Alpenkoenig
Fichtelberg (1214,6m)
Aus Kitzbüheler Anzeiger vom 17 02 2005
Auflagen bedrohen Bichlalmlift
Kitzbühel
Der Ablauf der Konzession für den Bichlalmlift mit Dezember 2005 und das neue Seilbahngesetz lassen den Fortbestand der Anlage in eine ungewisse Zukunft rücken.
Das tragische Unglück von Kaprun und sein unermesslich menschliches Leid brachte - wohl auch zu Recht - ein neues sehr strenges und restriktives Seilbahngesetz. Darin werden alle technischen Anforderungen an eine moderne Aufstiegshilfe rechtlich normiert und vorallem der Terminus “Stand der Technik” fixiert und geregelt.
Daher bemühte sich die Bergbahn AG bereits Anfang 2004 um die Verlängerung der Konzession und stellte einen Antrag. Die zuständige Behörde des Landes Tirol wies jedoch den Antrag mit der Begründung, eine Konzessionsverlängerung sei frühestens ein Jahr vor Ablauf möglich, zurück.
Mittlerweile ist das neue Seilbahngesetz in Kraft, welches beispielsweise scharfe Brandschutzbestimmungen und Mindestabstände von der Trassenführung zu bestehenden Objekten vorsieht.
Trassenführung durch Auflagen erschwert
“Genau hier liegt unser größtes Problem,” bestätigt Bergbahnvorstand Georg Hechenberger. “Die gesetzliche Vorgabe sieht eine zwölf Meter breite Bauverbotszone beidseits der Anlage vor und diesen Raum können wir auf keiner gedachten Linienführung finden,” ortet Hechenberger den hohen Verbauungsgrad in diesem Bereich für eine etwaige Liftachse als Knackpunkt.
Die höchste Realisierungschance hätte dabei noch die Trasse eines 1-er Sesselliftes. Diese Lifte werden jedoch nicht mehr erzeugt. Selbst Doppelsessellifte wurden zuletzt vor zwanzig Jahren hergestellt.
Sofort nach Vorliegen der Auflagen ließ die Bergbahn daher ein Gutachten erstellen, welches die enormen Schwierigkeiten nur bestätigen konnte.
“Als wichtigster Partner der Bergbahn in der Frage des Bichalmliftes verständigten wir die Familie Hopfner-Bachler, um den Ist-Zustand zu klären,” bestätigt Hechenberger auch den Auftrag seitens des Aufsichtsrates, alle denkbaren Varianten prüfen zu lassen. Zudem wurde in einem Informationsabend der aktuelle Wissensstand an die betroffenen Mitarbeiter vor Ort weitergeleitet.
Erhalt ist
oberstes Gebot
“Die Bergbahn wird nun gemeinsam mit den zuständigen Behörden und Sachverständigen alle nur erdenklichen Möglichkeiten in Betracht ziehen, um die Bichlalm trotz der nachteiligen Gesetzeslage als ein durch eine Aufstiegshilfe erschlossenes Schi- und Wandergebiet zu erhalten,” unterstreicht Hechenberger das schwierige Bemühen und bestätigt das Bekenntnis seitens der Bergbahn zu einem Bichlalmlift.
Von den Anfängen
Vor gut 47 Jahren ließ der Landwirt und Vater des Bichl-almschigebietes, Andrä Bachler die Liftanlagen errichten und erlebte in den ersten beiden Jahrzehnten des Bestehens auch die wirtschaftliche Blütezeit.
In den 70er Jahren erfolgte die Eingliederung in die Bergbahn AG Kitzbühel. Das darauffolgende Jahrzehnt brachte zahlreiche Zusammenschlüsse verschiedenster Schigebiete und auch die Bichlalm sollte mit den Anlagen am Kitzbüheler Horn eine Einheit bilden. Ein Anliegen welches bis zum heutigen Tag aus umweltrechtlichen Gründen nie die Realisierungsphase erreichte. Eine spürbare Abwärtsentwicklung trat ab 1990 ein und sorgte für eine negative Geschäftsentwicklung. Bis heute liegen die Beförderungszahlen weit unter dem Möglichen. So werden jährlich etwa 0,83 % aller Gäste der Bergbahn durch den Bichlalmlift auf den Gipfel gebracht.
Dennoch bekannte sich das Unternehmen immer zum Erhalt und setzte ab 2000 - anstelle einer Schließung - auf ein neues Konzept.
Alpinkonzept statt Schließung
Mit naturbelassenen Pisten, kostenlosen Alpinseminaren, Schneeschuwanderungen und vielem mehr sollte ein eigenes Produkt auf der Bichlalm entstehen. Nun voll im Trend, setzte die Bergbahn schon vor Jahren auf Schulungen bezüglich dem richtigen Verhalten im alpinen Gelände und nahm diesbezüglich - auch durch zahlreiche Film- und Presseberichte - längst die Vorreiterrolle ein.