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Österreich 2.1. Absage nicht möglich ?

comanche3

Massada (5m)
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Ab dem 2.1. sollte es von Deutschland aus eigentlich eine Woche nach Österreich gehen. So langsam glaube ich nicht mehr dran, dass das was wird. Gebucht hatten wir für die Familie bereits letzten Februar als die Situation nicht absehbar war. Gegen Hygienemaßnahmen hätten wir nicht mal was, 2 Wochen nach dem Urlaub in Quarantäne zu müssen ist aber ein NoGo. Das Appartement sagt, wenn sie öffnen dürfen - müssen wir auch kommen oder 100% der Miete zahlen. Ist das wirklich rechtlich haltbar ? Hatte jemand schon ähnliche Probleme ?

Thomas
 
comanche3 schrieb:
Ab dem 2.1. sollte es von Deutschland aus eigentlich eine Woche nach Österreich gehen. So langsam glaube ich nicht mehr dran, dass das was wird. Gebucht hatten wir für die Familie bereits letzten Februar als die Situation nicht absehbar war. Gegen Hygienemaßnahmen hätten wir nicht mal was, 2 Wochen nach dem Urlaub in Quarantäne zu müssen ist aber ein NoGo. Das Appartement sagt, wenn sie öffnen dürfen - müssen wir auch kommen oder 100% der Miete zahlen. Ist das wirklich rechtlich haltbar ? Hatte jemand schon ähnliche Probleme ?

Thomas

Das ist rechtlich nicht haltbar, solange Österreich offiziell als Riskogebiet eingestuft ist...
Ein Bekannter hatte einen ähnlichen Fall im Frühjahr als Tirol als erstes Bundesland als Risiko-Gebiet eingestuft wurde.
Dem Bekannten war es von seinem Arbeitgeber aus nicht gestattet in Risikogebiete zu reisen, aber der Vermieter hat trotzdem auf seine Kosten bestanden. Der Bekannte ist zu seinem Anwalt, der hat ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt, danach war die Angelegenheit erledigt... :D
 
so einfach ist es nicht.
Nur wenn ihr über einen deutschen Pauschalreiseveranstalter eine Reise gebucht habt, könnt ihr auf jeden Fall kostenfrei zurücktreten.
Ich vermute, das wird nicht der Fall sein.
Wenn ihr direkt beim Vermieter gebucht habt, gelten dessen Stornoregelungen, einfach mal auf der Homepage oder im Mietvertrag nachschauen. Evtl. gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen, wenn gar nichts vereinbart ist, das österreichische Gesetz, siehe z.B. https://europakonsument.at/de/page/hotelstorno-oesterreich.
Danach würdet ihr bei einem Storno derzeit 40% zahlen müssen, nach Gesetz wären es 75-80%.
Die Situation jetzt ist auch nicht mit März vergleichbar, da mussten aufgrund behördlicher Anordnung alle Unterkünfte schließen und es war klar, dass man kostenfrei stornieren kann. Nun gibt es keine entsprechende Anordnung.
Tipp: ich würde mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und ihn um Kulanz bitten. Vielleicht geht er darauf ein, wenn ihr euren Aufenthalt um ein Jahr verschiebt und die geleistete Anzahlung auf 2022 anrechnen lässt.
Viel Erfolg!
 
Tom76 schrieb:
so einfach ist es nicht.
.....
Die Situation jetzt ist auch nicht mit März vergleichbar, da mussten aufgrund behördlicher Anordnung alle Unterkünfte schließen und es war klar, dass man kostenfrei stornieren kann. Nun gibt es keine entsprechende Anordnung.
Tipp: ich würde mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen und ihn um Kulanz bitten. Vielleicht geht er darauf ein, wenn ihr euren Aufenthalt um ein Jahr verschiebt und die geleistete Anzahlung auf 2022 anrechnen lässt.
Viel Erfolg!

