Erstens: Die Tür ist geschlossen.Petz schrieb:@Drahtseil; halte ich aber für überaus bedenklich denn was bei einem Jugendlichen der Knöchel ist wär bei nem Kleinkind der Hals oder die Oberschenkel und sowas darf schlicht nicht sein. D. h. in meinen Augen entweder gravierender Wartungs - oder Konstruktionsfehler.
Zweitens ist das kein Konstruktionsfehler, das ist vorgeschrieben. Nennt sich Klemmschutz. Da die Schliessung mechanisch erfolgt und die Verriegelung meistens auf dem Kniehebelprinzip passiert, wird der Klemmschutz dadurch realisiert, dass die Türen sich ein gewisses mass aufdrücken lassen. Die Grösse des Spalts ist vorgeschrieben.
Drittens: Bei gequetschten Füssen oder gebrochenen Armen würde dann die Diskussion los gehen, warum es keinen Klemmschutz gibt.
Viertens wird nur überwacht ob die Tür geschlossen ist. Das kann extern geschehen oder intern an der Verriegelung. Alles weitere ist eine Sache des Personals, und die rechnen natürlich nicht mit solchen idiotischen Aktionen.
Fünftens: Bei Pendelbahnen ist das anders. Die kennen das dem Spalt nicht.