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Notstop bei EUB/CLD

Oz

Großer Müggelberg (115m)
Registriert
21. Feb. 2004
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Neulich bin ich mit einem 4CLD von Girak gefahren, als es plötzlich eine Notbremsung gab, ich befand mich mit meinem Sessel gerade in einem relativ langem Seilfeld, wodurch es zu erheblichen Schwingungen kam.
Nach einiger Zeit ging es weiter und als ich mich in einem kürzeren Seilfeld befand, gab es wieder eine Notbremsung, diesmal war die Amplitude der Schwingung geringer (wegen des kürzeren Seilfeldes), aber noch immer recht unangenehm.
Schlußendlich war ich froh, dass an diesem Tag wenige Minuten später Liftschluß war, denn diese Notbremsungen waren nicht ohne, insbesondere das recht intensive Aufschaukeln des Systems - ich möchte nicht wissen, ob sich ein Kind bei diesen Bewegungen problemlos im Sessel halten kann.

Mir ist klar, dass die Bahnen auf solche Belastungen gerechnet sein müssen, jedoch frage ich mich, was es für Vorschriften bezüglich der maximalen Bremsverzögerung und des Wiederanfahrens (Mindestwartezeit?) der Bahn gibt, schließlich sollte das ja nicht unbedingt geschehen, wenn das System noch stark schwingt, da es dadurch ja durchaus zu einer Seilentgleisung kommen könnte. Insbesondere sehe ich eine einseitige Belastung von Sesseln durch schlechte Gewichtsverteilung als Problem, da es dadurch auch zu einer nicht unerheblichen Seitwärtsschwingung des Seilfeldes kommen kann.

Wie sieht der Vergleich einer fast leeren mit einer vollbesetzten Bahn in so einem Fall aus, was ist Sicherheitstechnisch günstiger?

Was für Gründe gibt es eigentlich für eine Notbremsung, schließlich wird beim Sturz eines Fahrgastes normalerweise nur 'sanft' abgeschaltet?!?

Dieser Beitrag würde wohl auch in das Thema passen, ich habe mich am Weg zur Bergstation jedenfalls so gut ich nur konnte am Sessel festgeklammert. :pale:
(Ich bin 2 Tage danach wieder mit dieser Bahn gefahren, mir saß nur bei dieser Fahrt noch der Schock im Nacken)
 
Siehe z.B.:
743.121.1 Verordnung über die Sicherheitsanforderungen an Umlaufbahnen mit kuppelbaren Klemmen (Umlaufbahnverordnung) vom 11. April 1986 (Stand am 7. Mai 2004):
http://www.bav-a.admin.ch/download/businessinfo/1165.pdf

Siehe u.a. unter:
4 Belastungsannahmen, Seile und Seilberechnung
41 Belastungsannahmen
...
412 Beschleunigung und Verzögerung [Seite 28 des PDF]

sowie
52 Antriebe und Bremsen
521 Allgemeines

Bzgl. Wiederanlaufverzörung: Die ist in gewissen nationalen Vorschriften vorhanden aber jedenfalls vom Hersteller vorgeschrieben bzw. in der Steuerung einprogrammiert, dies sowohl als Beruhigungszeit für die Anlage wie auch ggf. zum Schutz der Antriebsleistungselektronik.
Die höchste Abbremsung (physikalische Beschleunigung entgegen der Fahrtrichtung) würde man erreichen, wenn gleichzeitig Betriebs- und Sicherheitsbremse schalten, dies muss jedoch mit "hoher Wahrscheinlichkeit" mit technischen Massnahmen ausgeschlossen werden.
Gewisse automatisch erfasste Störungen sowie z.B. Notstop-Pilztaster erlauben keine elektrische Bremsung, d.h. die Betriebsbremse muss eingesetzt werden. Falls dieses aus irgend einem Grunde die minimale Verzögerung nicht wirksam einleiten kann, muss die Sicherheitsbremse selbsttätig einfallen. Nur die elektrische Bremsung ist relativ sanft, da sie durch weiches herabfahren (Rampe) des Geschwindigkeitssollwerts erreicht wird. Zum Schonen der Fahrgäste wie auch der Bahn wird soweit möglich elektrisch gebremst.
 
