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Polizeikontrollen auf den Pisten

Das ist doch so lächerlich. Ich kann doch auf der Piste so skifahren wie ich will, was sollen die mir da? Und wenn es halt wirklich einen Unfall gibt, dann kommt die Polizei ja zurecht, aber sonst? Einfach nur unverschämt!
 
MichiMedi schrieb:
Das ist doch so lächerlich. Ich kann doch auf der Piste so skifahren wie ich will, was sollen die mir da? Und wenn es halt wirklich einen Unfall gibt, dann kommt die Polizei ja zurecht, aber sonst? Einfach nur unverschämt!

Gott bist du trollig....

Wenn du so sinn- und verstandfrei skifährts wie du hier im Alpinforum teilweise kommentierst, wärst du der erste Kandidat für ihre Kontrolle.
 
Im Artikel ist von der „Missachtung von Sicherheitsvorschriften“ zu lesen.
Mir ist nur bekannt, dass es teilweise eine Kinderhelmpflicht geben soll. Um die wird es wohl ebenso wenig gehen, wie die teilweise Lawinenausrüstungslflicht abseits der Pisten.

Welche Vorschriften könnten das also sein?
 
Helmpflicht gilt fuer Kinder in Italien bis 14 Jahre, in eine LVS-Kontrolle bin ich selber schon gekommen... was mich stutzig macht, ist die " zu hohe Geschwindigkeit" - haben sie in Südtirol jetzt Tempolimits aufgestellt und stehen dann mit der Radarpistole auf der Piste?
 
albe-fr schrieb:
Helmpflicht gilt fuer Kinder in Italien bis 14 Jahre, in eine LVS-Kontrolle bin ich selber schon gekommen... was mich stutzig macht, ist die " zu hohe Geschwindigkeit" - haben sie in Südtirol jetzt Tempolimits aufgestellt und stehen dann mit der Radarpistole auf der Piste?
FIS Regeln.
Da greift sowohl Regel 1 wie auch Regel 2.

Ich vermute mal die greifen nur ein wenn wirklich eindeutig Regeln verletzt werden und/oder eine Gefährdung anderer Skifahrer vorliegt.
Finde ich total sinnvoll. Leider.


Gruß!
der Joe
 
Es geht da sicherlich um die Einhaltung der FIS-Regeln, und mit "zu hoher Geschwindigkeit" ist da bestimmt nicht angepasste Geschwindigkeit gemeint. Wenn es darum geht, Pisten-Rowdys oder alkoholisierte Skifahrer zu überführen, hat das meine volle Unterstützung, zu unser aller Sicherheit.
 
Die FIS-Regeln sind eben keine Regeln sondern Empfehlungen. Es handelt sich weder um Rechtsnormen noch um gewohnheitsrechtliche Bestimmungen. Des weiteren gibt es auch keine Promille Grenze beim Skifahren, da Skifahrer rechtlich gleich gestellt wie Fußgänger sind. Lediglich wenn es zum Unfall kommt, dann kann überhöhte Geschwindigkeit oder Trunkenheit die Schuld erhöhen. Wer aber ohne Unfall runter kommt, kann das machen wie er will, ohne dass es Probleme mit dem Staat gibt. Lediglich der Pistenbetreiber kann angetrunkene Skifahrer von seiner Piste verweisen.
 
In Italien gibt es das Pistengesetz 363, welches mögliche Bußgelder behandelt und bei gewissen Verstössen auch bis zum Entzug des Skipasses geht.

Willst du jetzt auch noch verneinen, dass die Polizei befugt ist Gesetze durchzusetzen?
 
Dann ist das tatsächlich in Italien ein Sonderfall. In Deutschland, Österreich und Schweiz ist das definitiv so wie ich beschrieben habe. Und daher ist dort auch keinen Polizei auf den Pisten.
 
Spätestens seit einem Urteil des OLG Hamm ist klar, dass die von vielen Skifahrern regelmäßig missachteten oder auch völlig unbekannten Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend sind.
(OLG Hamm, Urteil v. 05.11.2008, I -13 U /81/08).
Das ist allgemeiner Konsens in D.


Gruß!
der Joe
 
MichiMedi schrieb:
Die FIS-Regeln sind eben keine Regeln sondern Empfehlungen.

