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Lockdown Rückvergütung Saisonkarten 2020/21

xxxforce

Vogelsberg (520m)
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17. Aug. 2013
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Ich habs gewagt und mir einen Topskipass Kärnten/Osttirol zugelegt. Obs schlau war oder ich das Geld defakto zum Fenster rausgeschmissen habe wird sich zeigen :roll:

Beigelegt waren auch die Bedingungen für eine Rückvergütung bei Lockdown..

Im Grunde ist die "Garantie" das Papier nicht wert auf das Sie gedruckt wurde...

vorallem die fett markierte passage ist witzlos..

Somit eigentlich reine Verarschung... Aber das war mir eigentlich auch vorher schon klar...

„Corona-Rückvergütungsgarantie“ für Topskipass-Saisonkarten Winter 2020/2021
Im Falle eines behördlich verordneten Lockdowns der

  • mindestens 4 Wochen lang durchgehend verhängt wird
  • alle 31 Kärntner und Osttiroler Skigebiete betrifft und
  • wenn der Skipass nicht öfter als 14 mal benützt wurde

können anteilige Rückvergütungen in Form eines personenbezogenen Gutscheines in folgender Höhe beantragt werden, vorausgesetzt, dass der Skipass auch nach einer möglichen Aufhebung des Lockdowns bis zum Ende der Wintersaison am 09.05.2021 nicht mehr benützt wurde:

  • Verhängung des Lockdowns im Zeitraum bis 14.01.2021: 50 % des Kaufpreises
  • Verhängung des Lockdowns im Zeitraum vom 15.01. bis 14.02.2021: 33,33 % des Kaufpreises

Sollte der Lockdown ab dem 15.02.2021 verhängt werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung!

Diese Regelungen gelten auch im Falle einer behördlich angeordneten Grenzschließung!

Die Anträge auf eine anteilige Rückvergütung können bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Wintersaison bei der Kärntner Skipass Vertriebs- & Marketing GmbH eingebracht werden. Bitte bewahren Sie daher die originale Rechnung, welche Sie beim Kauf des Skipasses erhalten, unbedingt auf.
Die personenbezogenen Gutscheine können in der nächsten Saison 2021/2022 für ein Topskipass-Saisonkarten-Produkt eingelöst werden.
 

Anhänge

Also das ist bei der Salzburg Super Ski Card deutlich besser geregelt.

Dort sind sogar Reisewarnungen mit inkludiert.
 
Das ist alles ein Scherz!
Kein Wunder, dass denen bei solchen Konditionen die Käuferschaft wegbricht.
 
...wenn zb das Lockdown bis Januar bleibt und danach bis Mai 2021 man die Karte gar nix benutz , kriegt er nur 50%?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
 
turms schrieb:
...wenn zb das Lockdown bis Januar bleibt und danach bis Mai 2021 man die Karte gar nix benutz , kriegt er nur 50%?
Oder habe ich etwas falsch verstanden?

genau so siehts aus
 
Schneebärenland (Loser, Tauplitz, Planneralm, Riesneralm, Kaiserau) macht so:

Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Rückvergütung beantragt werden:•Alle Skigebiete der Schneebären Card (Die Tauplitz – Ski Riesneralm – Planneralm – Loser-Altaussee – Kaiserau) sind während der Wintersaison (4.12.2020 und 5.4.2021) zur gleichen Zeit behördlich geschlossen.•Du hast deine Saisonkarte an weniger als 13 Tagen genutzt. Wenn diese beiden Bedingungen zutreffen, bekommst du:•bei 31 bis 60 geschlossenen Tagen 40% und•mehr als 60 geschlossenen Tagen 60% vom ursprünglichen Kaufpreis retourSollte in der gesamten Wintersaison 2020/21 kein einziges der Schneebären-Gebiete in Betrieb gehen können, bekommst du den gesamten Kaufpreis rückerstattet.
 