Kurze Info für das Verhalten in einer vollen Bahn:

Geschehen in der 6KSB Sonnenjet in Kaltenbach:

Nagelneue Bahn, erstes Betriebswochenende, Bahn voll. Im längsten Spannfeld hatten wir den Notstop.
Aufschwingen war ca. 2,5-3m nach unten und oben im Sessel vor uns, der genau in der Mitte hing.
Folgen: Haube krachte auf, es hob alle im Sessel ca. 10 cm in die Höhe(incl. Fussraster!!!).

War ein sehr unangenehmes Gefühl, da ich die Befürchtung hatte, es kommt zu einer Seilentgleisung.

Nach mehreren sanfteren Stops wurde jeder zweite Sessel im Rückwärtsgang entleert, und auch nur noch jeder zweite Sessel besetzt. Ich denke einfach mal, die Bahn war noch nicht richtig eingestellt,
und war überlastet, was zur Notabschaltung führte.
 
Bei uns gibt es auch zwei Sesselbahnen die wirklich extrem stark schwanken und dies auch ohne Notbremsung.
Die eine ist die 4KSB/B Alp Giopbahn von Garaventa. Zwischen dem Niederhalter 1 und der Trägerstütze 2 (also gleich nach der Ausfahrt aus der Station) beginnt das Teil dermassen auf und ab zu Schwanken, dass man meint, man sei in einer Achterbahn. Wenn die Bahn voll mit 5 m/s fährt, kommt es immer wieder mal vor, dass die Bahn für ein paar Minuten angehalten werden muss, bis sich das ganze wieder etwas beruhigt hat um eine Seilentgleisung auf der Stütze 2 zu vermeiden. (Morgen mach ich mal ein Foto, dann stell ich es hier rein)

Eine weitere ist die einzige 6KSB/B von vonRoll, Trais Fluorsbahn. Zwischen den Trägerstützen 3-6 beginnt die Bahn, jeweils etwa 5-6 m vor der Stütze dermassen zu wippen, dass es 1. die Hauben hochreisst und 2. in extremen Fällen sogar den Schliessbügel um einige Zentimeter anhebt. Für kleine Goofen die eh relativ weit vorne sitzen, kann dies recht gefährlich sein. Auch bei dieser Bahn, wiederum ohne Notbremsung. Diejenigen, die die Bahn kennen, sollen mal beachten, alle Hauben der Talwärts fahrenden Sessel öffnen sich im besagten Bereich. Bei dieser Anlage hab ich auch schon beobachtet, wies bei einer Notbremsung den Spannschlitten einmal bis fast ganz nach vorne zum Anschlag gezogen hat (bei Vollbesetzter Bahn, mit 5 m/s). Echt eindrüclich…
 
Zum Thema Resonanz: http://www.youtube.com/watch?v=6-5ks3JLl-g
(weiss leider nicht mehr ob dieser Link in diesem Forum erwähnt wurde oder ansderswo sorry). Hier geht es allerdings um Windeinfluss.
In wundere mich allerdings, in wieweit starke vertikale Bewegungen infolge Resonanz während des Betriebes erfasst werden können sofern sie nicht von der Tal- bzw. Bergstation ersichtlich sind und den Antrieb nicht mit übermässigen Lastschwankungen beansprechen.
 
Not-Bremsungen sind schon sinnvoll.

Ebend wenn ein Notfall eintritt. Betriebsmittel bleibt in der Station hängen und ein anderes Fahrzeug könnte Auffahren, etc.

Ich glaube in Österreich lautet die Vorschrift:
5m/s = Stop in 5sek.


Die Bremsen werden je nach Belastungszustand gestaffelt einfallen, aber immer noch so das die Vorschriften eingehalten werden.

Da kann schonmal ein Aufschaukeln passieren. Eine Seilentgleisung sollte dabei eigentlich nicht passieren.


Und wenn die Bremsen nicht richtig eingestellt sind, gibt der TÜV nicht sein OK. Die Bremsen sind das wichtigste.
 
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