Richtig, meines Wissens dürfen nur Rückfallweichen planmäßig aufgeschnitten werden.
Warum dieser Aspekt trotzdem eine Rolle spielt, hängt u. a. davon ab, daß trotzdem eine falsche Zugfahrt nicht zwangsläufig zu einer Entgleisung führen soll(wie bei einer Schleppweiche), spielt bei Nebenbahnen(deren Kreuzungsgleise meistens nicht durch Flankenschutzweichen gesichert sind) und gerade beim vereinf. Nebenb.-betrieb eine Rolle in der Praxis.
Klar ist auch, daß eine herkömmliche Weiche die aufgeschnitten wird, hinterher einige Schäden aufweisen wird(Verschluß bzw. Antrieb defekt, evtl. sogar Zunge absolut unbrauchbar).
Zum Transrapid und den Vergleich zur herkömmlichen Eisenbahn in Bezug auf Schleppweicheneinsatz: Die Fahrwegsicherung beim Transrapid erfolgt völlig anders, deswegen kann man da keine Analogien feststellen.
Transrapid funktioniert nur mit Schleppweichen, aber der Fahrweg ist auch für den Antrieb(nicht nur für die Richtung) notwendig. Bei der Eisenbahn ist der Antrieb unabhängig vom eingestellten Fahrweg(selbst bei elektrifiz. Strecken kann man ja Signale überfahren und Weichen irrtümlich aufschneiden, der Strom ist immer da); beim Transrapid wird aus Sicherheitsgründen ein System installiert, daß ein "Aufschneiden"(der Begriff ist falsch, aber damit man weiß worum es geht) durch ein Magnetschwebefahrzeug nahezu unmöglich macht(bzw. unmöglich machen soll

).
Zum beweglichen Herzstück und dem irrtümlichen Aufschneiden einer solchen Weiche:
Bei nicht zu hohen Geschwindigkeiten dürfte sich solch eine Weiche durch eine Lokomotive(oder anderes Schienenfahrzeug mit nicht zu niedriger Achslast, also mind. 15t) ohne großes Entgleisungsrisiko aufschneiden lassen. Bei den Weichen auf Hochgeschwind.-strecken sieht es durch die hohen Geschwindigkeiten etwas anders aus, aber dort werden noch geringere Winkel verwendet(deswegen sollte das Risiko sich wieder etwas weniger dramatisch erhöhen).
Entgleisungen sind immer Mist; wer einmal bei 'nem Hilfszugeinsatz(ohne EDK) dabei war und erlebt hat, welche akrobat. Kunststücke vollführt werden, damit ich in einer Weichenstraße/Gleisvorfeld 'ne sechsachs. Diesellok wieder aufs Gleis bekomme, der weiß was ich meine(ca. 1991: BR 118.6 in Dresden Neustadt, nachdem 'ne DKW unter der Lok gedreht wurde; querstehende Lok und mehrere wichtige Bahnsteiggleise gesperrt).
Zahnradweichen mit beweglichem Herzstück sind mir keine bekannt.
Mir fällt da auf Anhieb auch nicht wirklich ein notwendiger Grund ein, warum man bei den geringen Geschwindigkeiten einer Zahnradbahn solche Weichen einsetzen sollte; einziger Grund wäre aus meiner Sicht eine Kreuzung mit einer anderen Eisenbahn/Straßenbahn und aus vorgegebenen Gründen(=örtliche Gegebenheiten und Enge) ein ungünstiger Winkel zwischen beiden Strecken und demzufolge es wünschenswert wäre, wenn man für wenigstens eine Strecke(wird wohl eher die kreuzende Strecke und nicht die Zahnradbahn sein) ein durchgehendes Gleis hätte. Praktisches ähnlich gelagertes Beispiel: In Radebeul kreuzt am Weißen Roß die 750mm-Schmalspurbahn die breitspurige(!

) Straßenbahn. Die Straßenbahn wollte schneller über diese Kreuzung fahren und nach den kürzlich erfolgten Umbauten wurde diesem Wunsch stattgegeben. Man erreichte dies durch einen kleineren Winkel(die Schmalspurbahntrasse wurde etwas verschwenkt; man wird jetzt seekrank, wenn man mit der Bimmelbahn dort langfährt und diese S-Kurven durchfährt

) als früher; wenn man die Schmalspurbahntrasse nicht hätte verändern wollen(wäre mir lieber gewesen) und für die Straßenbahn trotzdem eine höhere Kreuzungsgeschwindigkeit erreichen wöllte, dann hätte man diese Kreuzung mit beweglichen Herzstücken ausstatten können und somit für die Straßenbahn eine durchgängige Spurführung auf beiden Schienen gewährleistet; sicherungstechnisch kein Problem, die Schmalspurbahn sichert diesen Bahnübergang(und damit auch die Kreuzung mit der Strab) mittels Schrankenanlage, da hätte man die Steuerung für die bewegl. Herzstücke mit anschließen können(Regelstellung wäre, daß bewegl. Herzstücke immer für die Fahrt der Strab eingestellt sind). War aber jemandem zu teuer(angeblich techn. Bedenken, aber die sind nicht haltbar, reine Schutzbehauptung), denn die Kreuzung muß die Strab bezahlen, denn die Schmalspurbahn war eher da(trotzdem hat DB Netz, die Strecke gehörte damals noch zu DB Netz{Betriebsführung lag und liegt woanders}, keine sonderlich berauschende Rlle gespielt; den war eh' alles egal und die haben zu allem Ja und Amen gesagt).
Rajiv