wie gesagt, ich würde zunächst auch erst einmal abwarten, denn es ist ja noch gar nicht sicher ob man in Österreich zu diesem Zeitpunkt skifahren darf...
Bei dem Fall von meinem Bekannten war es genau das Wochenende vor der Schliessung... die Skigebiete hatten noch offen bis Sonntag abend, aber Tirol wurde bereits in der Woche vorher als Risikogebiet eingestuft...
Mein Sohn und ich sind aus dem gleichen Grund an diesem Wochenende in das Bundesland Salzburg zum skifahren, da mein Sohn ebenfalls vom Arbeitgeber untersagt war, in Riskogebiete zu reisen....
 
VIELEN DANK für die ganzen Infos !

Mein erster Gang war natürlich zum Vermieter, mit einer freundlichen Mail, dass wir sehr gerne kommen würden aber auf gar keinen Fall eine 10(14) tägige Quarantäne nachfolgend machen können. Natürlich ebenso gleich das Angebot, dass ganze auf ein Jahr später zu schieben. Retour gab es nur ein Standardschreiben, in dem in der zweiten Zeile die Stornoprozentsätze aufgeführt waren, by the way 50% bis einen monat vorher, danach 100%.
Gleichzeitig empfahl man noch eine Reiserücktrittsversicherung (zahlt aber auch nur wenn jemand krank) und den Satz:
Sollte natürlich eine Anreise (durch Reiseverbot / Lockdown) - zum gebuchten Reisezeitpunkt - wegen Covid-19 in Österreich nicht möglich sein,
dann können Sie selbstverständlich kostenlos stornieren, und die Anzahlung wird für einen anderen Aufenthalt gutgeschrieb

@Highlander: So wie du schreibst ist es ja genau die gleiche Lage wie bei mir passieren könnte. Hotels haben offen, aber Reisewarnung/Risikogebiet (jetzt sogar der EU) besteht. Mit meinen begrenzten juristischem Wissen würde ich auch sagen, dass dies ein deutlicher Hinderungsgrund ist , der so nicht zum Zeitpunkt der Buchung ersichtlich war.
 
Das mit der Reiserücktrittsversicherung ist schon lustig. Mir ist keine einzige Reiserücktrittsversicherung bekannt, die zahlen würde bei Corona-Beschränkungen jeglicher Art - außer man erkrankt selbst.
 
j-d-s schrieb:
Das mit der Reiserücktrittsversicherung ist schon lustig. Mir ist keine einzige Reiserücktrittsversicherung bekannt, die zahlen würde bei Corona-Beschränkungen jeglicher Art - außer man erkrankt selbst.

Ich würde drauf tippen, dass man bei einigen Vermietern so hoft 100% zu erhalten. Der Mieter kann sich ja schließlich krank schreiben lassen :roll:

Ich hab für meine Familie sogar solch eine Versicherung, das möchte ich aber eigentlich nicht darüber laufen lassen und mit irgendeinem vorgegaukeltem Leiden meine Versicherung zu besch....
 
Als erfahrener Gastgeber in D kann ich die Aussagen von Tom76 bestätigen. Ihr müsst derzeit abwarten... oder aber sofort stornieren mit 40%. Wenn Ihr wartet, kann die Stornogebühr dann sehr hoch ausfallen.

Wir hatten in Willingen eine solche Situation in den Herbstferien mit Gästen aus NL. Wir haben alle NL-Gäste kulant kostenlos storniert. Ich sehe die Situation für die gesamte Tourismusbranchen in A jedoch existenziell, weshalb die keine Buchungen kulant aufgeben können.
Bei uns waren es wenige Buchungen - für A wären das diesen Winter meisten Buchungen. Die Herbergen dort stehen mit dem Rücken an der Wand. Selbst wenn A den Wintertourismus frei gibt - was nützt es, wenn andere Länder Einreise- oder Quaratntainerestriktionen bei Ausreise erlassen.
So gesehen kann ich die Attacken von Kurz auf Söder verstehen, weshalb eigentlich eine EU-Regelung wichtig ist, um für alle Beteiligten juristische Klarheit zu schaffen.
Es ist eine Sch...situation für die Branche.
 
comanche3 schrieb:
j-d-s schrieb:
Das mit der Reiserücktrittsversicherung ist schon lustig. Mir ist keine einzige Reiserücktrittsversicherung bekannt, die zahlen würde bei Corona-Beschränkungen jeglicher Art - außer man erkrankt selbst.

