http://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/garmisch-partenkirchen/kreuzeckbahn-garmisch-partenkirchen-gefaehrliche-mutprobe-von-jugendlichen-6126395.html
Anstelle der BZB hätte ich den 16-Jährigen Idioten gleich angezeigt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach § 315 StGB.
Wenn hier nicht gleich konsequent solchen Idioten eine empfindliche Geldstrafe reingedrückt wird, dann gibt es genug Trittbrettfahrer, die das auch probieren wollen. Ich denke, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wäre durchaus angemessen. Dann ist er noch nicht vorbestraft, aber er weiß, dass er beim zweiten Mal dran ist.
Anstelle der BZB hätte ich den 16-Jährigen Idioten gleich angezeigt wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr nach § 315 StGB.
Wenn hier nicht gleich konsequent solchen Idioten eine empfindliche Geldstrafe reingedrückt wird, dann gibt es genug Trittbrettfahrer, die das auch probieren wollen. Ich denke, eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wäre durchaus angemessen. Dann ist er noch nicht vorbestraft, aber er weiß, dass er beim zweiten Mal dran ist.


