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Ski-Abo-Rückerstattung wegen Krankheit?

TPD

Teammitglied
Anbei ein interessanter Artikel

http://www.srf.ch/konsum/rechtsfragen/winterferien/ski-abo-rueckerstattung-wegen-krankheit

Das Obligationenrecht stellt nicht darauf ab, weshalb jemand eine Leistung nicht beanspruchen kann. Eine Rückerstattung gibt es nur, wenn die Bergbahnen ihre versprochene Leistung nicht erbringen können.

8O

Wäre jetzt schon noch interessant zu wissen, was diese Aussage für den Kunden bedeutet ?
Und wie weit die Bergbahnen mit einer Klausel in den AGB den Anspruch einschränken können ?
 
Ich nehme an, das bezieht sich auf Art. 119 OR -> http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a119.html

Satz 3 ermöglicht meinem Verständnis nach durchaus, dass "nach dem Inhalt des Vertrages", also auch durch AGB, die in Satz 1 vorgesehene Erstattungspflicht der Bergbahnen ausgeschlossen werden kann und die Gefahr der Nichterfüllung auf den Kunden übergeht.

Wer als Kunde dieses Risiko nicht übernehmen will, dem steht immer noch frei, einzelne Tageskarten zu kaufen.

Es gibt in der Schweiz soweit ich weiß keine gesetzliche Regelung, was in AGB zulässig ist und was nicht (anders als in der EU). Folglich müssten immer einzelne Passagen aus einzelnen AGB auf dem Klageweg gerichtlich überprüft werden. Ob es schon eine Rechtsprechung zu solchen AGB-Klauseln von Bergbahnen gibt, müsste man recherchieren.

Zum Fall aus dem Artikel: wenn der Kunde nur 6 Tage seiner 13-Tages-Karte nutzen konnte, hielte ich es für angemessen, dass ihm der Preis für eine 6-Tages-Karte berechnet und die Differenz zurückgezahlt wird. Denn diese Leistung hat er ja in Anspruch genommen. Aber man kann hier sicher auch Argumente für andere Erstattungsbeträge finden.
 
Ein Kumpel von mir hat sich im Januar am ersten Skitag in der Zillertalarena bei der letzten Abfahrt das Kreuzband gerissen.
Er hatte einen 3 Tages Skipass. Er ist dann am 2ten Tag zum Arzt im Skiort gegangen- dieser hat ein Attest geschrieben mit dem er die vollen 2 Tage zurückerstattet bekommen hat.
 
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