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Hilfe wegen Skiunfall

Suppe

Meeresspiegel (0m)
Hallo zusammen,

hatte einen Unfall mit einem Skifahrer in Österreich. Nun hat mich die Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung Angezeigt. Ist wohl immer der Fall wenn Personen verletzt worden sind ist mir aber trotzdem ein bisschen Mulmig.

Fahrkenntnisse: 7 Jahre Snowboard, Fahrweisse Regular

Unfallhergang:

Ich fuhr am rechten Pistenrand, mit geringem Tempo, in gleichmäßigen Links- Rechtsschwüngen. Als ich zu einer Linkskurve (Backsite) ansetzte, konnte ich ihn durch einen Blick zur Pistenmitte erkennen. Der Skifahrer kam leicht von oben kommend, auf mich zu. Dabei bewegte er sich nur auf einem Ski fort, der andere Ski befand sich in der Luft, ein kontrolliertes fahren war ihm zu diesem Zeitpunkt bereits nicht mehr möglich. Ich versuchte noch den Unfall zu vermeiden. Er kreutzte dann aber meinen Weg und ich fuhr in in rein. Erst mit dem Oberkörper da klammerten wir uns gegenseitig und sind dann gestürtzt. Im Verlauf des sturtzes traf ich ihn mit meinem Board am Kopf und sein Ski löste sich. Wegen schmerzen im Knie und am Kopf hat ihn dann die Rettung mit dem Hubschrauber holen lassen.

Nun meine Frage:

Ist er Schuld oder ich? Ursprünglich kam er ja von oben bloß er kreutzte ja mich dann und ich traf ihn. Denke das FIS Regel 2 und 3 ausschlaggebend sind bloß für wen?
 
Die Schuldfrage wird hier - glaube ich - niemand beurteilen wollen, dazu ist die Schilderung viel zu ungenau und vor allem auch subjektiv. Blöd ist halt immer, dass es bei solchen Unfällen zumeist keine (unabhängigen) Zeugen gibt.

Würde dir aber auch in jedem Fall einen guten Rechtsanwalt ans Herz legen, Hubschrauberbergungen nach Freizeitunfällen müssen in Österreich nämlich vom Verunfallten (bzw. vom Schuldigen, wenn Fremdverschulden vorliegt) bezahlt werden. Da sind schnell mal ein paar tausend Euro beisammen (nur die Hubschrauberkosten betreffend - da kann ja dann noch Einiges - Heilungskosten, Schmerzensgeld,... dazukommen).

Hast du eine Haftpflichtversicherung, die beim Ski fahren/Snowboarden gilt (sowas hat leider kaum jemand)?
 
Suppe schrieb:
Hallo zusammen,

hatte einen Unfall mit einem Skifahrer in Österreich. Nun hat mich die Polizei
wegen fahrlässiger Körperverletzung Angezeigt.

[...]

Ist er Schuld oder ich?

Also, für das Strafverfahren ist das nicht so entscheidend.
Da geht es ja "nur" darum, ob eben eine "Fahrlässigkeit" vorlag UND nachweisbar ist.
Man kann ja durchaus auch Schuld an einem Unfall sein, ohne fahrlässig gehandelt zu haben - und dann kann man auch nicht Strafrechtlich belangt werden. (Wohl aber Schadenseratz-Pflicht sein)

Das strafverfahren sollte also - wenn die Umstände so sind wie Du es beschrieben hast - schnell eingestellt werden.

Ein Anwalt kann natürlich helfen, aber ich würde erstmal abwarten, was jetzt kommt.
Wenn du zu einer Stellungnahme aufgeforder wirst, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

WICHTIG: Hast Du Zeugen?

Das würde sehr helfen...

Allerdings könnte noch ein ganz anderes Problem auf Dich zukommen:
zivilrechtliche Schadensersatz-Forderungen.
Transport mit Hubschrauber, Krankenhaus - das ist nicht billig.

Wenn nun der Skifahren der Meinung ist, Du wärst schuld, könnte er versuchen, diese Kosten bei Dir einzuklagen.

Wenn Du eine Haftplicht hast, würde ich sofort (vorsorglich) die Haftplicht infomieren - die Haftpflich würde dann nämlich, wenn der Dich verklagt, die Forderung prüfen und ggf. sogar die Kosten des Rechtsstreites zur Abwehr der Forderung tragen.

Wichtig: Das ganze natürlich ohne "Garantie" - im Zweifelsfall einen Anwalt fragen!

Gruß, Jens
 
Zwecks der Haftpflicht habe gerade reingeschaut. Mitversichert ist Freizeitsport aus das Jagen. Sollte also dabei sein.

Welche Angaben sind zu ungenau?