Na das sind doch anscheinend richtig geile Konditionen, da träumen wir doch von als Besitzer einer Tirol Snow Card. Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
 
Ländlecard hats nun auch drin:
INFORMATIONEN COVID-19
[URL=https://www.laendle-card.at/]https://www.laendle-card.at/[/URL] schrieb:
COVID-19 VERGÜTUNG 2019/20
Für alle LändleCard-Inhaber der Saison 2019/20 gibt's in diesem Jahr ein kleines Dankeschön. Aufgrund der Corona-bedingt verkürzten Nutzungszeit im Frühjahr 2020 erhalten LändleCard-Inhaber aus der Saison 2019/20 bei erneutem Kauf einer LändleCard einen Rabatt von 10%. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei allen Vorverkaufsstellen.
PANDEMIE-ABSICHERUNG 2020/21
Sollte der Betrieb der Bergbahnen und Skilifte wegen außerordentlicher Zufälle oder wegen höherer Gewalt, wie insbesondere Krieg, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder Ähnliches, zur Gänze eingestellt werden, hat der Kunde einen Anspruch auf aliquote Rückerstattung des geleisteten Preises, wenn alle Bergbahnen des Kartenverbundes den Betrieb eingestellt haben und diese Betriebseinstellung mehr als die Hälfte der vorgesehenen Betriebstage in der jeweiligen Saison betrifft. In diesem Fall erfolgt eine aliquote Rückerstattung dahingehend, dass dem Kunden jener Teil des Preises zu erstatten ist, in dem die Betriebseinstellung erfolgt ist.
 
Intressant ist das auch bei der Superschnee/Geltschercard und OK Bergbahnen.

ür Sie und für uns - Pandemie Absicherung Saison 2020/21

Pandemie-Absicherung

Schön, dass Sie sich für eine Saison- / Jahreskarte interessieren. Natürlich weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand, wie die Covid-19 Situation im kommenden Winter sein wird. Trotzdem möchten wir Ihnen bereits jetzt eine Planungssicherheit in Bezug auf Ihre Saison- / Jahreskarte (nur gültig bei Allgäu-Gletscher-Card und Superschnee) geben. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen folgendes Vorgehen an:

Sollten aufgrund einer behördlichen Covid-19 Anordnung alle Anlagen* geschlossen werden müssen und Sie haben Ihre Zeitkarte weniger als an 20 Tage genutzt, erstatten wir Ihnen je ungenutzten Tag 1/20 des Kaufpreises zurück

z.B. 15 Nutzungen: = ¼ des Kaufpreises wird erstattet

z.B. 10 Nutzungen: = ½ des Kaufpreises wird erstattet

*Diese Regelung bezieht sich nur darauf, wenn aufgrund einer behördlichen Covid-19 Regelung alle Anlagen im jeweiligen Gültigkeitsbereich der Saison- / Jahreskarte geschlossen werden müssen. Sollten nur einzelne Gebiete geschlossen werden und Sie Ihre Saison- / Jahreskarte in einem der anderen Gebiete nutzen können, tritt die oben beschriebene Regelung nicht in Kraft.

Rückvergütungsanträge können nur schriftlich bis zum 30.07.2021 an die jeweilige Verkaufsstelle gestellt werden. Nach Ablauf der Frist, können die Anträge nicht mehr geltend gemacht werden und ein Anspruch auf die freiwillige Corona-Absicherung erlischt.
Quelle

Was heist das nun? Aktuell ist alles zu, somit hat man ein Recht auf die Auszahlung am ende der Saison wenn man <20 ist? Oder gilt dies bei Superschnee und OK erst ab SKISaisonstart 4.12.20 wenn noch alles zu ist?

Laut dem Artikel (ist PLUS aber kann konmischerweise Lesen)sind nur 50% der Üblichen Karten Menge bis jetzt verkauft.
 
christopher91 schrieb:
Also das ist bei der Salzburg Super Ski Card deutlich besser geregelt.

Dort sind sogar Reisewarnungen mit inkludiert.
Wo genau steht des, habe dazu nichts gefunden?
 
carvster| schrieb:
christopher91 schrieb:
Also das ist bei der Salzburg Super Ski Card deutlich besser geregelt.

Dort sind sogar Reisewarnungen mit inkludiert.
Wo genau steht des, habe dazu nichts gefunden?

https://www.superskicard.com/de/massnahmen-und-sicherheitshinweise.html

Nach unten Scrollen.

Allerdings gelten die Regelungen nicht, wenn man während der schon geltenden Reisewarnung kauft oder dem Zeitraum des aktuellen Lockdowns. Sollte er verlängert werden allerdings schon.

Im Endeffekt hätte man im Oktober kaufen sollen, dann hätte man die Rückerstattungsregelung schon safe.
 
christopher91 schrieb:
carvster| schrieb:
christopher91 schrieb:
Also das ist bei der Salzburg Super Ski Card deutlich besser geregelt.

Dort sind sogar Reisewarnungen mit inkludiert.
Wo genau steht des, habe dazu nichts gefunden?

https://www.superskicard.com/de/massnahmen-und-sicherheitshinweise.html

Nach unten Scrollen.

