3303 schrieb:
Zitat Af: "Trotzdem behaupte ich, dass der Schnellere, der von oben kommt zu 50% denkt, dass er im Recht ist und auch dementsprechend Rücksichtslos fährt"
Das Problem taucht bei mir immer nur dann auf, wenn der Querfahrer die gesamte Pistenbreite bis auf den letzten Meter ausnutzt, also die gesamte Piste komplett für sich ganz allein beansprucht. Das nervt halt total, weil man dem Querfahrer ausgeliefert ist. Ich halte dann meist an um nicht ungeordnet hinterher rutschen zu müssen.
Sobald ein 2-3 m breiter Korridor am Pistenrand frei bleibt, gibt es keinerlei Konfliktpotential mehr, da man dann ja problemlos überholen kann, wenn man möchte.
Hallo, ich bin neu im Forum und möchte aufgrund eines Vorfalles in der vergangenen Saison dieses Thema nach fast 3 Jahren (?) noch einmal aufnehmen:
Eine Fast-Kollosion in der Mitte einer relativ leeren Piste in Südtirol wurde vom Vorausfahrenden zufällig mit einer Helmkamera aufgenommen.
Das
1 1/2 Minuten Video kann bei Youtube aufgerufen werden. Schaut es Euch an und schreibt bitte Euren Kommentar!
Weitere Einzelheiten noch
hier. Am Vortag hatte es in Südtirol in einer möglicherweise ähnlichen Situation einen tödlichen Unfall gegeben.
Der wesentlich schnellere von oben kommende Skifahrer erklärte zur Rede gestellt, er kenne als Skilehrer und Bergführer die FIS-Regeln und halte sich daran.
Er berief sich auf eine "Pflicht des Querenden" nach oben zu schauen. Eine entsprechende Formulierung soll es in den FIS-Regeln vor 2001 gegeben haben?
Ähnliches scheint noch in manchen Köpfen zu stecken (siehe Zitat oben von 2010). Deshalb dieser Beitrag - vielleicht zur Klärung.
Abgesehen davon, dass im vorliegenden Fall von einer „Querung“ keine Rede sein kann:
„Nach der FIS-Regel Nr. 3 hat der
vorausfahrende Skifahrer uneingeschränkt Vorrang, wohingegen der hinterherfahrende Skifahrer ausreichenden Abstand einhalten muss. Der von oben kommende Skifahrer muss in vorausschauender Weise mit allen Fahrbewegungen des unten Fahrenden rechnen (weite Schwünge, Schrägfahrten, Bögen mit großem Radius sowie jederzeitigen Richtungswechsel). Insbesondere darf der von oben Kommende nicht darauf vertrauen, dass der unten Fahrende seine kontrollierte Fahrweise in einem bestimmten Bereich beibehält. Demgegenüber muss der unten Fahrende nicht nach oben schauen, sondern hat „nur“ die Pflicht zur Beachtung der in seinem Gesichtsfeld liegenden Vorgänge.“
(Zitat: aus wikipedia, OLG Bbg, BeckRS 2008, 07466)
Aktuelle Texte der FIS-Regeln:
3. Wahl der Fahrspur: Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen: Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren: Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
Die geltende FIS-Regel 5 von 2001 enthält eine frühere (?) Regelung zur Querfahrt mit Beobachtungspflicht des Querenden nicht mehr. Regel 5 gilt nur für das Einfahren oder Anfahren. Regel 5 gilt nicht, wenn sich ein (langsamer) Skifahrer oder eine Gruppe bei großen Bögen in Schrägfahrt bewegen. Skilehrer mit Kindergruppen fahren gelegentlich so - und selbstverständlich haben von hinten kommende Skifahrer dies zu beachten. Solche Gruppe sollte lediglich am Pistenrand ausreichend Platz zum Vorbeifahren lassen.
In Italien (12 Regeln mit Gesetzeskraft) gibt es eine Regel dazu.
Kennt jemand neuere Auslegungen, Kommentare, Urteile ?
Gruß
Ski H B