Vadret
Gaislachkogl (3058m)
Hallo
Ich habe letzte Woche eine Offerte erstellen lassen für eine Ware die ich kaufen wollte.
Nun habe ich am Freitag per Mail mein Enverständniss zum Kauf gegeben. Nun will ich aus dieser Vereinbarung zurücktreten.
Vom Verkäufer erhielt ich nie allgemeine Geschäftsbedingungen und über die Zahlungsart & Fristen wurde auch noch nicht diskutiert.
Der Verkäufer hat mir die Offerte geschickt, ich habe per Mail genatwortet dass ich damit einverstanden bin, aber in der Mail keine elektronische Signatur o.Ä. angehängt.
Meine Frage ist nun, ob diese Bestätigung die ich geschickt habe ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist, oder habe ich das Recht aus dieser Vereinbarung zurückzutreten, da ich vom Verkäufer keine Antwort auf mein Bestätigungsmail erhalten habe (somit könnte er es sich auch anderst überlegt haben....) und ich nicht mehr damit einverstanden bin?
Ist ein Kaufvertrag erst rechtsgültig nachdem beide Parteien unterzeichnet haben?
Habe ich auf eine gewisse Zeitspanne einen Wiederrufsrecht?
Vielleicht gibt es ja jemand hier im Forum dass sich mit dem Schweizerischen Obligationenrecht besser auskennt als ich und mir eine Antwort auf meine Fragen geben kann?
Ich habe letzte Woche eine Offerte erstellen lassen für eine Ware die ich kaufen wollte.
Nun habe ich am Freitag per Mail mein Enverständniss zum Kauf gegeben. Nun will ich aus dieser Vereinbarung zurücktreten.
Vom Verkäufer erhielt ich nie allgemeine Geschäftsbedingungen und über die Zahlungsart & Fristen wurde auch noch nicht diskutiert.
Der Verkäufer hat mir die Offerte geschickt, ich habe per Mail genatwortet dass ich damit einverstanden bin, aber in der Mail keine elektronische Signatur o.Ä. angehängt.
Meine Frage ist nun, ob diese Bestätigung die ich geschickt habe ein rechtsgültiger Kaufvertrag ist, oder habe ich das Recht aus dieser Vereinbarung zurückzutreten, da ich vom Verkäufer keine Antwort auf mein Bestätigungsmail erhalten habe (somit könnte er es sich auch anderst überlegt haben....) und ich nicht mehr damit einverstanden bin?
Ist ein Kaufvertrag erst rechtsgültig nachdem beide Parteien unterzeichnet haben?
Habe ich auf eine gewisse Zeitspanne einen Wiederrufsrecht?
Vielleicht gibt es ja jemand hier im Forum dass sich mit dem Schweizerischen Obligationenrecht besser auskennt als ich und mir eine Antwort auf meine Fragen geben kann?