Ich bin seit längerer Zeit aufmerksam geworden auf eine quasi "Sicherheitsstange" bei kuppelbaren Anlagen in Südtirol. Dieses System habe ich in anderen Ländern noch nie gesehen. Gibt es in Südtirol vielleicht ein Gesetz dafür?
Ein klares Bild habe ich leider nicht sofort vorhanden, aber mit der Sicherheitsstange meine ich die Stahlstange zwischen den Tal oder Bergstation und die erste Stütze. Die Stange befindet sich jeweils nur beim Ausfahren. Haben die Italiener vielleicht angst, dass der Kuppelvorgang nicht richtig statt findet? :lol:
Über weitere Informationen würde ich mich sehr freuen!
Ein klares Bild habe ich leider nicht sofort vorhanden, aber mit der Sicherheitsstange meine ich die Stahlstange zwischen den Tal oder Bergstation und die erste Stütze. Die Stange befindet sich jeweils nur beim Ausfahren. Haben die Italiener vielleicht angst, dass der Kuppelvorgang nicht richtig statt findet? :lol:
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