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Ischgl: Schwerer Unfall bei Werbeaufnahmen

snowflat

Teammitglied
Ischgl: Schwerer Unfall bei Werbeaufnahmen

Ein tragisches Ende haben Werbeaufnahmen mit Motorschlitten in Ischgl genommen. Ein 16-jähriger Skifahrer prallte gegen eines der Fahrzeuge, das sich unterhalb einer Kuppe befunden hatte.

Models wurden rauf und runter gefahren
Der Deutsche musste mit schweren Verletzungen ins Spital geflogen werden.

Für die Aufnahmen im Skigebiet hatte eine Werbeagentur zwei Motorschlitten mit zwei einheimischen Fahrern angeheuert, die den Auftrag hatten, jeweils die Models mit dem Motorschlitten den Berg rauf und runter zu fahren.

Da bei den ersten Fahrten das Wendemanöver im stark frequentierten Hang schwierig war, entschlossen sich die Fahrer, den Steilhang unter einer Kuppe hoch zu fahren und weiter oben am Flachstück zu wenden.

Skifaher sprang gegen den Motorschlitten
Als sich ein Motorschlitten unmittelbar unterhalb der unübersichtlichen Kuppe befand, sprang der Skifahrer über die Kuppe und prallte gegen den Motorschlitten. Durch die Wucht des Aufpralles wurde der Schüler mit samt der Bindung aus dem Ski gerissen und die Piste hinuntergeschleudert.

Mehrere offene Brüche
Der Jugendliche blieb mit mehreren offenen Unterschenkelbrüchen liegen. Der 27-jährige Lenker des Motorschlittens und der Auftraggeber müssen nun mit einer Anzeige bei Gericht rechnen.

Quelle: ORF

I.d.R. haben Motorschlitten an unübersichtlichen Stellen (wie hier unterhalb von Kuppen), generell aber auf Pisten mit Skibetrieb ihr Signalhorn an. Wenn dies hier so war, kann ich nicht nachvollziehen, wie man dann über die Kuppe in nicht einsehbare Pistenfläche springt.

ABER:

Für Werbeaufnahmen müssen dann entsprechende Pisten geschlossen werden und wenn ich das lese:

Da bei den ersten Fahrten das Wendemanöver im stark frequentierten Hang schwierig war, entschlossen sich die Fahrer, den Steilhang unter einer Kuppe hoch zu fahren und weiter oben am Flachstück zu wenden.

falle ich doch etwas vom Glauben ab!!! Klingt so, als ob vorherige Wendemanöver gerade noch gut gegangen sind ...
 
Tja das Geschäft geht halt vor. Eine Pistensperrung für Werbeaufnahmen dritter würde in der Hauptsaison bei den Gästen für Unverständnis sorgen. Auf die lukrativen Einnahmen und die PR will man aber auch nicht verzichten.
 
Was hat den der TVB damit zu tun?

Schon wieder so ein unpassendes Kommentar @ snowflat

Ich glaub Du bist nicht mehr so recht im Bilde, wer wo was zu tun hat und wer wo was macht.

:kapierichnicht:
 
Einem anderen Online-Bericht hatte ich nach meinem ersten Post entnommen, dass es sich um Aufnahmen für die Tourismuswerbung handelt, finde den Bericht aber nicht mehr via Google.

Wenn es ich um solche Aufnahmen handelt (sofern es sich dabei um die Medienwahrheit :wink: handelt), werden diese doch durch den örtlichen Tourismusverband in Auftrag gegeben. Solle ich mich da täuschen, belehre mich bitte eines Besseren.

Ich habe Deinem Wunsch aber mal entsprochen und meinen vorherigen Post neutral gehalten, da ich leider die Sache mit der Werbung für Tourismuswerbung nicht beweisen kann (finde ja den anderen Bericht nicht).
Hoffe, das ich nicht schon wieder einen unpassenden Kommentar abgebe. So wie ich es ja wohl andauend mache, es sei denn ich verstehe Deinen Kommentar falsch.
 
Allerdings muß man auf jeden Fall darauf hinweisen, daß das Springen über unübersichtliche Kuppen jedenfalls zu unterlassen ist, auf der anderen Seite könnte ja beispielsweise auch ein gestürzter Skifahrer liegen!
 
Ok passt schon. Deine andere Quelle war hier leider nicht aufgeführt, so dass nicht für jedermann ersichtlich worauf sich dein Kommentar bezieht.

Hat sich so aus der Luft gegriffen angehört.
 
So etwas währ mir letzte Saison auch beinahe passiert, wenn ich weiter links über eine gewisse Kuppe geflitzt währ...
Und der Motorschlitten war allerdings keinesfalls mit nem Hupsignal unterwegs.
Klar, müsste man so fahren, dass des möglich ist, vor einem eventuell vorhanden Hindernis anzuhalten. Bei ner menschenleeren Carving-Strecke ist das aber sehr theoretisch.
 
Zum Abschluss hier das Urteil:

Fahrer von Motorschlitten verurteilt

Ein folgenschwerer Unfall im Skigebiet von Ischgl hat am Montag sein gerichtliches Nachspiel gehabt. Ein junger Deutscher war von einem Motorschlitten in voller Fahrt gerammt und niedergestoßen worden.

Fahrer vor Gericht
Der Fahrer des Motorschlittens war wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt.

