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Poma Stangenlift einfacher Start

TK les Blanchots, Baujahr 1987 laut FIRM.

In der Seilbahnrichtlinie 2000/9/EG heißt es:

3.2.2. Die Ein- und Ausstiegsbereiche der Anlage sind so zu gestalten, daß sie einen sicheren Verkehr der Fahrzeuge, Schleppeinrichtungen und der Personen ermöglichen. Insbesondere müssen sich die Fahrzeuge und Schleppeinrichtungen in den Stationen so bewegen können, daß Personen dabei unter Berücksichtigung ihrer möglichen aktiven Beteiligung nicht gefährdet werden.
Vgl. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:106:0021:0048:DE:PDF

Vielleicht ist das Grundlage für die Vorschrift einer solchen Kuppelstelle bei Neu- bzw. Umbauten. Allerdings ist der Lift ja noch recht neu. Dem Baujahr nach ist es doch eher unwahrscheinlich, dass die Bergstation nach Inkrafttreten der Seilbahnrichtlinie schon mal ersetzt wurde..
 
Vielleicht ist das Grundlage für die Vorschrift einer solchen Kuppelstelle bei Neu- bzw. Umbauten. Allerdings ist der Lift ja noch recht neu.
Hm, also die Talstation und Stützen sehen nicht gerade nach Baujahr 1987 aus ?
Andererseits frage ich mich, ob es zu dieser Zeit schon solche Bergstationen gab ?
Kenne Lifte, die Ende der 80er Jahre noch mit einer fliegenden Bergstation gebaut worden sind und 10 Jahre später erhielten sie dann einen Seilscheibenausstieg.
 
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