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Problem mit Vermieterin - Ferienwohung

turms

Feldberg (1493m)
Registriert
11. Nov. 2007
Beiträge
1.689
Reaktionspunkte
209
ich habe ein kleines Problem.
Seit Sommer hatte ich eine kleine Wohnung in Österreich für den Zeitraum 30.12 bis 08.01 gebucht.
Als Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft war, habe ich zu der Vermieterin geschrieben, ob Sie eine Empfehlung hat. Stornieren? So lassen? oder k.a.
Sie hat gesagt „abwarten bis 08.Dez“.
Danach am 08. Dezember nach Ihre Empfehlung habe ich die Buchung storniert und sie hat eine Storno Bestätigung geschickt.
Wir haben beschlossen, die Anzahlung einfach so zu lassen, eventuell bis Ende Dezember falls die Situation verbessert wird, und sie nocht etwas frei hat, und wir wieder dort etwas buchen wollen etc.
Weil ich in der Zwischenzeit etwas in DE gebucht habe (könnte ich nicht bis der letzten Minute warten und am 29.12.2021 etwas für 30.12.2021 suchen) habe ich sie zurückgeschrieben, dass wir nicht mehr warten könnten, und wir haben etwas in DE gebucht, mit der Bitte die Anzahlung zurückzuschicken.
Ihre Antwort: Österreich ist kein Hochrisikogebiet mehr.
Ich habe wieder zurückgeschrieben und versucht zu erklären, dass wir nicht so lange warten könnten etc etc
Aber sie hat nicht geantwortet und ich vermute sie will nicht das Geld zurückschicken.
Meine Frage : Darf sie so machen? so lange sie die Stornierung bestätigt hat muss sie nicht das Geld zurückschicken? oder hier ist einfach Gutes Will?
 
Ich würde die für meine Region zuständige Verbraucherzentrale anrufen und dort mal nachfragen. Die kennen sich i.d.R. sehr gut aus.

K.
 
Du hast doch eine Stornobestätigung bekommen wie du geschrieben hast. Wenn diese beinhaltet - oder die vorherige Vereinbarung aussagt, dass die Stornierung bis zu dem Stichtag 08.12. für dich kostenfrei ist, müsste sie dir das Geld eigentlich zurückzahlen. Zumindest nach meinen Verständnis - aber natürlich kenne ich mich im Reiserecht nicht aus.
Dass du es bei der Anzahlung belassen hast, für den Fall der Fälle, dass es doch noch geht, ist mE eher als Godwill deinerseits zu sehen.
Oder hast du damit erneut einer für dich verpflichtenden Reservierung zugestimmt?
 
Gegenfrage:

Habt Ihr überhaupt bei Buchung die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung mit Rückerstattung vereinbart?

Grundsätzlich gibt es kein allgemeines Stornierungsrecht, es sei denn, die Vertragsparteien haben sich darauf geeinigt.

Wenn sie Dir eine Stornierungsbestätigung geschickt hat, obwohl Ihr zuvor kein Stornierungsrecht vereinbart hattet, käme es darauf an, was genau in der Stornierungbestätigung steht. Natürlich kann sie jederzeit auch ohne vertragliche Vereinbarung einer Stornierung freiwillig zustimmen (sogenannter Auflösungsvertrag). Diese Zustimmung kann sie Dir aber auch unter ihren Bedingungen erteilen.

Beste Grüße
 
Bei der Buchung haben wir gar nix über Stornierung oder Rückerstattung gesagt bzw vereinbart.
In der Stornierungbestätigung steht nix. Einfach eine Email "hiermit bestätige ich die Stornierung etc"
 
Schau mal, ob irgendwo auf der Homepage der Ferienwohnung oder in der ursprünglichen Buchungsbestätigung der Satz vorkommt "es gelten die Österreichischen Hotelvertragsbedingungen".
 
Steht das :
STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Rücktritt durch den Vertragspartner
Stornogebühr 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

Ich vermute sie darf das Geld behalten.
Aber musste sie nicht bei der Stornobestätigung etwas sagen?
Und Eigentlich das ist allgemeines. Wir haben zugestimmt für eine Stornierung am 08.Dez wegen der Corona Situation.
Normalerweise wegen dieser Sache niemand verlangt Stornogebühren.
 
Ja das sind die Standardvereinbarungen aus den AGBH 2006 (früher Hotelvertragsbedingungen).
Schwierig.
Vielleicht nochmal höflich nachfragen und auf Corona hinweisen und Kulanzregelung anbieten, zB Anzahlung wird verwendet für einen Urlaub nächsten Winter?

Ansonsten kannst du den Fall auch dem Tourismusverband zur Info bringen, vielleicht können die dir helfen.
 
versuche doch die Anzahlung für einen späteren Besuch stehen zu lassen. Das machen die meisten Vermieter.
 
turms schrieb:
ich habe ein kleines Problem.
Seit Sommer hatte ich eine kleine Wohnung in Österreich für den Zeitraum 30.12 bis 08.01 gebucht.
Als Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft war, habe ich zu der Vermieterin geschrieben, ob Sie eine Empfehlung hat. Stornieren? So lassen? oder k.a.
Sie hat gesagt „abwarten bis 08.Dez“.

