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Dresdner schrieb:Ist der o.g. Autobahnabschnitt noch mautfrei, oder wird dort schon kassiert?
Bitte keine Vermutungen äußern, sondern nur Antworten, die die aktuellen Bestimmungen wiedergeben.
Danke
Dresdner
1. In den vorhergehenden Antworten sind verschiedene Interpretationsmöglichkeiten vorhanden.Wenn du schon Anwohnern nicht glaubst, dann hättest du dir die Frage doch gleich sparen können. Und mit etwas Mühe hättest du herausgefunden, dass der Abschnitt noch nie mautfrei war, sondern nur auf Kontrollen verzichtet wurde.
Quelle: www.kitzbuehel.comInfo: Vignettenfreie Anreise von Deutschland aus bis Kufstein Süd!
Sehr geehrter Herr Dr. ....!
Bezug nehmend auf Ihre Anfrage, möchten wir Ihnen wie folgt antworten:
Alle Autobahnen und Schnellstraßen unterliegen seit dem 1.1.1997 bereits ab der Grenze der Mautpflicht. Für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t hzG gilt die zeitabhängige Maut (Vignette), für Fahrzeuge über 3,5 t hzG gilt seit dem 1.1.2004 die fahrleistungsabhängige Maut (GO-Box).
Andere Informationen - welcher Art auch immer - entsprechen nicht dem diesbezüglichen Gesetz. Dies bedeutet, dass ab der Grenze Kiefersfelden in Richtung Kufstein der Vignettenpflicht nachzukommen ist, da Kontrollen nicht ausgeschlossen sind. Nachzulesen ist dies in der Mautordnung, welche Sie auf unserer Homepage: http://www.asfinag.at <outbind://148/www.asfinag.at> unter dem link: Detailinformation und dann unter dem link: Mautordnung finden.
Eine Freistellung bis zur ersten Ausfahrt wurde seit Einführung der Vignettenpflicht nicht realisiert. Die Vignettenpflicht ab der Staatsgrenze bei Kufstein besteht daher seit Einführung der zeitabhängigen Bemautung ohne zeitliche Unterbrechung bis heute.
Allerdings wurde auf diesem Streckenabschnitt die Einhaltung der Vignettenpflicht bis jetzt nicht kontrolliert und dies wird laut Aussagen des zuständigen Ministers bis auf weiteres noch bis auf Widerruf so bleiben.
Bitte beachten Sie daher, dass diese Regelung nur für Fahrzeuge bis einschl. 3,5 t hzG gilt und Fahrzeuge über 3,5 t hzG ausnahmslos die Go-Box benötigen und auch kontrolliert bzw. im Falle eines Vergehens auch geahndet werden.
Wir hoffen Ihnen damit geholfen zu haben und wünschen GUTE FAHRT!
Mit besten Grüßen
...............
ASFINAG Service Center
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-
FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Firmenbuchnummer: FN 92191a
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmensitz: Wien
, also Kufstein-Nord, nicht kontrolliert. Fazit: Hinfahrt über Schliersee und das Thierseer Tal (schon wegen der landschaftlichen Schönheit) und Rückfahrt auf der Landstraße bis D und dann erst auf die Autobahn.ersten Ausfahrt
Rotti schrieb:also ich versteh den Text jetzt so, dass auf diesem Abschnitt (meiner Meinung nach Grenze-Kufstein Süd) nicht kontrolliert wird, so wie ich es weiter oben ja schonmal geschrieben habe. Jedoch bist du halt, im Falle eines Unfalls, dran.
Mein Fazit: einfach vorsichtig fahren, dann kommt man ohne Vignette aus. Frei nach "No Risc No Fun"!
Af schrieb:entschuldige mal..die Polizei hat sich nicht fürs Pickerl zu interessieren soweit ich weiss. Dafür ist ausschliesslich die ASFINAG da.
sorry Af, dass ich das jetzt so sagen muss (wobei deinerseits ja auch gestichelt wurde; ich sag nur "entschuldige mal..."):Petz schrieb:Af schrieb:entschuldige mal..die Polizei hat sich nicht fürs Pickerl zu interessieren soweit ich weiss. Dafür ist ausschliesslich die ASFINAG da.
Dies gilt für für die eigentlichen Vignetten - und GoBoxkontrollen; nur ist andererseits die Polizei verpflichtet einen Straftatbestand auch dann zu ahnden bzw. zur Anzeige zu bringen wenn sie zufällig davon Kenntnis erhält (z. B. durch Unfall oder im Rahmen einer Verkehrskontrolle weil jemand zu schnell gefahren ist). Tut der entsprechende Beamte dies nicht, läuft er Gefahr ein Disziplinarverfahren am Hals zu haben.
Grundsätzlich ja denn die "ermäßigte" Standardbestrafung durch die Asfinag entspricht juristisch einem Organmandat, durch dessen Bezahlung man sich der Anzeige entziehen kann.Af schrieb:@ Petz: Ist ein Pickerlvergehen wirklich ein Straftatbestand? (Sofern kein Verfahren eröffnet wird.)
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