Das ist ein Standardproblem des Verkehrs:
Anrainer fühlen sich vom Verkehr der anderen (= der Verkehr, von dem sie nicht profitieren) gestört. Gibt's hundertfach.
Beispiele:
- Flughafen Zürich - Anflug über Südbaden
- Flughafen Salzburg - Anflug über Freilassing/ Berchtesgadener Land
- Mautausweichverkehre in Deutschland und Österreich. Derzeit meist für Lkw-Verkehr diskutiert. (Bregenz, Ennstal, Salzkammergut, Bad Reichenhall, Pingau, Verbindung Lofer, Regensburg - Passau, ...)
- Durchfahrtsverbote durch Wohngebiete (alle Kfz oder nur Lkw)
Beschränkungen sind bei der betroffenen Bevölkerung ungemein populär und werden daher gern umgesetzt, zumindest wenn es keinen potenten Kläger dagegen gibt.
Im Fall von Livigno könnten wirtschaftliche Erwägungen noch dazu kommen.
Die Straßen sind dem öffentlichen Verkehr gewidmet und von allen geeigneten Fahrzeugen ggf. gegen Gebühr und nur zu sicheren Zeiten zu benutzen. Eine Einschränkung ist nur bei Sicherheitsgründen, Veranstaltungen oder bei Vorhandensein einer vertretbaren Alternative zulässig. Inwiefern die Alternativen vertretbar sind wäre zu prüfen, meiner Einschätzung nach aufgrund des Umwegs und der Wetterabhängigkeit nicht. Daher wäre aus meiner Sicht eine Tunnelsperre ein willkürlicher Akt und somit gerichtlich angreifbar + Schadenersatz. Eine Sperre scheidet daher aus. Behinderungen des Verkehrs ins Münstertal, wenn sie denn auftreten, wären daher anders zu lösen, z.B. durch Ausleitung auf geeignete Parkplätze und kontrollierter Zuführung zum Tunnel. Aus meiner Sicht müssten das die Schweizer selbst organisieren, denn das Problem tritt bei ihnen auf (Territorialprinzip).
Eine Verkehrsüberlastung mit Stau zeigt auf, dass die Infrastrukturkapazität unzureichend ist und daher Abhilfe zu schaffen ist, wenn man mit den Folgen des Staus nicht leben will. Eine Sperre einer öffentlichen Straße wegen zu hoher Nachfrage ohne vertretbare Alternative kann aus meiner Sicht nicht zulässig sein, egal wie schwer sich Anwohner betroffen fühlen. Neben einer organisatorischen Abhilfe wäre vermutlich die Schaffung von ausreichend Stauraum am Tunnel eine vergleichsweise kostengünstige Lösung.
Eine Spreizung der Anreisetage ist natürlich immer und überall wünschenswert, aber die Benutzung einer öffentlichen Straße davon abhängig zu machen, wird wohl nicht rechtskonform sein.