https://www.standseilbahnen.ch/standseilbahn-guetschbahn-unfall
Zur Bahn:
https://www.standseilbahnen.ch/luzern-guetsch
https://www.20min.ch/story/luzern-mein-kollege-war-ziemlich-nuechtern-das-problem-war-die-bahn-103399951
Da der Vorgang unklar ist, kann ich micht nicht weiter dazu äussern.
Nach einem Stillstand bei dem sich die Kabinentüren ausserhalb der Stationen öffnen (egal, ob von Hand oder automatisch oder auch forciert), darf keine automatische Wiederanfahrt statt finden und zudem müsste (was jedoch zu überprüfen wäre) aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug der anderen ebenfalls angehalten werden.
Personenaufzugssteuerungen (CH: Lifte) sind etwas merkwürdig aufgebaut und da müsste man überprüfen, welche Daten geloggt werden. Keine Ahnung, ob eine Industriesicherheitssteuerung oder eine typische Liftsteuerung vorhanden ist.
IIRC gab's noch einen schweren Schrägaufzugunfall (kleine private Anlage von Terrassenmehrfamilienhaus, von denen sind zahlreiche in Betrieb) vor ein paar Jahren, bin jedoch nicht sicher ob dabei jemand getötet wurde.
Vereinfacht betrachtet gelten für "echte" Standseilbahnen die Personentransportseilbahnnormen (EN des CEN TC/242) während für Schrägaufzüge weniger strenge Vorschriften gelten, da diese Anlagen den Personenaufzügen und nicht den Seilbahnanlagen zugeordnet sind.
Speziell sind zudem Schachbefahrungsanlagen (Tunnelbelüftungsschächte, Wasserschlösser, Zugangsschächte,...), diese werden jedoch meist vollständig projektspezifisch ausgeführt.
Gewisse Standseilbahnen wie z.B. die von Montmartre in Paris wurden nachträglich den Schrägaufzügen zugeordnet.
Zur Bahn:
https://www.standseilbahnen.ch/luzern-guetsch
https://www.20min.ch/story/luzern-mein-kollege-war-ziemlich-nuechtern-das-problem-war-die-bahn-103399951
Da der Vorgang unklar ist, kann ich micht nicht weiter dazu äussern.
Nach einem Stillstand bei dem sich die Kabinentüren ausserhalb der Stationen öffnen (egal, ob von Hand oder automatisch oder auch forciert), darf keine automatische Wiederanfahrt statt finden und zudem müsste (was jedoch zu überprüfen wäre) aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug der anderen ebenfalls angehalten werden.
Personenaufzugssteuerungen (CH: Lifte) sind etwas merkwürdig aufgebaut und da müsste man überprüfen, welche Daten geloggt werden. Keine Ahnung, ob eine Industriesicherheitssteuerung oder eine typische Liftsteuerung vorhanden ist.
IIRC gab's noch einen schweren Schrägaufzugunfall (kleine private Anlage von Terrassenmehrfamilienhaus, von denen sind zahlreiche in Betrieb) vor ein paar Jahren, bin jedoch nicht sicher ob dabei jemand getötet wurde.
Vereinfacht betrachtet gelten für "echte" Standseilbahnen die Personentransportseilbahnnormen (EN des CEN TC/242) während für Schrägaufzüge weniger strenge Vorschriften gelten, da diese Anlagen den Personenaufzügen und nicht den Seilbahnanlagen zugeordnet sind.
Speziell sind zudem Schachbefahrungsanlagen (Tunnelbelüftungsschächte, Wasserschlösser, Zugangsschächte,...), diese werden jedoch meist vollständig projektspezifisch ausgeführt.
Gewisse Standseilbahnen wie z.B. die von Montmartre in Paris wurden nachträglich den Schrägaufzügen zugeordnet.