NeusserGletscher
Jungfrau (4161m)
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Auf orf.at wird der Hergang etwas deutlicher geschildert:
@Pancho: Du versuchst da einen Widerspruch zu konstruieren wo keiner ist. Wenn auf einer Piste mit Seil präpariert wird, dann fällt es unter die Verkehrssicherungspflicht, die Gefahrenstelle entsprechend abzusichern. Gleiches gilt für den Fall, wenn eine Piste vor oder nach der Saison nicht mehr präpariert und kontrolliert wird, durch einen Hinweis (Ende der kontrollierten Skiarea) zu sichern. Im Sinne von "Betreten auf eigenes Risiko".
Leider übertreiben viele Bergbahnen bei der Sperrung von Pisten, aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit, übertriebener Vorsicht oder weil sie die Berge als ihr Hoheitsgebiet betrachten. Da fällt es dann unter den Begriff "Eigenverantwortung", wenn man sich über ein solches Verbot hinwegsetzt und die Talabfahrt fährt, auch wenn sie nicht mehr präpariert wird.
Trotz eindeutiger Hinweise auf eine aktuell stattfindete Präparation mit Seil die Piste zu befahren fällt allerdings nicht darunter. Dass ist einfach nur noch dumm.
Tja, wenns so war, kann man nur sagen, eigene Dummheit.[url=http://kaernten.orf.at/news/stories/2879804/ schrieb:orf.at[/url]"]Beim Abwärtsfahren von der Madritsche missachtete der Italiener eine Absperrung mit orangen Drehkreuzen. Eine Tafel wies zudem darauf hin, dass auf der Piste ein Pistengerät im Einsatz stand, das mit einer Seilwinde gesichert war.
@Pancho: Du versuchst da einen Widerspruch zu konstruieren wo keiner ist. Wenn auf einer Piste mit Seil präpariert wird, dann fällt es unter die Verkehrssicherungspflicht, die Gefahrenstelle entsprechend abzusichern. Gleiches gilt für den Fall, wenn eine Piste vor oder nach der Saison nicht mehr präpariert und kontrolliert wird, durch einen Hinweis (Ende der kontrollierten Skiarea) zu sichern. Im Sinne von "Betreten auf eigenes Risiko".
Leider übertreiben viele Bergbahnen bei der Sperrung von Pisten, aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit, übertriebener Vorsicht oder weil sie die Berge als ihr Hoheitsgebiet betrachten. Da fällt es dann unter den Begriff "Eigenverantwortung", wenn man sich über ein solches Verbot hinwegsetzt und die Talabfahrt fährt, auch wenn sie nicht mehr präpariert wird.
Trotz eindeutiger Hinweise auf eine aktuell stattfindete Präparation mit Seil die Piste zu befahren fällt allerdings nicht darunter. Dass ist einfach nur noch dumm.