Heizlüfter weiter wahrscheinlichste Ursache
Beim Kaprun-Prozess wurde am Dienstag das neue Brandgutachten übergeben. Darin wird weiterhin ein defekter Heizlüfter als wahrscheinlichste Ursache des Feuers in der Gletscherbahn Kaprun genannt.
Spekulationen über neuen Strafantrag vom Tisch
Damit sind alle Spekulationen über neue, bisher unbekannte Brandursachen vom Tisch. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft gegen die 16 Angeklagten baut nämlich auf dem defekten Heizlüfter als Ursache auf.
Nach dem Gutachten Praders soll sich der Heizlüfter durch einen Defekt entzündet haben. Dadurch seien dann die Hydraulikleitungen in Brand geraten. Bei der Flammenkatastrophe starben insgesamt 155 Skifahrern und Angestellte der Gletscherbahnen.
Brand in Holzverbau um Lüfter ausgebrochen
Anwalt Ivo Greitler, der japanische Opfer der Brandkatastrophe vertritt, zitiert aus dem druckfrischen und eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Werk.
"Da kommt für micht die wichtige Aussage: Daraus ergibt sich aber, dass der Brand nur innerhalb des Holzverbaus um den Heizlüfter ausgebrochen sein konnte", sagt Greitler.
Kritik an Verlegung der Hydraulikleitungen
Außerdem bestärke Prader in seinem Gutachten die Kritik an der Verlegung der Hydraulikleitung beim Heizlüfter, sagt Anwalt Herwig Hasslacher: "Das heißt, dass jeder wissen konnte: Wenn dort irgendeine Flüssigkeit austritt, dann tropft sie unweigerlich auf den Heizlüfter."
"Und wenn in einem Heizlüfter die Spindel drinnen glüht und es kommt dort leicht brennbares Hydrauliköl rauf, kann man sich vorstellen, was mit dem Öl passiert", ergänzt der Anwalt.
Zu wenige Kopien von neuem Gutachten
So informiert wie die beiden Anwälte sind aber längst nicht alle Prozessbeteiligten. Denn am Dienstag waren nicht genug Kopien der neuen Gutachten vorhanden.
Nicht jeder Anwalt bekommt ein Exemplar
Das sei völlig unverständlich, ärgert sich Verteidiger Rene Musey: "Angekündigt wurde die Übergabe der Gutachten. Übergeben wurden die Gutachten an die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger des Erstbeschuldigten. Die anderen Verteidiger haben kein Gutachten in Buchform bekommen."
Einige Verteidiger hätten CD-ROMs bekommen, die Privatbeteiligten-Vetreter hingegen gar nichts, bemängelt Musey: "Die haben nur die Option bekommen, dass sie eine CD-Brennung bekommen oder in der Kopierstelle - wenn die einmal Zeit hat - eine Kopie erhalten."
Er sei mit der Form der Übergabe nicht einverstanden, sagt der Verteidiger: "Ich denke, dass damit die Grundsätze eines fairen Verfahrens beeinträchtigt sind."
Regulärer Prozess ab 18. November
Prader hat das Gutachten in Buchform und auf 18 CD-ROMs Richter Manfred Seiss vorgelegt. Ab 18. November soll der Prozess wieder regulär mit drei Verhandlungstagen pro Woche im Salzburger Kolpinghaus fortgesetzt werden.