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Nur Gast auf der Skipiste

1. Geht es in diesem Thread nicht darum Tourengeher von den Schipisten auszusperren, sondern darum wenn sie diese benutzen müssen sie sich an bestimmte Regeln halten.

2. Wenn man als Tourengeher in ein "fremdes" Schigebiet kommt sollte man sich vorher informieren, wo und wann man auf den Schipisten gehen darf.

3. Es in Österreich nicht so ist das nicht mehr Gras bewachsene Gebirgsregionen automatisch der Gemeinde gehören.

4. Die Gemeinde sehr wohl das benützen gewisser Pisten durch Tourengeher untersagen kann.
 
Kris schrieb:
Faul? Wenn man mit eigener muskelkraft einen berg rauf läuft? Oder weil man sich nicht den Tourismuskönigen unterordnen will, die den Zwang zum Konsum verorden?

"Faul", weil sie die einfachste Möglichkeit des "Touren"gehens wählen. Sie nutzen die schönen Parkplätze der Liftbetreiber, sie nutzen die steinfreien, beschneiten und preparierten Pisten und die sonstige Infrastruktur.

Diese könige erlauben sich eine wesentliche umgestaltung der berglandschaft zu ihren kommerziellen zwecken. Im gegenzug werden diese wohl aktzeptieren dürfen, dass auch jene, die ihre(?) landschaften betreten, dies nicht auf die gewünschte kostenpflichtige art und weise tun.
Ich denke dass dies sehr wohl eine frage der ethik ist! Und auf anderer ebene kaum zu diskutieren ist, denn sonst bewegen wir uns rückwärts und landen im mittelalter. Denn man hat es mit einem klassischen nutzungskonflikt zu tun: Rein ökonimsich betrachtet mag derjenige im recht sein, der sich durch die skitourengeher einen quantifizierbaren(?) materiellen verlust errechnet. Dies setzt jedoch voraus, dass natur im weiteren sinne generell ein privatiserbares gut ist, welches der gemeinschaft vollständig entzogen werden kann. Dies zu erlauben oder nicht ist eben eine frage der Ethik.

Wieviel Prozent der Landsfläche wird durch Skipisten genutzt? Wieviel Ausweichrouten gibt es. Ich glaube, dass es genug Alternativen für die Tourengeher gibt.

Dass sich der tourengeher verantwortungsvoll benimmt, sprich am rand der piste aufsteigt ohne diese zu zick-zacken, bei windenpräparierungen die entsprechenden bereiche meidet etc. versteht sich von selbst, und wird auch verstanden.

Eine sehr optimistische Sichtweise.

(Befahren mit MTB fällt nicht unter wege- bzw. betretungsrecht, mit skis aber wohl. )

Nope. Das Betretungsrecht, und das habe ich oben eh schon angesprochen, wurzelt im § 33 Abs 1 ForstG und gilt somit nur im Bereich des Waldes.
 
"fremdes" Schigebiet

Das ist eben der springende Punkt. Wenn man Natur als etwas privtisierbares betrachtet, mag es sowas wie ein fremdes Schigebiet geben. In meinen Augen benutzen Schigebiete kulturelles Eigentum der Gemeinschaft aller Europäer ums mal etwas pathetisch zu sagen, sprich fremdes Gebirge. Wir reden hier ja nicht vom Industriepark Innsbruck Ost oder so, wer da sein Autohaus hinstellt, soll von mir aus jeden vom Gelände jagen, dem er kein Auto verkaufen will. Das find ich auch völlig legitim. Die Alpen zumindest im Hochgebirge sind einer der letzten großen relativ intakten Naturräume die es in Europa noch gibt, insofern verdienen meines Erachtens schon eine gesonderte Stellung. Dass die Rechtsodrnung dies bisher nur in einigen speziellen Sonderfällen anerkennt ist kein Geheimnis, aber meines Erachtens ein Manko. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass niemand das Recht hat Lifte und Pisten im Gebirge zu betreiben, aber wenn das jemand tut, ist das von meinem Standpunkt aus ein Entgegenkommen der Gemeinschaft gegenüber dem jenigen, der kommerziellen Nutzen aus diesem Raum ziehen will. Insofern sehich ihn nicht in der Position des Fordernden.

Wie gesagt, im allgemeinen seh ich das auch völlig anders, aber in Bezug auf diese letzten europäischen Räume intakter Landschaft kann man nach meinem Verständnis schon ruhig mal andere Maßstäbe anlegen.
 
Auch wenn die Alpen rel. unberührt sind, ungenutzt sind sie nicht. Daher entstehen auch viele Nutzungskonflikte. Almbauern gegen Liftler, Almbauern gegen Wanderer, Liftler gegen Tourenfahrer, Waldeigentümer gegen Skifahrer und Mountainbiker, Jäger gegen Skifahrer, Tourengehen, Mountainbiker, usw.
Konfliktpotential gibt´s genügend. Stellt sich die Frage, ob der Konflikt schon so groß ist, dass man regulativ eingreifen sollte...
 
Da geb ich Dir völlig recht. Dass der Alpenraum wenn auch unberührt (im Hochgebirge) dennoch nicht ungenutzt ist und dass dort entsprechendes Konfliktpotential herrscht bestreite ich auch nicht. Im Primzip verstärkt diese Tatsache nur meine Auffassung, dass der Hochalpenraum ein Gebiet von besonderem Interesse der Allgemeinheit (oder verschiedener Untergruppen dieser) ist. Daraus ziehe ich den Schluss, dass bei einem solch großen allgemeinen Interesse an einem Raum, die Nutzungsrechte nicht in der Form Ausschließlichkeit haben sollten, wie das ansonsten richtiger Weise üblich ist - eben um in diesem speziellen Fall den Bedürfnissen und Rechten möglichst vieler gerecht zu werden. Nutzungsrechte sollten hier so gestaltet werden, dass sie möglichst ohne ausschließende Wirkung den unterschiedlichen allgemeinen Interessen entgegenkommen.
 
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