Nein. Nicht jede Entscheidung. Sondern halt die, wo Bundesrecht betroffen sein könnte.
Und ich muss eben beim Verbandsklagerecht sagen, dass es eben dem Prinzip zuwiderläuft, dass man in einem Rechtsstaat nur dann Klagen kann, wenn man beschwert ist. Ein Grundbesitzer, über dessen Grund eine Piste verlaufen soll, ist beschwert. Aber ein Umweltschutzverband ist nicht beschwert, weil er eben kein öffentliches Interesse vertritt, sondern Partikularinteressen, wie der Lobbyverband der Autoindustrie oder ähnliche. In Österreich haben sie sowas ja auch mit demokratischer Legitimierung (sog. Umweltanwälte).
Aber ein großes Problem ist, dass die Verfahren massiv in die Länge gezogen werden. Und häufig gehts ja den Umweltschützern auch nur darum, dass man wenn man es schon nicht verhindern kann, wenigstens die Baumaßnahme um viele Jahre rauszögert. Hier müsste man festlegen, dass die Einspruchsfristen stark verkürzt werden und die Gerichte schneller entscheiden, und zwar auf allen Ebenen. Sodass man spätestens nach einem Jahr (nach Einreichung des Antrags durch den Bauherren) ein rechtskräftiges Urteil hat.
Siehe auch hier, das Projekt Hahnensee-Verbindung wird doch auch schon Jahrzehnte geplant und man kommt auf keinen grünen Zweig. Das muss gestrafft werden, damit man schneller weiß was Sache ist.