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Neues Seilbahngesetz in AT

Könnte sich da bitte einer unserer auskennenden Seilbahn-Insider (die in dem Bereich arbeiten) die Mühe machen, eine kurze Zusammenfassung der Änderungen zu machen und ggf. die Vor- und Nachteile zu zeigen?
 
Die grundlegende Neuerung besteht darin, dass es zum ersten Mal überhaupt ein Seilbahngesetz in Österreich gibt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt galt für Seilbahnanlagen das österreichische Eisenbahngesetz von 1957, selbstverständlich mit den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen. Die Eingliederung in dieses Gesetz war technikhistorisch bedingt.
Das nunmehrige eigenständige Gesetz stärkt die Bedeutung des Seilbahnwesens (wesentlicher touristischer Faktor) und gibt seilbahnspezifischen Belangen (z.B. Anrainer- und Überfahrungsrechte) eine wesentlich höhere juristische Wertigkeit.
Pendolino
 
Das würde ja aber wieder bedeuten, daß es für Skiprojekte schwieriger wird, aber die Grünen kritisierein ja wiederum, daß das neue Gesetz den Tourismus über alles stellt und es somit zu leicht wird?
 
Also diese Frage kann dir beim besten Willen nur ein österreichischer Jurist beantworten, der sich mit diesem Fachgebiet speziell befasst.
Fakt ist, dass das Gesetz den Rahmen vorgibt. Für die Durchsetzung sind aber immer noch bundesländerspezifische und regionale Spezifika zu beachten. Den Königsweg wird es bei Skiprojekten und auch anderswo sowieso nie geben, dazu sind die Interessen meist zu unterschiedlich. Die Frage ist immer nur, ob der Kompromiss allen Seiten hilft.
Pendolino
 
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