Tripelmayr
Großer Müggelberg (115m)
TK les Blanchots, Baujahr 1987 laut FIRM.
In der Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG heißt es:
E
DF
Vielleicht ist das Grundlage für die Vorschrift einer solchen Kuppelstelle bei Neu- bzw. Umbauten. Allerdings ist der Lift ja noch recht neu. Dem Baujahr nach ist es doch eher unwahrscheinlich, dass die Bergstation nach Inkrafttreten der Seilbahnrichtlinie schon mal ersetzt wurde..
In der Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG heißt es:
Vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:106:0021:00483.2.2. Die Ein- und Ausstiegsbereiche der Anlage sind so zu gestalten, daß sie einen sicheren Verkehr der Fahrzeuge, Schleppeinrichtungen und der Personen ermöglichen. Insbesondere müssen sich die Fahrzeuge und Schleppeinrichtungen in den Stationen so bewegen können, daß Personen dabei unter Berücksichtigung ihrer möglichen aktiven Beteiligung nicht gefährdet werden.
Vielleicht ist das Grundlage für die Vorschrift einer solchen Kuppelstelle bei Neu- bzw. Umbauten. Allerdings ist der Lift ja noch recht neu. Dem Baujahr nach ist es doch eher unwahrscheinlich, dass die Bergstation nach Inkrafttreten der Seilbahnrichtlinie schon mal ersetzt wurde..