Hast du diese Korrespondenz schriftlich?
Das heißt, du hättest früh genug stornieren können ohne auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben und dies nur auf anraten der Vermieterin nicht getan?
Ich würde mich darauf berufen, die Aussage " warten bis 08. Dezember" als Zusicherung verstanden zu haben, dann immer noch kostenfrei stornieren zu können.
Ich würde Sie mit dieser Aussage konfrontieren und die Anzahlung unmissverständlich zurückfordern.
 
Wenn Schriftlich heißt auch Per Email ja, dann habe ich das Schriftlich.

Ich habe nochmal ein Versuch gemacht und ich habe sie gefragt ob die Wohnung noch frei ist. Am schlimmsten könnte ich die andere Buchung stornieren (nach Absprache mit der Vermieter) und nach Ost Tirol fahren.
Sie hat bestätigt dass die Wohnung nicht mehr frei ist.
D.h. dass sie keine "Schaden" von meine Stornierung bekommt. Oder mindestens die Wohnung bleibt nicht leer für die ganze Zeit.

Ich habe sie nochmal (höfflich) über die Anzahlung gefragt mit der Bitte sie zurück zu sicken. Bis jetzt keine Antwort.
 
Oft steht auch noch sowas dabei:

"Wird von Ihnen Ersatz gestellt oder kann die Wohnung wieder vermietet werden, entfallen die Stornokosten."

Scheint aber nicht Standard zu sein, kannst Du aber evtl. zur Argumentation nutzen.

Erst mal Ruhe bewahren, für die ist jetzt auch Hauptsaison mit vielen Unwägbarkeiten.
 
@turms: Manchmal ☝️ ist das die Situation mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen. Wenn du freundlich mit Ihr telefonierst, kann man vielleicht mögliche Missverständnisse so besser ausräumen als im Mail-Ping-Pong😉
 
icedtea schrieb:
@turms: Manchmal ☝️ ist das die Situation mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen. Wenn du freundlich mit Ihr telefonierst, kann man vielleicht mögliche Missverständnisse so besser ausräumen als im Mail-Ping-Pong😉

Ja...aber telefonisch egal was wir sagen kann ich nix beweisen wenn sie bzw er nach ein paar tagen eine andere Meinung hat..
 
Also meine Vermieterin in Arosa hat auf ihrer Seite mit kostenloser Stornierung bei drohender Quarantäne geworben, das aber an dem Tag gelöscht, als die Schweiz für Deutsche zum Hochrisikogebiet wurde. Seitdem gelten (für sie) nur die neuen Regeln, denn:

“Die Pandemie ändert auch ständig.. Es steht einer Einreise in die CH nichts im Wege! Wir können unseren Vertrag erfüllen.“

Jetzt laufe ich dem Geld hinterher, und vermutlich im Gegensatz zum Topicersteller bin ich zumindest im Recht, was mir aber wenig hilft, weil das Geld in der Schweiz ist.

Die Liftgesellschaft hat übrigens - freiwillig - die Skipässe komplett erstattet. Skimiete hab ich auch zurück bekommen.
 
Bjoerndetmold schrieb:
Also meine Vermieterin in Arosa hat auf ihrer Seite mit kostenloser Stornierung bei drohender Quarantäne geworben, das aber an dem Tag gelöscht, als die Schweiz für Deutsche zum Hochrisikogebiet wurde. Seitdem gelten (für sie) nur die neuen Regeln, denn:

“Die Pandemie ändert auch ständig.. Es steht einer Einreise in die CH nichts im Wege! Wir können unseren Vertrag erfüllen.“

Jetzt laufe ich dem Geld hinterher, und vermutlich im Gegensatz zum Topicersteller bin ich zumindest im Recht, was mir aber wenig hilft, weil das Geld in der Schweiz ist.

Die Liftgesellschaft hat übrigens - freiwillig - die Skipässe komplett erstattet. Skimiete hab ich auch zurück bekommen.

Das ist von den Bergbahnen und dem Verleih erfreulich kulant; wir hatten deswegen auch Bedenken, falls die Schweiz noch Virusvariantengebiet geworden wäre🤷‍♂️
Hotel keine Ahnung, wir sind ja da. .
 
Beim skiverleih (über Skiset) war kostenlos stornieren Vertragsbestandteil.

Die Bergbahn hat erst gesagt, ja wir erstatten, wenn am 30.12. immer noch Hochrisikogebiet, dann erstmal Nachweise haben wollen, dann doch gesagt, wer sich nicht impft und deswegen in Quarantäne muss ist selbst schuld (seh ich übrigens auch so) und dann schließlich, weil ja die Kinder vorher nicht geimpft werden konnten, doch eingelenkt. Kulant auf jeden Fall, aber auch nicht ohne jeden Widerstand. :)
 
Bjoerndetmold schrieb:
Beim skiverleih (über Skiset) war kostenlos stornieren Vertragsbestandteil.

Die Bergbahn hat erst gesagt, ja wir erstatten, wenn am 30.12. immer noch Hochrisikogebiet, dann erstmal Nachweise haben wollen, dann doch gesagt, wer sich nicht impft und deswegen in Quarantäne muss ist selbst schuld (seh ich übrigens auch so) und dann schließlich, weil ja die Kinder vorher nicht geimpft werden konnten, doch eingelenkt. Kulant auf jeden Fall, aber auch nicht ohne jeden Widerstand. :)

Das man "Blödmannsgehilfen" nicht unterstützen will, kann ich verstehen 😉
Die Kulanz ist aber schon besser als befürchtet 🤷‍♂️👍
 
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