Allerdings gelten die Regelungen nicht, wenn man während der schon geltenden Reisewarnung kauft oder dem Zeitraum des aktuellen Lockdowns. Sollte er verlängert werden allerdings schon.

Im Endeffekt hätte man im Oktober kaufen sollen, dann hätte man die Rückerstattungsregelung schon safe.
Dankeschön, aber für mich ist diese Regelung neu, glaube die zumindest Anfangs Oktobers noch nicht zu gesehen haben.
Oder einfach drauf hoffen, das Deutschland einmal keine Reisewarnung mehr hat für At. Aber unwahrscheinlich.
 
carvster| schrieb:
christopher91 schrieb:
carvster| schrieb:
Wo genau steht des, habe dazu nichts gefunden?

https://www.superskicard.com/de/massnahmen-und-sicherheitshinweise.html

Nach unten Scrollen.

Allerdings gelten die Regelungen nicht, wenn man während der schon geltenden Reisewarnung kauft oder dem Zeitraum des aktuellen Lockdowns. Sollte er verlängert werden allerdings schon.

Im Endeffekt hätte man im Oktober kaufen sollen, dann hätte man die Rückerstattungsregelung schon safe.
Dankeschön, aber für mich ist diese Regelung neu, glaube die zumindest Anfangs Oktobers noch nicht zu gesehen haben.
Oder einfach drauf hoffen, das Deutschland einmal keine Reisewarnung mehr hat für At. Aber unwahrscheinlich.

Doch doch die stand schon zu Verkaufsstart drinne. Die FAQs wurden halt noch etwas ergänzt als der Lockdown dann beschlossen war.
 
Ralf321 schrieb:
Intressant ist das auch bei der Superschnee/Geltschercard und OK Bergbahnen.

ür Sie und für uns - Pandemie Absicherung Saison 2020/21

Pandemie-Absicherung

Schön, dass Sie sich für eine Saison- / Jahreskarte interessieren. Natürlich weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand, wie die Covid-19 Situation im kommenden Winter sein wird. Trotzdem möchten wir Ihnen bereits jetzt eine Planungssicherheit in Bezug auf Ihre Saison- / Jahreskarte (nur gültig bei Allgäu-Gletscher-Card und Superschnee) geben. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen folgendes Vorgehen an:

Sollten aufgrund einer behördlichen Covid-19 Anordnung alle Anlagen* geschlossen werden müssen und Sie haben Ihre Zeitkarte weniger als an 20 Tage genutzt, erstatten wir Ihnen je ungenutzten Tag 1/20 des Kaufpreises zurück

z.B. 15 Nutzungen: = ¼ des Kaufpreises wird erstattet

z.B. 10 Nutzungen: = ½ des Kaufpreises wird erstattet

*Diese Regelung bezieht sich nur darauf, wenn aufgrund einer behördlichen Covid-19 Regelung alle Anlagen im jeweiligen Gültigkeitsbereich der Saison- / Jahreskarte geschlossen werden müssen. Sollten nur einzelne Gebiete geschlossen werden und Sie Ihre Saison- / Jahreskarte in einem der anderen Gebiete nutzen können, tritt die oben beschriebene Regelung nicht in Kraft.

Rückvergütungsanträge können nur schriftlich bis zum 30.07.2021 an die jeweilige Verkaufsstelle gestellt werden. Nach Ablauf der Frist, können die Anträge nicht mehr geltend gemacht werden und ein Anspruch auf die freiwillige Corona-Absicherung erlischt.
Quelle 13.11.2020 - 16:29

Was heist das nun? Aktuell ist alles zu, somit hat man ein Recht auf die Auszahlung am ende der Saison wenn man <20 ist? Oder gilt dies bei Superschnee und OK erst ab SKISaisonstart 4.12.20 wenn noch alles zu ist?

Laut dem Artikel (ist PLUS aber kann konmischerweise Lesen)sind nur 50% der Üblichen Karten Menge bis jetzt verkauft.

Der Text der Saisonkarte OK Bergbahnen. Scheinen unterschiedliche Texte zu sein..