Eigentlich hätte an jenem Samstag im Jänner ein spektakulärer Werbespot für das Deodorant "Axe" entstehen sollen. Eine Werbeagentur hatte für die Dreharbeiten einen Motorschlitten gemietet. Als Fahrer fungierte der Juniorchef eines einheimischen Gastronomiebetriebs, der das Skigebiet bestens kannte.

Unfall kein Zufall
Dass ein derart schwerer Unfall passiert sei, sei kein Zufall sondern vorprogrammiert, sagte der Staatsanwalt in Richtung des 27-jährigen Fahrers, über den sich offenbar an jenem Nachmittag mehrere Skifahrer geärgert haben.

Skifahrer geschnitten
Ein Skifahrer sagte sogar als Zeuge, er habe Frau und Kind in Sicherheit gebracht, nachdem er von dem Skidoo brutalst geschnitten worden war. Danach wollte er andere Skifahrer warnen, aber da war es schon zu spät.

Schwerste Beinverletzungen
Der Ischgler übersah bei der rasanten Fahrt über eine Geländekuppe einen Snowboarder und rammte ihn mit voller Wucht. Der Aufprall war derart stark, dass der Skifahrer samt Bindung von dem Snowboard gerissen wurde.

Der 16-jährige Deutsche erlitt dabei schwerste Beinverletzungen. Der 16-jährige deutsche Snowboarder kam am Montag hinkend und mit Krücken in den Gerichtssaal.

3600 Euro Geldstrafe und Schmerzensgeld
Der 27-jährige Ischgler, Sohn eines Ischgler Wirts, wurde von Richterin Ingrid Brandstätter schließlich zur einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro und zur Zahlung von Schmerzengeld verurteilt.
www.orf.at
 
Jens schrieb:
3600 Euro Geldstrafe und Schmerzensgeld
Der 27-jährige Ischgler, Sohn eines Ischgler Wirts, wurde von Richterin Ingrid Brandstätter schließlich zur einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro und zur Zahlung von Schmerzengeld verurteilt.


In meinen Augen eine lächerliche Strafe.

Was jucken den Sohn eines Ischgler Wirts schon 3600,- Eur - Schmerzensgeld hin oder her...

Damit sowas nicht nochmal vorkommt, muss da normal eine viel höhere Strafe her!
 
Moment, Wiede. 3600 Euro Strafe plus Schmerzensgeld. Schätze mal da dürfte schon noch ein bisschen was dazu kommen.
 
Da hat ein Journalist aber mal wieder Fachkompetenz bewiesen.
:lach:
Der Ischgler übersah bei der rasanten Fahrt über eine Geländekuppe einen Snowboarder und rammte ihn mit voller Wucht. Der Aufprall war derart stark, dass der Skifahrer samt Bindung von dem Snowboard gerissen wurde.
 
k2k schrieb:
Moment, Wiede. 3600 Euro Strafe plus Schmerzensgeld. Schätze mal da dürfte schon noch ein bisschen was dazu kommen.

Schon verstanden! :wink:

Ok - ich geb`zu ich weiß nicht wie hoch das genau ist (wird sicher einiges sein...) - aber ich denke halt, dass das für den Sohn eines Ischgler Wirts kein Problem sein wird... :wink:

Zwar Spekulation - aber am Hungertuch nagt in Ischgl wohl kaum einer... :roll:
 
McMaf schrieb:
Da hat ein Journalist aber mal wieder Fachkompetenz bewiesen.
:lach:
Der Ischgler übersah bei der rasanten Fahrt über eine Geländekuppe einen Snowboarder und rammte ihn mit voller Wucht. Der Aufprall war derart stark, dass der Skifahrer samt Bindung von dem Snowboard gerissen wurde.

*lol* :lol:

Hab ich auch eben erst bemerkt... :lol:
 
Kommt halt auch an was der Sohn für Einkommen hat, schliesslich gibt es in Österreich ja auch keine Sippenhaft.
 
Jens schrieb:
Kommt halt auch an was der Sohn für Einkommen hat, schliesslich gibt es in Österreich ja auch keine Sippenhaft.

Um das geht`s mir!

Irgendwie ist es gerecht, wenn es am Einkommen des Sohnes gemessen wird. Auf der anderen Seite ist es halt ein Witz, wenn Papi das alles bezahlen sollte...

Wird man wohl nie wissen (ob reicher Vater oder nicht) und insofern war ich wohl etwas voreilig... :roll:

Hätte wohl schreiben sollen, dass die Wahrscheinlichkeit (dass es sich um einen armen Sohn handelt) in Ischgl eher gering ist... :roll: :wink:
 
Warum wird eigentlich für solche ganz offensichtlich nicht ungefährliche Aufnahmen nicht abgesperrt?

Sehr interessant finde ich auch, was aus der ursprünglichen Meldung geworden ist:

Als sich ein Motorschlitten unmittelbar unterhalb der unübersichtlichen Kuppe befand, sprang der Skifahrer über die Kuppe und prallte gegen den Motorschlitten.
Hier hat der Skifahrer zumindest Mitschuld (hätte ja auch sonstwer hinter der Kuppe stehen/liegen können).

Der Ischgler übersah bei der rasanten Fahrt über eine Geländekuppe einen Snowboarder und rammte ihn mit voller Wucht.

Klarer Fall von Alleinschuld des Skidoo-Fahrers.
 
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