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Luftaufnahmen mit Drohnen

Da man um 18,12 € inkl. Versand aus China (Banggood) ja nicht so viel falsch machen kann, hab ich mir jetzt auch endlich mal eine winzige Kamera-Drohne zum Ausprobieren gekauft:



Man möchte ja meinen, dass das recht simpel ist - den Rauf/Runter-Stick nach oben und das Gefährt steigt gerad hinauf. Möchte man wieder runter, einfach den Stick nach unten....

.. aber so einfach ist das leider nicht. Die Drohne driftet egtl. immer irgendwo hin, steigt also schon mal nicht geradlinig. Und: Der Stick reagiert nach unten ganz anders als nach oben. Hier muss man also auch noch die Schwerkraft berücksichtigen. Da werd ich wohl noch einiges an Übung brauchen, insb. um diesen Reflex abzutrainieren, den rauf/runter-Hebel gleich ganz nach unten zu stellen, wenn mir eine Bewegung missfällt oder ich nicht will, dass es weiter steigt :)

Momentan flieg ich nur im Zimmer und möglichst noch in Körperhöhe, damit etwaige Abstürze und Kollisionen nicht zu tragisch sind. Hin und wieder muss man einen von den Propellern suchen gehen.

Die Cam kann Fotos und Videos in 1280x720 aufnehmen, für dieses kleine Gerät (und diesen Preis!) in durchaus akzeptabler Qualität. Allerdings ist sie natürlich fix vorne an der Schnauze, man kann sie also nicht z.B. schräg nach unten zeigen lassen.

Ob und wann ich das Teil mal in ein Skigebiet mitnehmen werden und wie hoch ich mich dort dann fliegen traue, kann ich vom jetzigen Standpunkt noch nicht sagen, glaub da brauch ich noch viel Übung.

Flugzeit ist ca. 5-10 Minuten, danach muss man wieder ca. 45 Minuten an den USB-Port. Was unterwegs kein Problem ist, wenn man eine Powerbank dabei hat. Zum Lernen ist es dagegen kurz. Wobei das An/Abstecken der Batterie nix für Grobmotoriker oder Wurstfingermenschen wäre. Aber zum Glück trifft beides nicht auf mich zu :)


^ Größenvergleich Mobius Actioncam, Sony Nex-5R (IR), Sony Alpha 7 II, JJR/C H30C
 
^^ interessante Tastatur
 
Ich denk mal wenn man sie höher steigen lässt ist das mit dem abdriften auch nicht mehr ganz so dass Problem, weils ja nicht so viele Hindernisse gibt wie unten, oder noch dazu in nem geschlossenen Raum. Und das Risiko bei einem Absturz ist ja sehr gering bei 18 €.

Aber die Billigdinger sind eh viel schwieriger zu fliegen als eine hochwertigere. Haben kaum Gewicht, so Luxus wie GPS damit sie nicht abdriftet sowieso nicht. Und das was du beschreibst dass man beim sinken die Schwerkraft berücksichtigen muss ist ab einer gewissen Preisklasse auch nicht mehr der Fall. Das berücksichtigt die Elektronik.
 
starli schrieb:
... Hier muss man also auch noch die Schwerkraft berücksichtigen.
...
Ist das wirklich überraschend, dass bei einem motorbetriebenen Fluggerät die Schwerkraft eine Rolle spielt? :) Oder meinst Du eher die Massenträgheit oder ein vermutlich stark nichtlineares Verhalten der Hubkraft?
Anders als bei einem richtigen Hubschrauber, bei dem der Rotor mit konstanter Drehzahl läuft, und die Änderung der Hubkraft über den kollektiven Anstellwinkel der Rotorblätter gesteuert wird, muss das bei so einem einfachen Gerät über die Drehzahl gesteuert werden, und da gibt es näherungsweise eine quadratische Abhängigkeit zwischen Schub und Drehzahl. Wenn der "Rauf-/Runter-Hebel" linear auf die Drehzahlen wirkt, dann bewirkt das bei Hebelbewegung "runter" eine ziemlich giftige Reaktion in Richtung eines starken Hubkraftabfalls.
 
Ram-Brand schrieb:
^^ interessante Tastatur
Dachte das hätte ich schon mal irgendwo gepostet - evtl. nur auf sommerschi?



Die Keycaps sind aus USA (125,- USD pro Tastatur), gibt's hier in verschiedenen Ausführungen - oder gleich mit teuren gut designten Tastaturen: https://datamancer.com/
(Man könnte auch komplett eigene Buchstaben ausdrucken und das Papier in die Keycaps einlegen, da man sie von hinten öffnen kann und das Papier in Metall- und Plexiglas eingehaust ist.)

David93 schrieb:
Und das Risiko bei einem Absturz ist ja sehr gering bei 18 €.
Plus ggf. die MicroSD-Card, falls das Teil so abstürzt, dass man es nicht mehr holen kann :) Aber weniger als bei teuren Drohnen, das stimmt schon.