Pandemie-Absicherung

Schön, dass Sie sich für eine Saison- / Jahreskarte interessieren. Natürlich weiß zum jetzigen Zeitpunkt niemand, wie die Covid-19 Situation im kommenden Winter sein wird. Trotzdem möchten wir Ihnen bereits jetzt eine Planungssicherheit in Bezug auf Ihre Saison- / Jahreskarte (nur gültig bei Allgäu-Gletscher-Card, Superschnee & MyMountainCard-Season) geben. Aus diesem Grunde bieten wir Ihnen folgendes Vorgehen an:

Sollten aufgrund einer behördlichen Covid-19 Anordnung alle Anlagen* in der Sommersaison 2020 & nach Betriebsbeginn der Wintersaison 2020/21 geschlossen werden müssen und Sie haben:

Ihre Zeitkarte weniger als 20 Tage genutzt, erstatten wir Ihnen je ungenutzten Tag 1/20 des Kaufpreises zurück

z.B. 15 Tage genutzt: = ¼ des Kaufpreises wird erstattet
z.B. 10 Tage genutzt:= ½ des Kaufpreises wird erstattet

*Diese Regelung bezieht sich nur darauf, wenn aufgrund einer behördlichen Covid-19 Regelung alle Anlagen im jeweiligen Gültigkeitsbereich & Gültigkeitsdauer der Skikarte geschlossen werden müssen. Sollten nur einzelne Skigebiete geschlossen werden und Sie Ihre Zeitkarte in einem der anderen Skigebiete nutzen können, tritt die oben beschriebene Regelung nicht in Kraft. Rückvergütungsanträge können nur schriftlich bis 30.06.2021 (MyMountainCard-Season) bzw. bis 31.07.2021 (bei Superschnee & AGC) an die jeweilige Verkaufsstelle gestellt werden. Nach Ablauf der Frist, können die Anträge nicht mehr geltend gemacht werden und ein Anspruch auf die freiwillige Corona-Absicherung erlischt.
Quelle 23.11.2020 - 7:45
 
alle Anlagen im jeweiligen Gültigkeitsbereich & Gültigkeitsdauer der Skikarte geschlossen werden müssen.
ich weiß nicht ob ich das richtig verstehen : wenn ein Skigebiet von den OK Bergbahnen NUR für 21 Tage in der ganze Saison offen ist, dann habe ich keinen Anspruch? weil theoretisch ich diese 21 Skifahren könnte ?
 
Ja so fasse ich es auch auf. Genau so verstehe ich es auch bei der ländlecard
 
Oscar schrieb:
Ja so fasse ich es auch auf. Genau so verstehe ich es auch bei der ländlecard

ich finde das lächerlich...wenn so ist
wenn ein Skigebiete für eine Woche im Jan, und dann zwei Wochen ende März offen bleibt, das bedeutet nicht dass ich / meine Ehepartnerin etc wir einfach in dieser Zeit Urlaub nehmen können und für Skifahren dort fahren....
und wenn wir Schulpflichtige Kindern haben dann ist noch schwieriger....
man...Danke aber nein...

Montafon hat das ein bisschen verbessert : Wenn an mehr als 65 Tagen im Zeitraum vom 27.11.2020 bis zum 11.04.2021 der Skibetrieb an jeder der teilnehmenden Bahnen des Montafon Brandnertal Bergbahn-Pools nicht möglich ist und die Ski-Karte an weniger als 20 Tagen in der Wintersaison 2020/21 genutzt wurde

hier können sie nicht nur drei Wochen offen bleiben und dann behaupten "aber du konntest 20 Tage skifahren..oder? a, könntest du nicht ? Urlaub nicht genehmigt? Pech gehabt"

und wenn zB im Dezember nicht so viel Schnee gibt's, und nur 2 Lifte im Montafon offen sind, dann gehe ich nicht....und 65 Tage ist zwei Monate...plus ein Dezember ohne Schnee , dann fast 70% oder mehr ist vorbei...und bleibt nur März, wo niemand weiß ob Urlaub nehmen kann, etc etc...das ist einfach lotto spielen...
 
Es geht doch eindeutig um Nutzungen, nicht Öffnungstage. Also wenn irgendwann in der Saison alle Bahnen schließen und du keine 20 Tage zusammen bringst, gibts Geld zurück.

Mit der Regelung ist es logisch, warum die OKler nicht wollen, dass der aktuelle Lockdown für die Regelung schon als Saison zählt.
 
Im Übrigen wurde der Vorverkauf bei der SSC nun bis 31.12 verlängert und die Rückerstattungsregel greift generell. Bleibt man unter 15 Skitagen bekommt man pro nicht genutztem Skitag 50 Euro zurück.

Sprich 0 % Risiko.
 
Ich finde, dass das wirklich ein top Angebot für die SSC ist. Habe sie dieses Saison erstmals und obwohl ich erst einen Schitag habe fühlt es sich nach wie vor richtig an. Ab dem 24.12. geht hoffentlich was!
 
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