Könnte er also Glück haben und bei z.B. 50€ Bußgeld kommt nichts?
 
Downhill schrieb:
Zahlen muss er nicht; er sollte sich dann aber halt nicht mehr in Ö blicken lassen.

Stimmt nicht, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Bußgelder ab 25 Euro können in D vollstreckt werden. Da gibt es nämlich ein Sonderabkommen, sonst wären es Bußgelder ab 70 Euro. Also quasi alle, ich glaub nicht dass es in AU geringere Bußgelder überhaupt gibt.
Dauerwerbesendung
Was du sagst trifft für über das Bußgeld hinausgehende Sanktionen wie Fahrverbot zu. Wenn Österreich auf die Vollstreckung in D verzichtet, das ist allerdings meist nur theoretischer Natur weil das faktisch nie vorkommt, bleibt der Bescheid bis zum nächsten Besuch einforderbar. Dieses Abkommen gilt natürlich auf beiden Seiten, es kommt durchaus vor dass D in AU nicht vollstrecken lässt, das liegt aber nur daran dass die Bußgelder in D wesentlich niedriger sind und sich eine Vollstreckung oftmals einfach nicht lohnt. Wird sich mit dem neuen Bußgeldkatalog vermutlich aber ändern...
 
Spezialwidde schrieb:
Downhill schrieb:
Zahlen muss er nicht; er sollte sich dann aber halt nicht mehr in Ö blicken lassen.

Stimmt nicht, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Bußgelder ab 25 Euro können in D vollstreckt werden. Da gibt es nämlich ein Sonderabkommen, sonst wären es Bußgelder ab 70 Euro. Also quasi alle, ich glaub nicht dass es in AU geringere Bußgelder überhaupt gibt.
Dauerwerbesendung
Was du sagst trifft für über das Bußgeld hinausgehende Sanktionen wie Fahrverbot zu. Wenn Österreich auf die Vollstreckung in D verzichtet, das ist allerdings meist nur theoretischer Natur weil das faktisch nie vorkommt, bleibt der Bescheid bis zum nächsten Besuch einforderbar. Dieses Abkommen gilt natürlich auf beiden Seiten, es kommt durchaus vor dass D in AU nicht vollstrecken lässt, das liegt aber nur daran dass die Bußgelder in D wesentlich niedriger sind und sich eine Vollstreckung oftmals einfach nicht lohnt. Wird sich mit dem neuen Bußgeldkatalog vermutlich aber ändern...

Interessante Information!
Das mit dem Sonderabkommen wusste ich nicht und hab ich auch nirgends gelesen.
Wird dann wahrscheinlich so sein, weil es unseren Nachbarn sind richtig?
 
Shrempfer87 schrieb:
Wird dann wahrscheinlich so sein, weil es unseren Nachbarn sind richtig?

Du hast jetzt gezielt nach Österreich gefragt, man muss sich immer gesondert informieren. Mit Frankreich gibt es zum Beispiel wiederum andere Regeln, sind ja auch Nachbarn, zb gibt es da eine reduzierte Strafe wenn du besonders schnell zahlst. Aber zahlen muss du, grundsätzlich sind Bußgelder per Gerichtsbescheid einforderbar, man kann dagegen zwar Widerspruch einlegen, man kommt aber letztlich eh nicht drumrum weil der meistens abgewiesen wird, es wird nur immer teurer. Wie es in Italien, zb Südtirol aussieht weiß ich auch nicht, sind ja keine direkten Nachbarn, da müsst ich auch nachsehen.
 
Dazu kommt aber noch eine andere Sache:

Ein nicht unerheblicher Anteil von Blitz-Fotos ist ungültig.
Alle Blitzer-Fotos werden noch mal manuell angeschaut und geprüft.
Es gibt viele Gründe, warum Fotos aussortiert werden können:
z.B. Aufzeichnung der Daten nicht konsistent, Kennzeichen war nicht drauf oder konnte nicht erkannt werden, 2. Auto mit auf dem Foto (je nach System, es gibt Systeme, die damit umgehen können, dann ist es trotzdem gültig) oder der Blitzer galt sogar einen anderem Auto.

Es kann also gut sein, dass man einfach Glück hat und trotz Blitz nichts kommt...

Außerdem können Blitzer so eingestellt werden, das sie bei geringen Überschreitungen nur (sozusagen als "letzte Warnung") blitzen, aber kein Foto machen - wobei ich das bisher nur aus D kenne, ober das auch in Ö gemacht wird, weiss ich nicht

Also einfach zurücklehnen und Tee trinken.
Wenn der Bescheid kommt, zahlen - wenn nicht, freuen.
 
Gut zusammengefasst beim ADAC:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/ausland/strafzettel-ausland/

Grundsätzlich gilt:
In D vollstreckt werden können EU-Bußgelder ab 70 EUR, österreichische sogar ab 25 EUR, aus anderen Ländern gar nicht.
Der Halter kann einwenden, nicht gefahren zu sein.

