• ⛷️ Alpinforum-Tippspiel: Skiweltcup 2026/2027 🏆

    Am Wochenende startet der Ski Weltcup in die neue Saison! Auch dieses Jahr veranstalten wir wieder unser beliebtes Tippspiel unter Freunden – alles für einen guten Zweck.

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Gefährliche Mutprobe bei der Kreuzeckbahn

Petz schrieb:
@Drahtseil; halte ich aber für überaus bedenklich denn was bei einem Jugendlichen der Knöchel ist wär bei nem Kleinkind der Hals oder die Oberschenkel und sowas darf schlicht nicht sein. D. h. in meinen Augen entweder gravierender Wartungs - oder Konstruktionsfehler.
Erstens: Die Tür ist geschlossen.

Zweitens ist das kein Konstruktionsfehler, das ist vorgeschrieben. Nennt sich Klemmschutz. Da die Schliessung mechanisch erfolgt und die Verriegelung meistens auf dem Kniehebelprinzip passiert, wird der Klemmschutz dadurch realisiert, dass die Türen sich ein gewisses mass aufdrücken lassen. Die Grösse des Spalts ist vorgeschrieben.

Drittens: Bei gequetschten Füssen oder gebrochenen Armen würde dann die Diskussion los gehen, warum es keinen Klemmschutz gibt.

Viertens wird nur überwacht ob die Tür geschlossen ist. Das kann extern geschehen oder intern an der Verriegelung. Alles weitere ist eine Sache des Personals, und die rechnen natürlich nicht mit solchen idiotischen Aktionen.

Fünftens: Bei Pendelbahnen ist das anders. Die kennen das dem Spalt nicht.
 
Danke @Wombat, genau das meinte ich. Hast es aber mit den Fachwörtern besser beschrieben.

Die Türverriegelung war mit Sicherheit in Ordnung. Viel interessanter ist die Frage, warum die Einstiegsbegrenzung nicht angesprochen hat (sofern es überhaupt eine gab/gibt).
 
Wombat schrieb:
Da die Schliessung mechanisch erfolgt und die Verriegelung meistens auf dem Kniehebelprinzip passiert, wird der Klemmschutz dadurch realisiert, dass die Türen sich ein gewisses mass aufdrücken lassen. Die Grösse des Spalts ist vorgeschrieben.
Der Klemmschutz spielt ja seine "Fähigkeiten" auch aus nachdem der Schließhebel bereits in der geschlossenen Stellung arretiert wurde.
Meine Kritik bezieht sich hingegen aber auf den Türschließvorgang an sich wo ich der Überzeugung bin, daß dieser aufgrund des Hindernisses gar nicht erst hätte abgeschlossen werden dürfen. Der Hebel hätte wegen zu hoher Betätigungskraft die Schließschienenüberwachung (so vorhanden) auslösen müssen bevor er überhaupt in die geschlossene Stellung einfällt.
 
Hätte gibt's nicht. Da nicht vorhanden. Aber ich sehe, Du willst den armen Seilbahnern die Arbeit wegnehmen. Mit all den Überwachungsnahmen die Du willst, braucht es im Einstiegsbereich kein Personal mehr.
 
Die Schliessschienenüberwachung, oder anders gesagt der Einklemmschutz, bringt eigentlich nur was wenn eine Person mehr oder weniger komplett in der Türe steht. Bei einem Arm oder einer Hand in der Türe kommt in der Regel nichts, da ja die Türe ein bisschen Spiel hat kann man sich da locker selber befreien. Bei einem Bein in der Türe kommt in der Regel die Türüberwachung. Warum kam die hier nicht? Weil nur der Fuss zuallerunterst eingeklemmt war und es vom Betätigungsmechanismus im Dach bis runter auf den Boden bei diesem Kabinenmodell halt mal 220cm sind und sich die Türe da unten halt mehr verdrehen konnte und die Türe halt evt. nicht ganz richtig eingestellt war.
Wenn man schon die Türüberwachung kritisieren will sollte man es dann aber auch technisch richtig tun. Der Betätigungshebel rastet da überhaupt nirgends ein denn der Mechanismus ist im Kabinendach und verriegelt über einen Totpunkt. Die Feder beim Betätigungshebel hat eine ganz andere Funktion, die braucht es nämlich wenn die Verbindung zwischen dem Kabelzug und dem Schliessmechanismus bricht damit in diesem Fall der Betätigungshebel nicht drucklos unter der Blende durchfährt.
 
