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Italienische Seilbahngesetze

chrissi95

Massada (5m)
Registriert
25. Mai 2009
Beiträge
28
Reaktionspunkte
0
Hallo, liebes Forum,
ich hoffe nicht, dass es ein solches Thema schon gibt, aber ich habe auch keins gefunden... :D
Es gibt da eine Frage bzgl. dem ital. Seilbahngesetzt, denn ich habe mal gelesen, dass in Italien an den Bergstationen von kuppelbaren Anlagen Netze gespannt werden müsse, um ein falsch eingekuppeltes FBM aufzufangen
(Referenz: http://lift-world.info/de/lifts/514/datas.htm )

Frage: Falls ein FBM runterfällt, würde es dann nicht das ganze Netz mit seinem enormen Gewicht zum Reißen bringen??

Weil schließlich wiegt ein so ein Ding ja ordentlich!
Wäre dankbar um Antworten oder Kommentare ;)
Liebe Grüße, Chrissi
 
Danke für die Antwort. :D
Ab wann wurden denn diese Stationstechniken gebaut, von denen du gesprochen hast? Weil zumindest in dem Link von mir sehe ich keine solche Anti-Absturzschiene ;) Acuh bei anderen Bahnen finde ich sie nicht... also muss das System doch ziemlich neu sein, oder?
 
Sag Seilbahner, sind nicht die Klemmen extra so dimensioniert, dass auch offene nicht sofort vom Seil fallen?
 
@chrissi95: der Lift in Deinem Link steht aber auf schweizer Grund und Boden - da gelten andere Gesetze.

Die Netze zwischen letzter Stütze und Bergstation sind dazu da um aus dem Sessel fallende Personen aufzufangen, wenn diese den Schliessbügel zu früh geöffnet haben.
 
@kaldini
Bergstation vom Furggsattel-Express steht auf italienischem Boden.

Nun in einem solchen Fall wäre es natürlich schon noch interessant zu wissen, nach welchen Vorschriften dieser Lift gebaut wird bzw. ob beide Behörden den Lift kontrollieren.
 
Naja, zumindest Steuern Zahlen muss der Lift in der Schweiz und in Italien!
 
seilbahner schrieb:
Seit wann zahlt ein Lift steuern?
Einigen wir uns auf den Betreiber soferne er nicht gerade kurz vor dem "Hoppsgehen" steht...;D
 
Hab mir noch beim Absenden gedacht, dass jetzt dann gleich die Rappenspalter aus den Büschen kommen. Ich denke es ist klar, wies gemeint war.
 
Wenn Ihr beide es schon so genau nehmt dann hat Pilatus auch nicht ganz unrecht denn immerhin verdient der Lift die Kohle (manchmal allerdings auch nicht...) von der die Steuern bezahlt werden, mangels der Tatsache eine juristische Person zu sein kann er das halt nicht.

Und jetzt bitte Friede und wieder zurück zum eigentlichen Thema denn nicht nur Schaltrollen etc. waren von den abweichenden Vorschriften betroffen. Irgendeine frühere DM - Kuppelklemme durfte meines Wissens nach in Italien nicht verwendet werden da sie die Italiener nicht als sicher genug einstuften und ihr die Zulassung verweigerten.
 
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