Grundsätzlich wird der Einwand, für die zugrundeliegende Handlung nicht verantwortlich zu sein (das betrifft insbesondere die Fälle der sogenannten Halterhaftung), vom BfJ berücksichtigt. Die einschlägige gesetzliche Regelung, § 87b Absatz 3 Nummer 9 IRG, setzt allerdings voraus, dass man die fehlende Verantwortung nicht im Ausland schon erfolgreich hätte vorbringen können. So kann z. B. in den Niederlanden nach dort geltendem Recht ein Bescheid aufgehoben werden, wenn der Adressat des Bescheides das Tatfahrzeug für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gewerblich vermietet hat und einen entsprechenden Mietvertrag vorlegt. Ein solcher Einwand kann dann im deutschen Vollstreckungshilfeverfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Zudem muss der Einwand dem BfJ gegenüber aktiv erhoben werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass dieser Einwand nach obergerichtlicher Rechtsprechung wegen Verspätung zurückgewiesen werden kann, wenn er erst im gerichtlichen Verfahren vorgebracht wird.
Quelle: bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/EUGeld/Fragen/FAQ_node.html

Die Ermittlung des Halters dabei kann für alle (auch nicht-EU-) Länder im Wege der justiziellen Rechtshilfe (im Falle von Österreich auch über Verwaltungsrechtshilfe nach dem Amtshilfevertrag) vorangetrieben werden (Zeugenvernehmung, Beschaffung von Fotos). Auch die Schweiz ermittelt sehr aktiv die deutschen Fahrer, obwohl die Bußgelder nicht in D vollstreckt werden können.

Bei nach diesen Grundsätzen in D nicht vollstreckbaren Bußgeldern (z.B. Schweiz, Halterhaftung, zu geringer Betrag) ist aber zu berücksichtigen, dass eine Vollstreckung im Ausland noch für geraume Zeit möglich und teilweise sehr unangenehm werden kann.
 
Noch eine Sache:
Shrempfer87 schrieb:
mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Mit seinem Auto oder Deinem Auto?
Zu Beachten wäre noch: In Österreich werden Geschwindigkeitsverstöße als "Anonymverfügung" an den Halter zugestellt und es gilt eine Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht benannt wird. Wenn es also Dein Auto war und ihr auf das Schreiben nicht reagieren würdet, bleibt das ganze an Dir kleben.
Es gibt zwar noch einige Diskussionen, ob das in Deutschland so vollstreckbar wäre, da es ja in Deutschland keine Halterhaftung gibt - aber das durchzufechten wäre sehr aufwendig. Und wenn der Fahrer dann doch ermittelt werden kann, wird es deutlich teuer
Siehe hierzu z.b:
Dauerwerbesendung
 
jens.f schrieb:
Zu Beachten wäre noch: In Österreich werden Geschwindigkeitsverstöße als "Anonymverfügung" an den Halter zugestellt und es gilt eine Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht benannt wird. Wenn es also Dein Auto war und ihr auf das Schreiben nicht reagieren würdet, bleibt das ganze an Dir kleben.
Es gibt zwar noch einige Diskussionen, ob das in Deutschland so vollstreckbar wäre, da es ja in Deutschland keine Halterhaftung gibt - aber das durchzufechten wäre sehr aufwendig. Und wenn der Fahrer dann doch ermittelt werden kann, wird es deutlich teuer

Nö, das ist überhaupt nicht aufwändig: Nicht zahlen und wenn Österreich in D vollstrecken will, gegenüber dem BfJ geltend machen, dass man nicht selbst gefahren ist. Dann wird das in Deutschland nicht vollstreckt. Das hilft aber nur begrenzt, weil es bei nächster Gelegenheit in Österreich vollstreckt werden kann. Nach meiner Erfahrung versucht Österreich aber deshalb auch gar nicht, die Anonymverfügung vollstrecken zu lassen, siehe auch Dein Link:

Für die Zahlung der Anonymverfügung setzt Österreich eine Frist von vier Wochen fest. Zahlen Sie nicht, werden sich die österreichischen Behörden um die Lenkererhebung (Fahrerermittlung) bemühen.
 
Mal so rein interessehalber: Wie ist es denn in Österreich mittlerweile mit automatisierter Nummernschilderkennung? Da war ja mal was angedacht in Punkto Moutabrechnung damit man diese Vignette nicht mehr kleben muss und automatisch erfasst wird. Ich fahre halt in Ö nie Autobahn, deswegen würds mich mal interessieren. Wenn das schon etabliert ist fliegt man ja sofort auf sobald man nochmal hinkommt. In Holland zb hat man deswegen fast keine Chance mehr ungesehen wiederzukommen :D
 
Deshalb kann ich nur jedem raten, sich für € 4,99 die Blitzer App Plus zu holen.
Mann kann sie so einstellen, dass sich die App automatisch öffnet, wenn sich das Handy mit dem Fahrzeug verbindet.
Ohne die App hätte ich schon des Öfteren für längere Zeit zu Fuß gehen müssen ;)
 
Ich wurde Anfang November in Pfunds mit 6 km/h zu schnell geblitzt. Der Bußgeldbescheid über 30 Euro kam letzte Woche, also dreieinhalb Monate später. Das kann also durchaus dauern.
 
Shrempfer87 schrieb:
Guten Tag,

mein Sohn wurde vor ca. 3 Wochen in Österreich auf der Autobahn geblitzt.
Bislang kam noch kein Bußgeldbescheid.

Er ist der Auffassung dass man Bußgelder aus dem Ausland hier in Deutschland eh nicht zahlen muss.
Stimmt das?
Er ist sich bewusst, dass er einen Fehler gemacht hat und nicht bereit, die Verantwortung dafür zu unternehmen und die Konsequenzen zu tragen?
Da braucht man sich nicht zu wundern oder zu beklagen, das die Moral und der Anstand in unserer Gesellschaft flöten geht.
Ich würde dafür sorgen, dass mein Sohn zahlt, wenn der Bußgeldbescheid kommt.
 
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