Österreich 2.1. Absage nicht möglich ?

Leider sind die Regeln für den Grenzübertritt derzeit nicht die gleichen wie im Frühjahr, d.h. die Mietstationen sind nicht an die Nationalität der Touristen gebunden. Wenn Österreich zum Beispiel eine strenge Quarantäne einführen wird, die es Ihnen natürlich nicht erlaubt, zu kommen, wird die Reservierung wahrscheinlich automatisch und kostenlos aufgehoben. Wenn die Grenzen nur für bestimmte Touristen geschlossen werden, z.B. wie im Falle Russlands, dann wird die Reservierung des Hotels normal gebucht.

lg
Wissy
 
skiliebe9090 schrieb:
Leider sind die Regeln für den Grenzübertritt derzeit nicht die gleichen wie im Frühjahr, d.h. die Mietstationen sind nicht an die Nationalität der Touristen gebunden. Wenn Österreich zum Beispiel eine strenge Quarantäne einführen wird, die es Ihnen natürlich nicht erlaubt, zu kommen, wird die Reservierung wahrscheinlich automatisch und kostenlos aufgehoben. Wenn die Grenzen nur für bestimmte Touristen geschlossen werden, z.B. wie im Falle Russlands, dann wird die Reservierung des Hotels normal gebucht.

Welche Mietstationen? Die Betretung von Herbergungsbetrieben für touristische Zwecke ist in Österreich nach derzeitigem Stand bis einschließlich 6.1.2021 verboten. Das Hotel muss in diesem Falle von sich aus den Beherbergungsvertrag kündigen, sonst macht es sich strafbar.
 
hch schrieb:
skiliebe9090 schrieb:
Leider sind die Regeln für den Grenzübertritt derzeit nicht die gleichen wie im Frühjahr, d.h. die Mietstationen sind nicht an die Nationalität der Touristen gebunden. Wenn Österreich zum Beispiel eine strenge Quarantäne einführen wird, die es Ihnen natürlich nicht erlaubt, zu kommen, wird die Reservierung wahrscheinlich automatisch und kostenlos aufgehoben. Wenn die Grenzen nur für bestimmte Touristen geschlossen werden, z.B. wie im Falle Russlands, dann wird die Reservierung des Hotels normal gebucht.

Welche Mietstationen? Die Betretung von Herbergungsbetrieben für touristische Zwecke ist in Österreich nach derzeitigem Stand bis einschließlich 6.1.2021 verboten. Das Hotel muss in diesem Falle von sich aus den Beherbergungsvertrag kündigen, sonst macht es sich strafbar.

A, ok, das wusste ich nicht. Alles, was ich weiß, ist, dass dies im Booking.com nicht nachverfolgt wird und dass sie dafür nicht verantwortlich sind und dass die normale Stornierungspolitik trotz des instabilen Umfelds eine Erinnerung bei der Buchung ist.

Trotzdem vielen Dank für die Info).

lg
 
hch schrieb:
skiliebe9090 schrieb:
Leider sind die Regeln für den Grenzübertritt derzeit nicht die gleichen wie im Frühjahr, d.h. die Mietstationen sind nicht an die Nationalität der Touristen gebunden. Wenn Österreich zum Beispiel eine strenge Quarantäne einführen wird, die es Ihnen natürlich nicht erlaubt, zu kommen, wird die Reservierung wahrscheinlich automatisch und kostenlos aufgehoben. Wenn die Grenzen nur für bestimmte Touristen geschlossen werden, z.B. wie im Falle Russlands, dann wird die Reservierung des Hotels normal gebucht.
Welche Mietstationen? Die Betretung von Herbergungsbetrieben für touristische Zwecke ist in Österreich nach derzeitigem Stand bis einschließlich 6.1.2021 verboten. Das Hotel muss in diesem Falle von sich aus den Beherbergungsvertrag kündigen, sonst macht es sich strafbar.

solange der Gast bestätigt, das er beruflich bedingt einreisen muss, gibt es keine Ärger. Ich bekam heute extra noch mal eine Nachfrage via Booking.com vom Vermieter, ob ich am Montag beruflich in Wien verweilen werde. Wenn nicht, bitte kostenlos stornieren,

Gruß,
Markman
 
Unsere geplante Unterkunft war sehr vorausschauend und hat dieses Jahr gar keine Anzahlung verlangt und vorgestern per Mail abgesagt.

Die einzige die sich freut dürfte die Allianz sein: Die haben ihr Geld für die Reiserücktrittversicherung schon, nur kann die Reise jetzt nicht mehr statt finden. War mit Abdeckung des individuellen Quarantäne-Risikos vor Anreise und während Aufenthalt auch gar nicht so günstig.
 
Zurück
Oben