Die Krux ist wenn ich die Sachlage richtig verstehe die, dass die EU Seilbahnverordnung verlangt dass es in jedem Land genau ein Regelwerk und genau eine oberste zuständige Behörde geben darf.
In der Schweiz gibt es derlei aber zwei:
Jene auf Bundesebene (Bundesamt für Verkehr) für Seilbahnen für uneingeschränkten Personenverkehr, und jene auf (zusammengeschlossener) kantonaler Ebene (Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte). Letztere baufsichtigt unter einem vereinfachtem Reglement auch die zahlreichen Kleinseilbahnen von denen wie TPD anmwerkt viele 0815 Touristen nicht wissen, dass sie diese verwenden dürfen. (Es gilt zudem ein Werbeverbot - finde ich sehr cool weil es so nicht zur üblichen touristischen Klumpenbildung kommt und die durch Kleinseilbahnen erschlossenen Gebiete ihren Charme lange erhalten können).
Wenn ich mich nicht irre (gut möglich...), bekam die Schweiz 2007 eine 10 Jährige Übergangsfrist, die 2017 ausläuft, womit es keine Differenz mehr zwischen kantonalen und Bundesrichtlinien mehr geben darf (es darf zwar weiterhin "kantonale" Konzessionen für Kleinseilbahnen geben, diese müssen aber nach eingeitlichen BAV (=EU) Richtlinien erstellt sein).
Bevor nun auf die "EU" geschimpft wird, versucht die Dinge etwas in ihrer Tiefe zu verstehen. Zwar werden sämtliche Regelungen in "Brüssel" (bzw. Strassburg) verabschiedet, die Normen/Gesetzesvorlagen dazu und die diese bildende Prozesse sind jedoch das Werk zahlreicher beteiligter Körperschaften. In diesem Fall insbesondere jene Seilbahnhersteller, Aufsichtsbehörden und Seilbahnverbände aller EU-Länder, die sich die Teilnahme an langwierigen Verhandlungen in Gremien leisten können und wollen. Besonders viele Akteure wird es nicht geben!
In etwa 1995/1996 startete die Ausarbeitung der ersten Genration an EU Seilbahnrichtlinien, die dann 2000 verabschiedet und in Kraft traten. Ich kann mich deshalb noch daran erinnern, weil ich damals meinen Chef fragte, ob er nicht Interesse hätte an der Gremienarbeit mitzuwirken. Hatte er nicht (zu viel Aufwand, zu Komplex, zu Juristisch), mich hätte das damals sehr interessiert.
Die stärksten drücken in diesen Gremien halt ihre Interessen durch. Der Almbauer oder der IKSS Funktionär werden eher nicht Teil dieser Prozesse sein. Vielfach werden die Texte der "Richtlinien"-vorlagen von Lobbygruppen selbst verfasst durchgedrückt (also ohne Interessenausgleich), welche dann je nach politischer Wetterlage durch die politischen Instanzen durchgewunken werden ("=teildefekte Demokratie").
Denn was eignet sich in einem ansonsten gesättigten Marktsystem besser, als Normenwerke zu beinflussen um Märkte zu sichern und neue zu erschließen? Dies gilt für zahlreiche Güter, zB. Aufzüge, Industriemaschinen, Dienstleistungen. Je komplexer die für alle gültigen Normen, je besser ist dies für einige naheliegender weise grosse Interessengruppen (Hersteller, Versicherungen, private Aufsichtsvereine (TÜV...), Beratungsunternehmen, konzernähnliche Anwaltsbüros ...)
Es wäre in der Tat interessant die genauen Hintergründe für den Zwang der einheitlichen Seilbahnbehörden zu kennen... wäre unser politisches System insgesamt nicht so komplex, könnte man der Frage tatsächlich auf den Grund gehen (Protokolle müssten ja vorhanden sein...). Aber so what, in der Zeit in der ich das hier tippe wurden wohl weitere hunderte an Seiten für neue Gesetzesvorlagen verfasst bis hin zu TTIP...