• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Silvretta Seilbahn: Musterprozess um Skigebiete

snowflat

Teammitglied
Silvretta Seilbahn: Musterprozess um Skigebiete

Die Silvretta Seilbahn AG soll für eine nicht gesicherte Piste im Samnaun haften, da sie die Karte für das Skigebiet verkauft hat. Ein Musterprozess folgt.

Die Ischgler Silvretta Seilbahn AG befindet sich mit den in der Schweiz angrenzenden Samnauner Bergbahnen in einem Skigebietverbund.

Nun lässt ein Urteil des Innsbrucker Landesgerichtes die Ischgler völlig schuldlos für einen Skiunfall auf einer ungesicherten Piste im benachbarten Samnaun haften: "Durch den Verkauf des Skipasses haftet die Silvretta AG für ihren schweizerischen Gehilfen", heißt es im Urteil.

Eine brisante Entscheidung im Zeitalter weitläufig zusammengeschlossener Skigebiete, die eine prinzipielle Haftung von Liftgesellschaften für kilometerweit entfernte Partnerbetriebe bringen würde.

Silvretta-Anwalt Hermann Holzmann lässt das Urteil überprüfen: "Ein Musterverfahren für alle verbundenen Skigebiete Österreichs."

Quelle: TT
 
Oh Mann, daß issn dicker Hund ; wie iss dass dann mit der Salzburgcard-- wenn ich die in Kitzbühel kauf, und am Mölltaler Gletscher sowas passiert ? iss theoretisch genau der selbe Zusammenhang... da bin i mal gspannt, wie das ausgeht.
 
Aha, wieder mal ein Richter der sich wichtig machen will.
Sowas sollte man nicht mal ignorieren.
 
Im Pistenverbund haftet Karten-Verkäufer für die Partner

Der OGH beschäftigte sich erstmals mit Skipistenverbünden. Und ließ die Ischgler für Fehler der Samnauner haften.

5000 Euro erhält ein Wiener Skifahrer jetzt zugesprochen, da er sich auf einer Samnauner Skipiste - also auf Schweizer Staatsgebiet - aufgrund fehlender Absperrungen schwer verletzt hatte.

So weit nichts Ungewöhnliches, außer der Umstand, dass der Skifahrer nur ein Viertel seiner Forderung erhält, da er nicht auf Sicht gefahren war.

Richtungsweisend für alle österreichischen Skipistenverbünde ist allerdings in der druckfrischen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, dass die Ischgler Silvretta Seilbahn AG als Kartenverkaufsstelle des Verunglückten für die ausschließlichen Versäumnisse der mit ihr nur pistenmäßig verbundenen Bergbahnen Samnaun AG zu haften hat.

Konsument geschützt
"Die Höchstrichter richteten sich in ihrer Entscheidung nämlich nach dem "Empfängerhorizont" des Kartenkunden, wonach für eine Haftung einzig maßgebend ist, wen der Ischgler Skigast als Vertragspartner halten musste", zitiert Silvretta-Anwalt Hermann Holzmann aus dem OGH-Erkenntnis.

Aufklärung zählt
Demnach ist einem Konsumenten nicht zuzumuten, sich Gedanken zu machen, ob, ab welcher Grenze und mit wem ein kartenverkaufendes Skigebiet noch verbunden ist: "Wenn Mitarbeiter offenkundig im Namen eines bestimmten Unternehmens handeln, verpflichten sie grundsätzlich diesen Unternehmensträger. Der Wille, noch im Namen eines anderen Unternehmens zu handeln, müsste ausdrücklich erklärt oder aus den Umständen erkennbar sein", urteilten die Höchstrichter. Und darin liegt die Krux: Nur wenn ein Skigebiet eindeutig darauf hinweist, auch für andere Verbundmitglieder Karten zu verkaufen, kann es die Haftung abwälzen.
Quelle: TT
 
schifreak schrieb:
Oh Mann, daß issn dicker Hund ; wie iss dass dann mit der Salzburgcard-- wenn ich die in Kitzbühel kauf, und am Mölltaler Gletscher sowas passiert ? iss theoretisch genau der selbe Zusammenhang... da bin i mal gspannt, wie das ausgeht.

Falsch: Das ist alles in Österreich. Da dürfts nicht so schwierig werden.

Ischgl-Samnaun ist aber Österreich-Schweiz, und somit sogar mit einem Nicht EU Mitglied....Da kanns ja jetzt tolle Gerichtsbeschlüsse geben....endlich haben die gelangweilten Richter wieder richtig was zu verzapfen....als nächstes werden die Deutschen Autohersteller für Unfälle ihrer Wagen im Ausland zur Kasse gebeten... :D
 
Ich halte das Urteil nicht für so absurd. Soll sich der Kunde bevor er einen Lifpass kauft über das rechtliche Konstrukt des Liftverbundes schlau machen? Wohl nicht. Die rechtliche Denkweise, dass der, der nach außen hin einen bestimmten Anschein erweckt dafür auch einstehen muss, gibt es in den verschiedensten Rechtsgebieten und ist durchaus sinnvoll. Dem Kunden, der an der Silvrettabahn sein Ticket kauft, wird in keiner Weise deutlich gemacht, dass er es mit 2 verschiedenen Rechtsträgern zu tun hat und dass das für ihn Konsequenzen haben könnte. Also darf der Kunde auf diesen Anschein vertrauen.

Intern könnte es allerdings sein, dass die Ischgler einen Regressanspruch gegen die Samnauner geltend machen können.

Ob man dieses Urteil zwingend auf alle räumlich getrennten österreichischen Kartenverbünde übertragen kann, scheint mir nicht so eindeutig. Dort kommt meistens deutlicher zum Ausdruck, dass man nur eine gemeinsame Karte von verschiedenen Anbietern kauft. Ob das aber ein Gericht im Streitfall genauso sieht, bleibt abzuwarten.
 
Zurück
Oben