• Willkommen im neuen Alpinforum!

    Das Alpinforum ist erfolgreich auf die neue Forensoftware XenForo umgezogen. Benutzerkonten und Foreninhalte wurden übernommen, sodass ihr euch wie gewohnt anmelden könnt.

    Schaut euch gerne um und probiert die neuen Funktionen aus. Solltet ihr Fehler oder Unstimmigkeiten entdecken, meldet sie bitte im entsprechenden Thema.

    Alle Informationen zur Migration und zum neuen Forum findet ihr hier:

    Zur ausführlichen Ankündigung

    Viel Spaß im neuen Alpinforum!

    Euer Alpinforum-Team

Standseilbahn oder Aufzug?

Drahtseil

Rigi-Kulm (1797m)
Registriert
17. Apr. 2011
Beiträge
2.159
Reaktionspunkte
371
Ich weiß, diese Frage ist etwas ungewöhnlich. Dennoch würde mich interessieren, ab wann man von einer Standseilbahn und wann von einem Aufzug spricht. Laut Wikipedia ist eine Standseilbahn ein Verkehrsmittel, dessen Fahrbetriebsmittel auf Schienen oder anderen festen Führungen fahren und von Seilen gezogen werden. Selbiges kann aber auch für einen Aufzug gelten.

Mich würde eure Meinung zu dem Thema mal interessieren. Denn spätestens bei der Betitelung als steilste Standseilbahn ist das ja durchaus relevant...
 
Die Unterscheidung ist ganz einfach ;)
Es hängt davon ab ob die Anlage gemäss der Aufzugs- oder Seilbahnrichtlinie gebaut worden ist.
 
Kann ebenfalls auf länderspezifische Einordnungskriterien beruhen. Z.B. ist in CH die Gelmerbahn eine SSB.

Mal ganz subjektiv betrachtet, "echte" SSB sind oft mechanisch seriöser aufgebaut als kleine Schrägaufzüge bei denen oft im Vergleich minderwertige lift-basierte Technologie zum Zuge kommt. Aufzüge (Schindler, Otis, thyssenkrupp, usw.) und Seilbahnen sind unterschiedliche Welten.
.
Übrigens gibt es zudem noch vertikale Aufzüge mit Seilführung anstelle Schienen (unendlich steile Seilbahn?)
 
Ich bin der Meinung dass sich da eine exakte Trennung per Definition gar nicht ableiten lässt. Zumindest im allgemeinen Sprachgebrauch kennt man es hierzulande so dass der Begriff Schrägaufzug eher für Materialbeförderungsanlagen durchgesetzt hat, Standseilbahnen dann für den Personenverkehr. Personenbeförderungsanlagen in ausschließlich vertikalen Betrieb sind selbstverständlich den Aufzügen zuzuordnen. Wobei es zumindest in einigen Nachbarländern auch so ist dass Standseilbahnen im Gegenverkehr mit 2 Fahrbetriebsmitteln und auf eher längeren Strecken verkehren, während Schrägaufzüge eher kurze Strecken auf einem Gleis mit einer Winde und nur einem Fahrbetriebsmittel arbeiten. Aber wo das technisch korrekt definiert sein soll konnte ich auch noch nicht in Erfahrung bringen.
 
Formal gesehen kann man sich zwar auf die länderspezifischen Gesetzgebungen basieren, da rechtlich gesehen eigentlich überall zwischen "Aufzüge" und "Seilbahnen" unterschieden wird.

Sowohl Anforderungen bzgl. Anlage wie auch Betrieb (inkl. Wartung/Revisionen, usw.), Personal, etc. sind dann sehr unterschiedlich. Auch die Zuständigkeiten für die Aufsicht können sehr unterschiedlich sein (in der Schweiz z.B. Bundesamt für Verkehr (BAV), Kantone (ggf. via IKSS Konkordat) oder lediglich Gemeinden).

Rein bahntechnisch gesehen ist, wie Spezialwidde es erwähnt, eine klare Aufteilung z.T. unmöglich. Gewisse SSB beruhen eher auf Aufzugstechnik während vereinzelte Schrägaufzüge eher wie echte SSB aufgebaut sind. Alleinige Personenkapazität kann bei der Klassifizierung irreführend sein (wird jedoch oft für die gesetzliche Einordnung eingesetzt), da auch eine 50 t Bau-SSB mit einer 5-personen Kabine denkbar ist.

Letztendlich sind Einordnungsfragen juristische Streitpunkte (mit massivem Einfluss auf Erstellungs- u. Betriebskosten), grundsätzlich massgebend wäre eigentlich eine objektive Sicherheitsanalyse. Sofern eine Anlage sicher ist und sicher betrieben wird, wäre es unbedeutend wie sie von den Behörden formal eingeordnet wird. Aber eben, Horden von Amtsschimmeln lassen grüssen und TUeV et al jubeln.
 
Sind bei einem Aufzug nicht die Seile über der Kabine und die Führungsschienen an der Seite?
 
Da gibt's 'zig Varianten, u.a. auch Monorail-Aufzüge mit seitlicher Führung und Zahnstangen- oder Windenantrieb und, wie erwähnt, vereinzelte Aufzüge die anstelle von Schienen abgespannte Führungsstahlseile aufweisen.

Und zudem noch XXL Aufzüge wie hier (siehe PDF in deutscher Sprache):
142 Personen, 10 m/s, 1818 m Teufe:
http://www.siemag-tecberg.de/infocenter/technische-informationen/ti_02-kidd-creek.html
31 t, 18 m/s, 3000 m Teufe:
http://www.siemag-tecberg.de/infocenter/technische-informationen/ti_05-south-deep.html

Die Schrägaufzüge des zürcher HB kann man wiederum kaum als SSB einordnen:
http://standseilbahnen.ch/zuerich-hauptbahnhof-31-32-4-5.html
 
Schachtanlagen sind keine Aufzüge, die werden nach Bergrecht betrieben.
 
Zurück
Oben