Keine Genehmigung für…
Keine Genehmigung gibt es für Videoüberwachungen, die Einblicke in den höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person ermöglichen. Als Paradebeispiel seien hier Überwachungskameras in Toiletten genannt. Aber auch Videoüberwachungen zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle sind gem. § 50a Abs 5 absolut unzulässig.
Nach allen uns bisher vorliegenden Informationen werden für „Streaming-Kameras“, also Webcams die aufgenommene Bilder in Echtzeit ins Internetübertragen, wie diese beispielsweise in Internet-Cafes zu finden sind - ebenfalls keine Genehmigung erteilt. Anderes hingegen gilt für Panoramakameras auf welchen lediglich Langschaften oder Tiere zu bewundern sind, diese fallen - mangels Personenbezug - nicht unter die Anwendung des DSG.