Der Husumer
Großer Müggelberg (115m)
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Das tun die Italiener leider genauso, die verlangen auch eine italienische Ausbildung, obwohl die genau wissen, dass das klar gegen EU-Recht verstößt. Da muss man einen langen Atem haben und bis vor den Europäischen Gerichtshof klagen, wie schon geschehen.TPD schrieb:Ist ja schon seit langem kein Gehemnis mehr, dass die Franzosen bei den Skilehrern einen protektionistischen Extrazug fahren...
*Klugscheiß* Vor dem EuGH muss man nicht klagen. Kann man nicht mal. Sondern vor einem italienischen Gericht - das macht die Sache aber auch alles andere als besser.vetriolo schrieb:Da muss man einen langen Atem haben und bis vor den Europäischen Gerichtshof klagen, wie schon geschehen.
...Ausbildung gereglter ablaufen...
Ram-Brand schrieb:...Ausbildung gereglter ablaufen...
^^ Denke mal diese Passage ist geschwätz.
Vergleichen wir DSLV, DSV und den Östereichischen Ausbildungsweg. Beim DSLV (Deutscher Skilehrerverband) ist die Ausbildung in vier Stufen unterteilt, wobei ihr die vierte Stufe der Diplomskilehrer ist. Beim DSV gibt es die allgemein bekannte und DOSB gültige drei Stufen-Ausbildung (C-,B-, A-Lizenz), auf deren Grundlage man in manchen Sportarten noch einen Diplomtrainer machen kann. Im Ski Breitensport gibt es das meines Wissens nicht. Während man beim DSV nur eine sportartspez. Ausbildung durchläuft, verlangt man beim DSLV in mehreren Sportarten die Stufe eins Qualifikation.skier3000 schrieb:... komplizierter abläuft?! ...
Wo du in Östereich deine Ausbildung machst spielt keine Rolle. Der Anwärter wurde mir vom DSLV als Stufe 1 anerkannt, allerdings war bei mir im Ausbildungsgang in Tirol jemand mit der deutscher Lizenz, der dort noch drei Tage und die Prüfung mitmachen musste.skier3000 schrieb:Ich werde voraussichtlich auch früher oder später den Skilehrer machen.Wenn dann aber wohl in Tirol, da dort die Ausbildung gereglter ablaufen würde und vorallem auch in Deutschland anerkannt wird,andersrum hingegen nicht?
EU will Tirols Skischulen für Ausländer öffnenDie EU-Kommission droht Österreich mit einer Klage vor dem EU-Gerichtshof, wenn Beschränkungen für Skilehrer aus anderen EU-Staaten nicht aufgehoben werden. Österreich hat nun zwei Monate Zeit, um auf die Bedenken einzugehen, ansonsten kann die EU-Behörde den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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