Talabfahrer schrieb:
Ist das wirklich überraschend, dass bei einem motorbetriebenen Fluggerät die Schwerkraft eine Rolle spielt? :) Oder meinst Du eher die Massenträgheit oder ein vermutlich stark nichtlineares Verhalten der Hubkraft?
Na ich meinte, dass man irgendwie naiverweise erwartet, mit der ganzen Elektronik und Gyroskopen usw., dass es eine gewisse Nullstellung am Controller geben muss, wo das Ding schwebt, und eine gleich große Bewegung des Joysticks nach oben bzw. unten eine gleich große Geschwindigkeit beim Steigen bzw. Senken entsprechen würde. Dem ist halt nicht so, zumindest nicht bei diesem kleinen Billigflieger :)
 
Hat das hübsche Teil einen Ortungssensor??

Ich bin schon mal 1,5 Stunden durch ein hochgewachsenes Getreidefeld geirrt, um eine Kleindrohne wieder zu finden - trotz WLan/Handy-Ortung mit 3 Leuten...
 
Ne. Allerdings eine "Home"-Taste, so dass es im Flug richtung Ursprungspunkt zurückfliegt. Viel mehr kann man bei der Größe und dem Preis wohl nicht erwarten.
 
CV schrieb:
Ich bin schon mal 1,5 Stunden durch ein hochgewachsenes Getreidefeld geirrt, um eine Kleindrohne wieder zu finden - trotz WLan/Handy-Ortung mit 3 Leuten...
Da wird der betroffene Landwirt aber nicht besonders begeistert gewesen sein. Hast Du dich denn wenigstens bei ihm gemeldet und ihm angeboten, den angerichteten Flur- und Ernteschaden zu ersetzen?
 
... das war beruflich auf einem Testgelände. Der Landwirt hat bewirtschaftete Flächen zu Verfügung gestellt. Trotzdem haben wir natürlich Acht gegeben, nicht willkürlich Trampelpfade durch das Feld zu legen.
 
Danke für die Antwort - interessant. Hinsichtlich der rechtlichen Behandlung des Betriebs von autonomen oder ferngesteuerten Flugobjekten ist wohl noch viel zu tun. Mich interessiert das -beruflich immer noch- allerdings eher am anderen Ende der Grössenskala. Das geht von der Frage, ob z.B. jemand Zutritt zu seinem Grundstück gewähren muss, wenn ein Drohnen-Steuerer sein Gerät in einen Obstbaum in einem Privatgarten versenkt, bis zu den luftfahrtrechtlichen Fragen, wie sie angesichts der Pläne auch von kommerziellen (und militärischen) Betreibern solcher Geräte noch zu beantworten sind. Lektüre dazu z.B.
On Integrating Unmanned Aircraft Systems into the National Airspace System
 
Talabfahrer schrieb:
Das geht von der Frage, ob z.B. jemand Zutritt zu seinem Grundstück gewähren muss, wenn ein Drohnen-Steuerer sein Gerät in einen Obstbaum in einem Privatgarten versenkt,
Das Problem hast du aber nicht nur mit Drohnen. Wenn Kindern beim spielen ein Ball oder so aufs Grundstück fällt ist es ja genau das gleiche.
Rechtlich würde ich es das mit den §1005 und §867 BGB interpretieren. Der Drohnenpilot hat Anspruch seine Drohne wieder zu bekommen und du hast ihm die Wegschaffung zu gestatten. Wenns Schäden im Garten gibt besteht natürlich ein Schadensersatzanspruch.
§1005: https://dejure.org/gesetze/BGB/1005.html
§ 867: https://dejure.org/gesetze/BGB/867.html

Und bezüglich allen anderen rechtlichen Rahmenbedingungen bin ich der Meinung dass dies alles bereits geregelt ist. Das Fluggerät wird rechtlich wie ein Modellflieger behandelt, und bezüglich der Kamera gelten die üblichen Gesetze bezüglich Datenschutz.
 
Vorsicht denn in Österreich gilt jede Störung des Luftraumes über dem Grundstück (ausgenommen des öffentlichen Flugverkehrs) auch als Besitzstörung. Ist zwar kein Straftatbestand aber man kann zivilrechtlich eine Klage einbringen wo dann der Beschuldigte vor Gericht des Tatbestandes "offiziell" bezichtigt wird und alle Verfahrenskosten zu tragen hat - bringt man so ne Klage über nen Anwalt ein kostet einen der "Spaß" gleichmal nen Tausender.
Ich hatte vor Jahrzehnten mal den Fall deshalb vor Gericht erscheinen zu müssen weil ich aus Platzmangel mit dem Ausleger meines Baggers mehrmals über ein Baustellennachbargrundstück schwenken musste... :rolleyes:
 
Damit kann man echt fasziniernde Aufnahmen machen. Was könnte man sonst noch anheften, außer der GoPro?
 
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