Theo schrieb:
Die Schliessschienenüberwachung, oder anders gesagt der Einklemmschutz, bringt eigentlich nur was wenn eine Person mehr oder weniger komplett in der Türe steht.
Wenn die so unsensibel reagiert kann man sie aufgrund Wirkungslosigkeit dann aber gleich ganz weglassen... :rolleyes: In der Praxis würde das ja bedeuten das eventuell nicht mal dann eine Fehlermeldung erfolgte wenn z. B. durch einen technischen Defekt sprich Verklemmung der Mechanik die Türen soweit offenblieben das schlimmstenfalls ein Kleinkind durch den Spalt rausfallen könnte und sowas stufe ich dann aber zweifellos als Fehlkonstruktion ein.
Die Kabinentürengelenke in Garmisch waren jedenfalls sicherlich spielfrei sprich in Ordnung denn trotz des eingeklemmten Beines verläuft der Türspalt nahezu parallel :!: .
Vielleicht bzw. hoffentlich gibt der Vorfall aber dazu Anlass das CWA das Konzept bei den Conus neu überdenkt und ggfls. ändert.
 
Wenn die so unsensibel reagiert kann man sie aufgrund Wirkungslosigkeit dann aber gleich ganz weglassen
Das kann man schon fast mit ja beantworten. Ich hätte sie auf der Omega III LWI auch lieber schärfer als die Herstellervorgaben sind.
 
Das wär ja nicht das erste Mal das man erst durch Vorfälle in der Praxis auf Systemmankos draufkommt; ich denk aufgrund der Medienberichte wird sich das nebst CWA auch die Aufsichtsbehörde genauer anschauen und vielleicht hier Verbesserungen lancieren. Dann hätte der dämliche Jungenstreich wenigstens noch ein sinnvolles Eergebnis gebracht.
 
Ehrlich gesagt sehe ich den Fahler nicht beim Gondelbauer sondern beim Betreiber. Deshalb verzichten die wohl auch auf eine Anzeige.
 
^^ Naja, das währe auch wieder zu einfach. Oder weißt Du über den genauen Unfallhergang bescheid?
Wer stand wo? Wer hat was gemacht?

Ich weiß z.B. nicht wo in der Station gerade der/die Bediensteten sich aufgehalten haben.
War das geschehen verdeckt?

Die Bediensteten müssen da nicht den ganzen Tag mit Daumen auf dem Not-Aus verbringen.


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Spiel muss nunmal sein bei der Tür. Verhindert werden hätte das nur durch das "kleine rote Gitter" welches ja jetzt bei den neuen Gondelbahnen gibt.
 
Ram-Brand schrieb:
Die Bediensteten müssen da nicht den ganzen Tag mit Daumen auf dem Not-Aus verbringen.
Nicht? Aber er sollte innerhalb kürzester Zeit mit dem Finger dran sein, was hier sicher nicht der Fall war.

Hier war es Blödsinn, aber was wäre gewesen wenn sich das z.B. mit kleinen Kindern so hingestreckt hätte? Oder mit einem Kinderwagen?
Für mich ist der Vorgang noch immer unglaublich. So etwas kann und darf nicht vorkommen.


Gruß!
der Joe
 
^^ Das muss dann aber ein sehr sehr kleiner Kinderwagen sein, das dieser auch so einen kleinen Spalt in der Tür verursacht. 8O
 
Latemar schrieb:
Ram-Brand schrieb:
Die Bediensteten müssen da nicht den ganzen Tag mit Daumen auf dem Not-Aus verbringen.
Nicht? Aber er sollte innerhalb kürzester Zeit mit dem Finger dran sein, was hier sicher nicht der Fall war.

Hier war es Blödsinn, aber was wäre gewesen wenn sich das z.B. mit kleinen Kindern so hingestreckt hätte? Oder mit einem Kinderwagen?
Für mich ist der Vorgang noch immer unglaublich. So etwas kann und darf nicht vorkommen.


Gruß!
der Joe

Dann sind erstmal die Eltern in der Pflicht, ihren Kindern zu sagen, dass sie da keine Hand hinhalten dürfen. Irgendwo gibt es ein Stück SELBSTVERANTWORTUNG! Zum KInderwagen hat Ram. ja nun schon was gesagt!
 
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