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Gesperrte Pisten

Also es gibt viele weitere Gründe warum etwas gesperrt sein könnte, wo der Betreiber recht happig werden könnte. Skipassentzug hab ich schon mehrfach mitbekommen.

1. Skirennen - sprich die Piste ist super fahrbar, und soll bis zum Rennen in dem Zustand bleiben, daher gesperrt. Da kann man meist gefahrlos für die Gesundheit, jedoch mit Gefahr des Skipassentzuges runterfahren.

2. Haftung - viele Gebiete lieben es generell für das befahren abseits der Piste verbotsschilder aufzuhängen, um aus der Haftung raus zu sein. Da stehen dann manchmal die Vorsicht, Hang Gesperrt wegen Lawinengefahr Schilder noch im Sommer rum. Manche Gebiete warten auch einfach bis ein Hang ausgefahren ist, und öffnen ihn erst dann.

3. Im Skigebiet ist so wenig los, dass sie keine Lust haben einen Hang täglich zu walzen, und daher wird die Piste einfach gesperrt. Passiert recht häufig in der Vorsaison. Ist sehr schwer zu unterscheiden von Pisten die für Pistenarbeiten (Schneekanonenwasserleitung vergraben etc) gesperrt sind.
 
Chasseral schrieb:
Noch eine Ergänzung zu Wildschutzzonen. Das Befahren von Wildschutzzonen wird zumindest Fallweise als Straftat geahndet und es ist mit Strafen im Bereich 4stelliger Euro-Beträge zu rechnen.


Bis hierhin habe ich jetzt lediglich die Fakten genannt.
(Bin übrigens erstaunt, dass die Fakten hier im Forum so wenig bekannt sind; immerhin ist dies auf vielen Schildern zu lesen)

Jetzt mal meine eigene Einschätzung zur Handhabung:
- Ich persönlich gehe davon aus, dass niemand Strafanzeige erstattet, wenn eine Piste befahren wird, die lediglich aufgrund Schneemangels gesperrt ist.
- Allerdings würde die Staatsanwaltschaft definitiv tätig, wenn es zu einer Verletzung einer anderen Person käme. In diesem Fall drohten also zivil- und strafrechtliche Konsequenzen - unabhängig vom Grund der Sperrung.
- Verletzt man sich auf einer gesperrten Piste selbst und es fallen Behandlungskosten an, dann kann man davon ausgehen, dass die eigene Krankenversicherung (zumindest die gesetzliche), die erbrachten Leistungen von einem selbst zurückfordert, da man (s. Uni Potsdam) grob fahrlässig gehandelt hat (auch unabhängig vom Grund der Sperrung).
- Strafrechtliche Konsequenzen drohen in diesem nur, wenn jemand Strafanzeige erstattet, die Staatsanwaltschaft würde sicherlich nicht selbstständig tätig.
- Im Falle besonderer Gefährdungen beim Befahren gesperrter Pisten (also nicht nur Schneemagel) ist anzunehmen, dass die Bergbahngesellschaft oder Ordnungsorgane fallweise Strafanzeige stellen - auch wenn nichts passiert.

Ich habe gestern Abend etwas herumgegoogelt und bin auf Auszüge von Urteilen gestoßen, die dieses Bild (das mir auch logisch erscheint) stützen.


Zusammengefasst: Wer vorsichtig eine wegen Schneemangels gesperrte Piste befährt und sicher ist, dass er sich uznd andere nicht schädigt, geht IMHO kein großes Risiko ein. Im Fall vorübergehener Sperrungen darf man sich beim Befahren jedoch nicht wundern, wenn man sich eine Strafanzeige einhandelt; und in jedem Fall gilt: Wenn irgendetwas passiert, handelt man sich mit großer Wahrscheinlichkeit zivilrechtlichen und/oder strafrechtlichen und/oder versicherungstechnischen Ärger ein. Dies sollte man immer bedenken.

Ich kann nur die Rechtslage in Österreich darstellen:

ad 1, 3 und 4) das befahren einer gesperrten Piste bedeutet in der Regel keinen strafrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Verstoß. Die Sperre der Piste ist kein hoheitlicher Akt. Anders wäre nur, wenn in Gesetzen das Befahren gesperrter Pisten verboten wäre, (eine Sperre durch Verordnung der Gemeinde ohne einfachgesetzliche Grundlage ist umstritten). Neben dem Servicegedanken (man will den Kunden zeigen, dass die Piste nicht befahrbar ist und verhindern, dass sie das letze Stück zu Fuß gehen) ist auch der Ausschluss der Haftung des Pistenhalter bei Unfällen auf gesperrten Pisten der Grund für das Aufstellen von Gesperrt Schildern.