Ich würde drauf tippen, dass man bei einigen Vermietern so hoft 100% zu erhalten. Der Mieter kann sich ja schließlich krank schreiben lassen :roll:

Ich hab für meine Familie sogar solch eine Versicherung, das möchte ich aber eigentlich nicht darüber laufen lassen und mit irgendeinem vorgegaukeltem Leiden meine Versicherung zu besch....

Man sieht ja immer häufiger bei Vermietern Werbung oder Empfehlungen für Reiserücktrittsversicherungen - denn denen geht es genau um sich selbst. Denn wenn der doch-nicht-Gast nicht zahlen will (was wesentlich wahrscheinlicher ist wenn er selbst zahlen müsste als wenn die Versicherung zahlt) müsste der Vermieter erstmal rechtliche Schritte einleiten, was freilich besonders ins Ausland ein Kostenrisiko darstellt.

Die Versicherung wiederum wird aber ein Attest vom Arzt sehen wollen - eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man derzeit ja auch telefonisch bekommen kann, reicht nicht. Solange also der Arzt keine Krankheit feststellt, zahlt die Versicherung nicht.
 
j-d-s schrieb:
Man sieht ja immer häufiger bei Vermietern Werbung oder Empfehlungen für Reiserücktrittsversicherungen - denn denen geht es genau um sich selbst. Denn wenn der doch-nicht-Gast nicht zahlen will (was wesentlich wahrscheinlicher ist wenn er selbst zahlen müsste als wenn die Versicherung zahlt) müsste der Vermieter erstmal rechtliche Schritte einleiten, was freilich besonders ins Ausland ein Kostenrisiko darstellt.

das Kostenrisiko sehe ich nicht. Es gibt das Europäisches Verfahren bzw. das Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen(bis 5.000). Dabei ist der Vorgang ähnlich wie bei einem normalen Mahnverfahren über ein Mahngericht: Es ist günstig und schnell. Wenn der Schulder, z.B. der deutsche Kunde Widerspruch einreicht, müsste man zwar Klage einreichen, aber die Beweislast ist eindeutig, es gibt einen Vertrag und wer dann meint, dass der Gläubiger mal schön in D antanzen sollte, zieht den kürzeren. Bei z.B. 5.000 EUR Streitwert fallen ca. 3.500 EUR Kosten an. Das sollte man sich überlegen, ob man meint, der Schlauere zu sein und einfach storniert ohne an die möglichen Folgen zu denken,

Gruß,
Markman
 
Ich habe gestern auch zu unserer Vermieterin geschrieben dass es besser ist die Buchung zu stornieren...
letztes mal (Anfang Oktober) hat sie gesagt dass so lange eine Einreise wegen der Coronasituation nicht möglich ist, wir können kostenlos stornieren und wir bekommen die Anzahlung zurück..
ich bin neugierig ob sie jetzt eine Andere Meinung hat
 
