Ich habs gewagt und mir einen Topskipass Kärnten/Osttirol zugelegt. Obs schlau war oder ich das Geld defakto zum Fenster rausgeschmissen habe wird sich zeigen
Beigelegt waren auch die Bedingungen für eine Rückvergütung bei Lockdown..
Im Grunde ist die "Garantie" das Papier nicht wert auf das Sie gedruckt wurde...
vorallem die fett markierte passage ist witzlos..
Somit eigentlich reine Verarschung... Aber das war mir eigentlich auch vorher schon klar...
„Corona-Rückvergütungsgarantie“ für Topskipass-Saisonkarten Winter 2020/2021
Im Falle eines behördlich verordneten Lockdowns der
können anteilige Rückvergütungen in Form eines personenbezogenen Gutscheines in folgender Höhe beantragt werden, vorausgesetzt, dass der Skipass auch nach einer möglichen Aufhebung des Lockdowns bis zum Ende der Wintersaison am 09.05.2021 nicht mehr benützt wurde:
Sollte der Lockdown ab dem 15.02.2021 verhängt werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung!
Diese Regelungen gelten auch im Falle einer behördlich angeordneten Grenzschließung!
Die Anträge auf eine anteilige Rückvergütung können bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Wintersaison bei der Kärntner Skipass Vertriebs- & Marketing GmbH eingebracht werden. Bitte bewahren Sie daher die originale Rechnung, welche Sie beim Kauf des Skipasses erhalten, unbedingt auf.
Die personenbezogenen Gutscheine können in der nächsten Saison 2021/2022 für ein Topskipass-Saisonkarten-Produkt eingelöst werden.
Beigelegt waren auch die Bedingungen für eine Rückvergütung bei Lockdown..
Im Grunde ist die "Garantie" das Papier nicht wert auf das Sie gedruckt wurde...
vorallem die fett markierte passage ist witzlos..
Somit eigentlich reine Verarschung... Aber das war mir eigentlich auch vorher schon klar...
„Corona-Rückvergütungsgarantie“ für Topskipass-Saisonkarten Winter 2020/2021
Im Falle eines behördlich verordneten Lockdowns der
- mindestens 4 Wochen lang durchgehend verhängt wird
- alle 31 Kärntner und Osttiroler Skigebiete betrifft und
- wenn der Skipass nicht öfter als 14 mal benützt wurde
können anteilige Rückvergütungen in Form eines personenbezogenen Gutscheines in folgender Höhe beantragt werden, vorausgesetzt, dass der Skipass auch nach einer möglichen Aufhebung des Lockdowns bis zum Ende der Wintersaison am 09.05.2021 nicht mehr benützt wurde:
- Verhängung des Lockdowns im Zeitraum bis 14.01.2021: 50 % des Kaufpreises
- Verhängung des Lockdowns im Zeitraum vom 15.01. bis 14.02.2021: 33,33 % des Kaufpreises
Sollte der Lockdown ab dem 15.02.2021 verhängt werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung!
Diese Regelungen gelten auch im Falle einer behördlich angeordneten Grenzschließung!
Die Anträge auf eine anteilige Rückvergütung können bis spätestens 4 Wochen nach Ende der Wintersaison bei der Kärntner Skipass Vertriebs- & Marketing GmbH eingebracht werden. Bitte bewahren Sie daher die originale Rechnung, welche Sie beim Kauf des Skipasses erhalten, unbedingt auf.
Die personenbezogenen Gutscheine können in der nächsten Saison 2021/2022 für ein Topskipass-Saisonkarten-Produkt eingelöst werden.