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lawinentoter in zermatt

BigE

Fichtelberg (1214,6m)
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link: http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/21550384

Lawine geht auf Skipiste nieder: Ein Toter
Eine Lawine hat am Samstagnachmittag eine Skipiste in der Region Rothorn oberhalb von Zermatt verschüttet. Ein 66-jähriger Mann verlor sein Leben.

Der Mann war auf einer Piste im Skigebiet "Rothorn Paradise" verschüttet und später schwer verletzt geborgen worden.

Im Spital erlag er seinen Verletzungen, wie die Walliser Kantonspolizei in der Nacht zum Sonntag mitteilte. Die Lawine hatte sich demnach um 14.30 Uhr oberhalb der Skiregion von Zermatt gelöst und war erst auf der Piste Kumme Nr. 15 zum Stillstand gekommen.

Zwei Frauen konnten sich selber aus der Lawine befreien, der 66- jährige Walliser wurde ins Spital Visp geflogen. Die Rettungsdienste stellten ihre Suche nach Vermissten um 17.15 Uhr ein, da keine Indizien auf weitere Verschüttete vorlagen.

Die Lawine legten einen Weg von ungefähr 500 Meter zurück und war 250 Meter breit.


Quelle: SDA/ATS
 
Es handelt sich um die "Tufternkumme". Die zieht sich unterhalb des Oberrothorns dahin.
Ist heute geschlossen.
 
Ich frage mich, wie sowas passieren kann, wenn man auf der Piste fährt?!
Da steht jetzt nichts von geöffnet oder geschlossen, aber wenn sie offen war finde ich das relativ unverantwortlich von den Bergbahnen. Oder ist das nicht abzusehen? Und wie sieht es überhaupt rechtlich aus?
 
naturgefahren haben es nun mal an sich, nicht vollständig vorhersehbar zu sein. deshalb kommt es leider immer wieder zu solchen unfällen...
 
Da steht jetzt nichts von geöffnet oder geschlossen, aber wenn sie offen war finde ich das relativ unverantwortlich von den Bergbahnen. Oder ist das nicht abzusehen? Und wie sieht es überhaupt rechtlich aus?

Das Ganze wird nun von Spezialisten untersucht und schlussendlich muss dann wohl ein Gericht entscheiden.
Grundsätzlich sind die Bergbahnen für die Sicherheit verantwortlich. Aber wie BigE schon gesagt hat, gibt es in den Bergen keine 100% Sicherheit.
Wenn man keine Fahrlässigkeit nachweisen kann, muss dann wohl die Haftpflichtversicherung der Bahngesellschaft den Schaden übernehmen ?
 
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