Man muss auch sagen: die Formulierung "Einreise nicht möglich" ist recht geschickt gewählt. Denn die Grenzen sind ja offen, also ist die Einreise möglich. Dass man nach dem Urlaub in Quarantäne muss hat ja nix damit zu tun, ob man einreisen darf oder nicht, beeinflusst aber die Reiseentscheidung immens. Ein direktes Freitesten, z.B. durch Test an der Grenze, bei dem das Ergebnis innerhalb 48h da ist, würden wohl die meisten auf sich nehmen, bzw. auch das Risiko ab dann ggf. 10 Tage in Quarantäne zu müssen. Die Chance wäre halt recht hoch, dass man sich maximal für 48h absondern muss.
Aber ein Freitesten nach 5 Tagen wohl eher nicht. V.a. wäre dann wahrscheinlich der "schlauere Weg", einfach die 10 Tage abzuwarten, ohne sich testen zu lassen (wobei es ja wohl eine Testpflicht gibt, oder ist die mittlerweile abgeschafft?). Im schlechtesten Fall: 5 Tage Quarantäne -> Test -> 2 Tage warten -> Testergebnis positiv -> 10 Tage Quarantäne, das wären dann fast 3 Wochen; und auch bei negativem Testergebnis wäre man ca. 7 Tage in Quarantäne, dann könnte man gleich die 10 Tage abwarten. Wenn man das Ergebnis sehr schnell bekommt, siehsts natürlich wieder anders aus.
 
Aktuell sieht es nicht so aus als ob Beherbergungsbetriebe Anfang Jänner für touristische Zwecke geöffnet sind. Die werden also von sich aus noch stornieren müssen.
 
hch schrieb:
Aktuell sieht es nicht so aus als ob Beherbergungsbetriebe Anfang Jänner für touristische Zwecke geöffnet sind. Die werden also von sich aus noch stornieren müssen.

Das wäre natürlich das Beste für alle ausländischen Touristen, dass man die Öffnung der Beherbergungsbetriebe einfach an die EU Reisewarnung koppelt. Sprich sobald unter 50/100000 7-Tages Inzidnez darf wieder aufgesperrt werden. Ob wir dies allerdings diesen Winter schaffen, sehe ich noch nicht. Ich hoffe ja, zumal ich im März die nächsten Urlaube nach Österreich geplant und natürlich auch gebucht habe :roll:
 
Wien – Es wird in Österreich keinen Skiurlaub geben, nicht in diesem Jahr. Die Weihnachtsferien werden nicht auf der Piste verbracht werden können, nicht von Österreichern und nicht von ausländischen Gästen. Die Seilbahnen werden zwar ihren Betrieb aufnehmen, die Gastronomie und die Hotellerie werden aber geschlossen bleiben, die Corona-bedingte Sperre soll bis in den Jänner hineinreichen. Diese und andere Maßnahmen wird die Regierung am Mittwoch nach dem Ministerrat verkünden.

Quelle: https://www.derstandard.at/story/2000122134319/kein-skiurlaub-in-den-weihnachtsferien

na ja...

Edit: Zitat //Snow4Carve
 
comanche3 schrieb:
Das wäre natürlich das Beste für alle ausländischen Touristen, dass man die Öffnung der Beherbergungsbetriebe einfach an die EU Reisewarnung koppelt. Sprich sobald unter 50/100000 7-Tages Inzidnez darf wieder aufgesperrt werden. Ob wir dies allerdings diesen Winter schaffen, sehe ich noch nicht. Ich hoffe ja, zumal ich im März die nächsten Urlaube nach Österreich geplant und natürlich auch gebucht habe :roll:

Gekoppelt wird erst einmal nichts, aber es sieht nicht so aus als ob sie rein nach österreichischer Rechtslage öffnen dürften. Aber genau wissen wir es auch noch nicht.
 
hch schrieb:
comanche3 schrieb:
Das wäre natürlich das Beste für alle ausländischen Touristen, dass man die Öffnung der Beherbergungsbetriebe einfach an die EU Reisewarnung koppelt. Sprich sobald unter 50/100000 7-Tages Inzidnez darf wieder aufgesperrt werden. Ob wir dies allerdings diesen Winter schaffen, sehe ich noch nicht. Ich hoffe ja, zumal ich im März die nächsten Urlaube nach Österreich geplant und natürlich auch gebucht habe :roll:

Gekoppelt wird erst einmal nichts, aber es sieht nicht so aus als ob sie rein nach österreichischer Rechtslage öffnen dürften. Aber genau wissen wir es auch noch nicht.

aber dann müssten als z.B. in Tirol alle Hotels für Privatmenschen geschlossen bleiben, nicht nur in den Skigebieten?

