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Konflikt um Sesselbahn in Visperterminen

Jay

Mt. Blanc (4807m)
Aus der Rz online

Visperterminen / Bereits seit dem Jahr 2000 schwelt in Visperterminen ein Konflikt zwischen der Giw AG und zwei Anwohnern: Nachdem die Kläger von der eidgenössischen Schätzungskommission Recht bekommen haben, ziehen die Sesselbahnbetreiber nun vor Bundesgericht.

Von Markus Pianzola

Fünf Jahre sind es her, seit die Sesselbahn Visperterminen-Giw saniert wurde. Die Streckenführung der seit 1967 bestehenden Bahn blieb dieselbe. Der nun entstandene Streit zwischen der Betreibergesellschaft Giw AG und zwei Anwohnern könnte für die Beklagten schwere finan­zielle Folgen nach sich ziehen.

„Teilweise krasse Widersprüche“
Konkret besteht der Vorwurf, dass die Grenzwerte der geltenden Lärmschutzverordnung nicht eingehalten würden und dass aufgrund des Überfahrens des angrenzenden Grundstücks mit der Sesselbahn dieses im Wert gemindert würde. Die eidgenössische Schätzungskommission hat den Anwohnern nun Recht gegeben und Entschädigungen im Wert von rund 140’000 Franken zugesprochen. Die beiden Anwohner hatten in der Schlussdenkschrift anfänglich gar bis zu 350’000 Franken gefordert. Doch auch die nun zu entrichtende Entschädigung wäre ein schwerer Schlag für die Terbiner. Nebst der Gemeinde als Hauptaktionärin sind viele Dorfbewohner Aktionäre der Giw AG. Diese hat nun beschlossen, den Entscheid vor dem Bundesgericht anzufechten. „In der Urteilsbegründung der Schätzungskommission sind teilweise krasse Widersprüche vorhanden“, führt Verwaltungsratspräsident Dr. Berno Stoffel aus. Zum einen seien frühere Bundesgerichtsurteile zu ähnlichen Fällen praktisch nicht berücksichtigt worden. Zum anderen hätte es seiner Meinung nach weitreichende Konsequenzen für viele Schweizer Seilbahn- und Sesselliftbetreiber, wenn das Urteil so bestätigt werden würde.

Richtwerte eingehalten
Dr. Stoffel führt weiter aus, dass eigene Lärmmessungen mit angepasster Geschwindigkeit keine überhöhten Werte zutage gebracht hätten. „Im Winter legt die Bahn rund 3,5 Meter pro Sekunde zurück. Im Sommer sind es drei Meter. Dadurch werden die vorgeschriebenen Richtlinien eingehalten.“ Allerdings bestehen keine Vergleichsmöglichkeiten, da vor der Sanierung nie Messungen durchgeführt wurden. Im Hinblick auf das Bundesgerichtsurteil bleibt der Verwaltungsratspräsident dennoch optimistisch: „Ich hoffe, dass wir unbeschadet aus dieser Sache herauskommen.“
 
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