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HEAD Germany: Einstweilige Verfügung gegen Lidl – Sicherheit bei Bindungseinstellung nicht gegeben!
Nachdem Lidl in einem ab dem 20.11.2006 gültigen Sonderangebot HEAD-Allround-Carving Ski mit TYROLIA Sicherheitsbindung im Internet und in Prospekten angeboten und beworben hatte, kündigte Head an, alle juristischen Möglichkeiten zum Schutz der Verbraucher zu prüfen. Dies ist mittlerweile geschehen und HEAD Germany kann einen ersten Erfolg vorweisen: Um einen sicheren Gebrauch der Skibindung zu gewährleisten, muss die Bindung ordnungsgemäß mittels eines Prüfgeräts eingestellt werden. Die Filialen der Unternehmensgruppe Lidl können diese Einstellung selbst nicht vornehmen. Es besteht die Gefahr, dass die Käufer versuchen werden, die Bindung selbst einzustellen, was ohne entsprechendes Prüfgerät nicht möglich ist. Lässt der Käufer die Bindungseinstellung bei einem Sportfachhändler vornehmen, so entstehen ihm zusätzliche Kosten.
Im Interesse eines sicheren Einsatzes der Produkte auf den Pisten und zum Schutze der Verbraucher hat die HEAD Germany GmbH sofort reagiert und rechtliche Maßnahmen eingeleitet:
Das Landgericht München I teilte die Bedenken der HEAD Germany und hat auf deren Antrag eine Einstweilige Verfügung erlassen. Sie verbietet den Lidl-Filialen, den HEAD Ski mit Tyrolia Sicherheitsbindung anzubieten oder zu verkaufen, wenn beim Kauf der Skisets nicht gleichzeitig eine ordnungsgemäße Bindungseinstellung angeboten oder durchgeführt wird. Gegen diesen Beschluss kann Widerspruch eingelegt werden.
HEAD Germany wird auch künftig alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, um die lückenlose Einhaltung der einschlägigen Produktsicherheitsvorschriften zu gewährleisten.
www.head.com
Quelle: Skipresse