Genau! Bei der StVO handelt es sich auch nur um Empfehlungen. Mit Ausnahme von zu hoher Geschwindigkeit und bei rot fahren.
Ansonsten kann ich fahren, wie ich will! Rechts überholen, mit 30 cm an Radfahrern vorbei...
Die Polizei schaltet sich nur ein, wenn ich einen Unfall habe!

Ach...das gilt ja eigentlich für die meisten Gesetze. Ich darf Leute verprügeln! Die Polizei mischt sich nur ein, wenn sich einer das anzeigt...


Merkste? Ah nee, vermutlich nicht. :nein:
 
Latemar schrieb:
Spätestens seit einem Urteil des OLG Hamm ist klar, dass die von vielen Skifahrern regelmäßig missachteten oder auch völlig unbekannten Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS-Regeln) rechtlich bindend sind.
(OLG Hamm, Urteil v. 05.11.2008, I -13 U /81/08).
Das ist allgemeiner Konsens in D.


Gruß!
der Joe

Im Urteil steht nur, dass im Falle eines Unfalls die Schuld anhand der FIS Regeln bewertet werden kann. Es heißt aber ausdrücklich nicht, dass es ohne Unfall Sanktionen geben kann wenn man sich nicht dran hält. Der Vergleich mit der StVO ist mal wieder lächerlich, da dort klar aufgelistet wird, welche Sanktionen für welchen Verstoß folgen.
 
Ein extremes Übertreten der Regeln kann unter Umständen auch im Hinblick auf geltende Gesetze außerhalb des Regelbereichs der FIS-Regeln einschlägig sein. Extrem gefährdendes Verhalten kann als Nötigung aufgefasst werden. Wenn es zum Unfall kommt, ist es u.U. Körperverletzung. Daraus lassen sich durchaus auch außerhalb Italiens Handlungsbefugnisse für Polizisten auf der Piste ableiten. Im Rahmen einer konkreten Gefahrenabwehr, z.B. wenn einer besoffen gar nicht mehr stehen kann, aber Skifahren will, ohnehin. In so einem Fall kann auch jederzeit ein Fußgänger von der Polizei kassiert werden... Bei wiederholt beobachteter Gefährdung durch Rücksichtslosigkeit hätte die Polizei m. E. sogar die Pflicht einzuschreiten.
 
MichiMedi schrieb:
Der Vergleich mit der StVO ist mal wieder lächerlich, da dort klar aufgelistet wird, welche Sanktionen für welchen Verstoß folgen.
Bist Du schon mal auf die Idee gekommen, dass etwas rechtlich bindend sein kann, auch wenn es nicht mit Sanktionsandrohungen belegt ist? Das ist offensichtlich zu viel Differenzierung für eine Schwarz-Weiß-Welt...
 
Ich habe ja nicht grundsätzlich Polizisten auf Skipisten kritisiert. Gerade wenn es um wirkliche Aufgabenfelder der Polizisten geht, wie z.B. Diebstahl von Skiern, Aufnahme von Unfällen, ...
Aber wie bereits gesagt, die FIS-Regeln (zumindest in D, A und CH) sind für das normale Verhalten nicht bindend, und das genau solange man keinen Unfall baut. Das wollte ich nur mal klar gestellt wissen. Und für die Leute, die mir mangelnde Differenzierung vorwerfen, muss ich das entschieden zurückweisen. Was ich hier erklärt habe ist ja gerade Differenzierung, genau so wie ich neulich klar festgestellt habe, was Tourengeher dürfen und was nicht, und das ganz differenziert. Darüber hinaus sei ein rechtliches Grundprinzip erwähnt: "Nulla poena sine lege": Alles was nicht per Gesetz verboten ist, ist erlaubt, wie man es umschreiben könnte. Und daher kann auch noch jemand mit 5 Promille den Berg runter fahren, und muss sich nichts vorwerfen, solange er keinen Unfall begeht, während dies im Straßenverkehr durch ein Gesetz verboten und sanktioniert wird. Natürlich würde ich eine solche Trunkenheits-Skiabfahrt nicht empfehlen, aber ganz differenziert möchte ich die Sache emotionslos und korrekt darstellen.
 
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