Ich selber habe leider keinen Zeugen. Nur des Opfers Schwiegervater. Er meinte auch am Unfallort das der Junge schuld sei. Das heisst aber leider noch nicht das er auch das bei der Polizei so gesagt hat.
 
lanschi schrieb:
Hast du eine Haftpflichtversicherung, die beim Ski fahren/Snowboarden gilt (sowas hat leider kaum jemand)?
Eine solche Versicherung kann ganz leicht erworben werden, in dem man z.b. Mitglied beim ÖSV wird. Eine Mitgliedschaft beinhaltet unter anderem:
- Unfall- , Berge- und Rückholversicherung für alle Sportarten ganzjährig und weltweit
- Europaweite Haftplicht- und Rechtsschutzversicherung für Ski- u. Snowboardsportarten
- Skibruch- und Skidiebstahlsversicherung

Zudem gibts vergünstigte Liftkarten und noch einige andere Extras. Auch Nicht-Österreicher können ÖSV Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36€ pro Jahr, mehr Infos unter http://www.oesv.at/mitgliederservice/vorteile/index.html
Kann man echt nur empfehlen, man weiß ja nie was passiert.

mfg Andi
 
lanschi schrieb:
Hast du eine Haftpflichtversicherung, die beim Ski fahren/Snowboarden gilt (sowas hat leider kaum jemand)?

Warum nicht?
Mir wäre keine Haftpflicht bekannt, die Ski-Fahren ausschließt.
Und: Solange das nicht ausgeschlossen ist, ist auch ein Schaden, der beim Ski-Fahren verursacht wird, selbstverständlich mit versichert.

Aus z.B. der Defintion der HUK24:

aus der Ausübung von Sport, ausgenommen Jagd (vgl. jedoch § 4 Ziff. I 4 AHB);


Somit ist also sport grundsätzlich durch die Haftpflich abgedeckt.
Solange es jetzt keine weiteren Ausschlüsse

Solange jetzt nicht in den Ausnahmebestimmungen Ski-fahren speziell ausgeschlossen ist, tritt die Haftplflich selbstverständlich ein!

andyman1609 schrieb:

Auch beim Deutshen Skiverband gibt es sowas:

http://www.ski-online.de/xfiles/files/dsv_aktiv/DSV_aktiv_Prospekt_2007_08_72_dpi_20070803.pdf

Kostet ab 28,30 im Jahr...

Gruß, Jens
 
also ich denke auch: ohne Zeugen kannst du das fast vergessen. Ist natürlich immer etwas schwer zu sagen, wer da dann schuld ist
 
Stubaital schrieb:
also ich denke auch: ohne Zeugen kannst du das fast vergessen. Ist natürlich immer etwas schwer zu sagen, wer da dann schuld ist

und genau deswegen würde in diesem Fall STRAFRECHTLICH auch nichts zu befürchten sein (Solange es kein Gutachter gibt, der anand irgendwelcher Spuren was anderes Aussagt).

Nochmal:
Damit jemand wegen "fahrlässiger Körperverletzung" verurteilt wird, muß die Schuld ERWIESEN sein.

Wenn hier Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Anhaltspunkte gibt, wird kaum eine Verurteilung erfolgen können.

ZIVILRECHTLICH (Schadensersatz) sieht das wie gesagt etwas anders aus, aber da ist dann ja die Haftplficht für zuständig...

Gruß, Jens
 
So habe nochmal mit meiner Haftpflicht telefoniert. Skiunfälle auch im Ausland sind mitversichert.
:P

Sollte der Geschädigte jetzt Ansprüche gegen mich geltend machen (Hubschrauberkosten usw.) tritt meine Haftpflicht ein. Diese kann dies dann anzweifeln und es könnte zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Diese Kosten (auch Anwalt) übernimmt dann auch die Versicherung.

Die Anzeige der Polizei gegen mich und dem drohendem Strafverfahren ist aber mein Ding was ich klären muss.
 
andyman1609 schrieb:
lanschi schrieb:
Hast du eine Haftpflichtversicherung, die beim Ski fahren/Snowboarden gilt (sowas hat leider kaum jemand)?
Eine solche Versicherung kann ganz leicht erworben werden, in dem man z.b. Mitglied beim ÖSV wird. Eine Mitgliedschaft beinhaltet unter anderem:
- Unfall- , Berge- und Rückholversicherung für alle Sportarten ganzjährig und weltweit
- Europaweite Haftplicht- und Rechtsschutzversicherung für Ski- u. Snowboardsportarten
- Skibruch- und Skidiebstahlsversicherung

Und genau aus diesem Grund bleibe ich auf Lebenszeit bei meinem Skiklub bzw. auch beim ÖSV.
 
seilbahner schrieb:
Ich glaube nicht, dass hier kommerzielle Werbung in eigener Sache erlaubt ist.
So ist es, und so habe ich den Beitrag gelöscht.
Danke für den Hinweis, Seilbahner,
Gruß
Oli / MOD
 
So. Heute kam Post von der Staatsanwaltschaft. Es wurde kein Verfahren gegen mich eröffnet weder Straf- noch
Zivielrechtlich. Hat zum Glück ein ehrliches Opfer.

Danke an alle für die Tips.
 
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