Gruß,
Markman
 
markman schrieb:
aber dann müssten als z.B. in Tirol alle Hotels für Privatmenschen geschlossen bleiben, nicht nur in den Skigebieten?

Wenn ich die Rauchsignal aus Wien richtig interpretiere, soll an den Regelungen für Beherbergungsbetriebe in ganz Österreich erst einmal nichts geändert werden.

Die aktuelle Verordnung sagt da folgendes:

§ 8. (1) Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Beherbergungsbetrieben ist untersagt.

(2) Beherbergungsbetriebe sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze, sofern es sich dabei nicht um Dauerstellplätze handelt, sowie Schutzhütten gelten als Beherbergungsbetriebe.

(3) Abs. 1 gilt nicht für das Betreten eines Beherbergungsbetriebs

1. durch Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung bereits in Beherbergung befinden, für die im Vorfeld mit dem Unterkunftgeber vereinbarte Dauer der Beherbergung,
2. zum Zweck der Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen,
3. aus beruflichen Gründen,
4. zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,
5. zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses,
6. durch Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt, die gemäß § 42a des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957, als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium gemäß § 2 Abs. 1 Z 5 KAKuG organisiert ist,
7. durch Schüler zum Zweck des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlingswohnheime und Studentenheime).

Wenn du also unbedingt in Tirol unterkommen willst und nicht gerade ein Sporthändler bist der dringend zum Skitest muß oder eine Skilehrerausbildung planst, solltest du also eine Kur buchen. Bei entsprechendem Geldbeutel bietet sich z.B. der Lanserhof an: https://www.tt.com/artikel/17595803/wirbel-um-betrieb-im-lanserhof-wir-sind-kein-luxushotel
 
hch schrieb:
Aktuell sieht es nicht so aus als ob Beherbergungsbetriebe Anfang Jänner für touristische Zwecke geöffnet sind. Die werden also von sich aus noch stornieren müssen.

Das stimmt nicht immer, denn selbst auf Booking.com heißt es jetzt, dass die normalen Stornierungsregeln gelten. Das bedeutet, dass die Corona Regel nicht hilft, wenn es keine kostenlose oder bezahlte Stornierung gibt. Ich denke, es wird getan, um zumindest einen gewissen Gewinn für das Hotel zu erzielen, denn wenn es möglich ist, alle Hotels kostenlos zu stornieren, werden sie nicht überleben. Andererseits hält ein privater Wohnung durchaus seine Regeln ein.
 
skiliebe9090 schrieb:
hch schrieb:
Aktuell sieht es nicht so aus als ob Beherbergungsbetriebe Anfang Jänner für touristische Zwecke geöffnet sind. Die werden also von sich aus noch stornieren müssen.

Das stimmt nicht immer, denn selbst auf Booking.com heißt es jetzt, dass die normalen Stornierungsregeln gelten. Das bedeutet, dass die Corona Regel nicht hilft, wenn es keine kostenlose oder bezahlte Stornierung gibt. Ich denke, es wird getan, um zumindest einen gewissen Gewinn für das Hotel zu erzielen, denn wenn es möglich ist, alle Hotels kostenlos zu stornieren, werden sie nicht überleben. Andererseits hält ein privater Wohnung durchaus seine Regeln ein.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Sollten die Hotels keine touristischen Übernachtungen anbieten dürfen, können sie den geschlossenen Vertrag nicht erfüllen. Da braucht dann kein Kunde Stornogebühren zahlen.
 
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