Personenzahl pro Klemme:
Als die ersten kuppelbaren Einseilumlaufbahnen in den 1950er und anfangs der 1960er-Jahren vor allem in der Schweiz und Italien enstanden, waren diese noch sehr störanfällig. Im allgemeinen wurden von den Aussichtsbehörden nur Fahrzeuge für 2 Personen zugelassen. Es enstanden die ersten Klemmen von Carlevaro, Von Roll, Giovanola und Müller. Ende der 1960er Jahre waren dann Fahrzeuge für 4 Personen möglich. Es wurde aber für je 2 Fahrgäste im Fahrzeug eine Klemme verlangt, so dass bei Vierergondeln Doppelklemmen erforderlich waren.
Um 1980 wurden dann in den Alpenländern schrittweise 3 Personen je Klemme zugelassen, so dass z. B. in Österreich und der Schweiz die ersten kuppelbaren Dreiersesselbahnen mit Einfachklemme und Sechselgondelbahnen mit Doppelklemme gebaut werden konnten. Um 1990 wurden 4 Personen je Klemme zugelassen, nun waren Vierersesselbahnen und Vierergondelbahnen mit Einfachklemme und Achtergondelbahnen mit Doppelklemme möglich. Später wurde die Anzahl der möglichen Personen je Klemme immer weiter erhöht.
In Italien wurden um 1985 plötzlich viele kuppelbare Anlagen projektiert. Nachdem Leitner zunächst 1978 bzw. 1983 noch auf Poma-Technik zurückgreifen musste, wurde nun in Südtirol ein eigenes Klemmensystem entwickelt. Parallel dazu entwickelte Doppelmayr (in Italien als Agamatic) auch ein Klemmensystem für Italien. In diesem Zusammenhang wurden die Anforderungen an die Überwachung des Kuppelvorgangs und der Klemmkraft neu definiert.
Es wurde festgelegt, dass nur ein sicher gekuppeltes Fahrzeug die Station verlassen darf. Dazu musste die Seilklemme in jeder Position immer eigenständig schließen. Damit waren Totpunktklemmen ausgeschlossen. Durch Blendenschalter wurden Kuppelrolle, Führungrolle und Laufrolle überwacht, so dass fehlende Klemmkraft oder der Bruch eines Bauteil sicher erkannt werden konnten. Dies erforderte aber eine Klemme mit Schraubenfeder und einfacher Hebelgeometrie. Die Klemmkraft wurde in der Station über Messdosen an der Kuppelschiene überprüft. In anderen Alpenländern wurde die Überwachung der Klemmkraft am Seil verlangt. Dies war mit Doppelklemmen leichter realisierbar, bei Einfachklemmen komplizierter.
Schon die unterschiedlichen Anforderungen an die Überwachung der Klemmkraft hatte zur Folge, dass bis zur Einführung der CEN-Seilbahnnormen und deren Umsetzung in nationales Recht sehr unterschiedliche Klemmensysteme in den einzelnen Ländern entwickelt wurden. Noch 1990 musste Garaventa für ein erstes Projekt einer kuppelbaren Vierersesselbahn in Courmayeur (I) eine spezielle Klemme entwickeln.