Unabhängig davon ist natürlich das Befahren des Waldes gesetzlich verboten.

ad 2) Das hat nichts mit der Sperre zu tun. Wer jemand anderen verletzt, den trifft die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung, egal, ob auf gesperrter oder offener Piste. Wie oben gesagt, kann es aber zivilrechtliche Konsequenzen bei einem Eigensturz haben (von der Liftgesellschaft wird man dann kaum Schmerzensgeld bekommen, wergen ungenügender Absicherung von Hindernissen u. dgl.)

ad 3) Einen Ausschluss der Leistung der Krankenversicherung bei grob fahrlässigen Eigenverschulden gibt es in Österreich nicht, nur bei Vorsatz. Auswirkung kann es nur haben, wenn du den Schi beschädigst und Ersatz von deiner Schiversicherung haben willst (theoretisch, denn sie werden kaum erfahren, dass der Schi auf einer gesperrten Piste beschädigt wurde, unabhängig bin ich unsicher, ob die pauschale Aussage einer groben Fahrlässigkeit zutrifft.)
 
Klare schrieb:
Olli schrieb:
Chasseral schrieb:
Unabhängig davon ist natürlich das Befahren des Waldes gesetzlich verboten.

Es steht zwar fast überall! Aber meißt nur im Bereich von Aufstiegshilfen !
Wie siehts da bei Skirouten oder noch besser Skitouren aus ?
Also die Skitourengeher steigen ja sogar im Wald auf und fahren da auch wieder ab.

Im Bereich der Aufstiegshilfen steht so im Forstgesetz, ebenso dass Abfahren auf Skirouten erlaubt ist.


Skitouren außerhalb vom Bereich der Aufstiegshilfen im Wald sind möglich. Ein Aufsteigen im Wald ist jedenfalls erlaubt (kein Abfahren).
 
Ich denke, dass das länderspezifisch und auch lokal unterschiedlich geregelt ist.
Freunde von mir sind am Arlberg mal von der Polizei gestoppt worden, als sie eine gesperrte Piste gefahren sind. Sie hatten natürlich keine Ausweise etc. darbei, haben falsche Namen genannt *g* und sind dann irgendwie davon gekommen.

In St. Moritz z.B. werden sehr oft die unbeschneiten Abfahrten, solange sie noch etwas versteint sind, mittlerweile nicht mehr geöffnet. Obwohl sie manchmal sogar schon präpariert sind.
Die Zäune sind dann stets so platziert, dass man bequam drum herum fahren kann. Sowas kann man, wenn man weiß, dass es kein Lawinengefährdetes Gelände etc. ist problemlos fahren, ohne sich hinterher über Macken in den Ski beschweren zu können natürlich :wink:
Das Personal der Bahnen interessiert sich dann auch überhaupt nicht dafür.
Mir scheinen die Bahnbetreiber auch mittlerweile das Problem zu haben, dass die Gäste sich über Steine in den Pisten beschweren, was noch in den 80er Jahren ganz anders war.

Man muss halt selektieren können, was man gerade tut, wenn man etwas Gesperrtes fährt.
 
Man muss halt selektieren können, was man gerade tut, wenn man etwas Gesperrtes fährt.

Wobei ich davon ausgehe, dass das die meisten Touristen nicht können - ich meine jetzt die, die ein Mal pro Winter für maximal eine Woche auf den Brettern stehen und sich auch ansonsten nicht unbedingt im dem Maße interessieren wie die meisten User hier.
Aber genau diese Skifahrer fahren dann in einen gesperrten Hang ein, weil das ja im letzten Jahr ein Einheimischer oder ein Skilehrer an derselben Stelle vorgemacht hat, nur mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass im letzten Jahr der Hang wegen Arbeiten oder Schneemangel gesperrt war und in diesem Jahr wegen Lawinengefahr nicht befahrbar ist...

Ich habe jetzt vermutlich "etwas" übertrieben , aber man sollte sich bei allem, was man tut, seiner Vorbildfunktion bewusst sein.
 
Man sollte halt weder sich noch andere gefährden.

Ich zitiere einen alten Zermatter Winterprospekt, mit seinem unübertrefflichen Charme, sinngemäß:

Wenn Sie beim Befahren von gesperrten Pisten verunfallen sollten, haben Sie mit wenig Mitleid aber enormen Kosten zu rechnen.
:wink:
 
Mich würd mal interessieren, wie das ist, wenn man einen Liftwärter nach der aktuellen Situation eine gesperrten Piste fragt, ob diese (noch) geöffnet sei/man sie (noch) fahren könne.
Legt man sich dann direkt mit dem an und er droht mit Skipassentzug, oder reagiert er dann eher freundlich:?:
Vielleicht schonmal jemand gemacht?
 
@toxy123
Kommt auf die Person an und vielleicht auch auf den Betrieb der im Skigebiet herrscht.
Wird der Liftwärter dauernd (dumm) gefragt, kann er schon mal ungehalten reagieren.

Mir hat im April in Hintertux -es war wenig los- einer geantwortet, dass man die gesperrte Skiroute wohl fahren könne, aufgrund der vielen Steine, die rauskommen hätte man aber wenig Spaß dabei.
 
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